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GerichtsurteilBei Beleidigungen im WhatsApp-Chat ist eine Kündigung möglich

Lesezeit 1 Minute
Ein junger Mann tippt auf einem Smartphone eine WhatsApp Nachricht.

Ein Gericht entschied, dass Beleidigungen auf Whatsapp ein Kündigungsgrund sind. (Symbolbild)

Im Job sollte man darauf achten, was man sagt – bei Whatsapp auch, sonst könnte eine Kündigung drohen. Dies entschied ein Gericht in Erfurt.

Mitglieder geschlossener Chatgruppen im Internet können bei rassistischen Äußerungen oder Beleidigungen von Arbeitskollegen nur im Ausnahmefall auf den Schutz durch Vertraulichkeit setzen.

Kündigungsgrund: Beleidigungen bei Whatsapp gegen Arbeitskollegen

Ihnen kann eine außerordentliche Kündigung drohen, wenn menschenverachtende Pöbeleien öffentlich werden, entschied das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Erfurt (2 AZR 17/23) im Fall einer WhatsApp-Gruppe bei der Fluggesellschaft TUIfly GmbH in Niedersachsen. Eine Vertraulichkeitserwartung hänge von der Art der Nachrichten und der Größe der Gruppe ab.

Deutschlands höchste Arbeitsrichter beschäftigten sich in dem Verfahren erstmals mit der Frage, ob eine kleine WhatsApp-Gruppe eine Art geschützter, privater Raum ist, in dem Vertraulichkeit gilt und Beschimpfungen oder Beleidigungen ohne arbeitsrechtliche Sanktionen ausgetauscht werden können. Die Rechtsprechung zu ehrverletzenden Äußerungen in geschlossenen Gruppen von Messaging-Diensten ist nach Angaben von Fachleuten bisher uneinheitlich in Deutschland. (dpa)