Hitzetod vermeidenHund im Auto eingesperrt – dürfen Zeugen die Scheibe einschlagen?
Köln – Die Temperaturen steigen. In der Sonne wird das Auto schnell zum Backofen. Immer wieder unterschätzen Autofahrer die Hitze und lassen ihren Hund im Auto zurück. Für das Tier kann das tödlich enden, dem Halter droht sogar der Knast. „Wer ein Tier bei Hitze im Auto zurücklässt, handelt verantwortungslos und verstößt gegen die Tierschutz-Hundeverordnung“, heißt dazu vom Deutschen Tierschutzbund.
Im Schatten parken reicht nicht
Es reicht auch nicht aus, den Wagen im Schatten abzustellen. „Selbst wer nur eben beim Nachbarn hereinschauen möchte, kann aufgehalten werden. Die Sonne wandert und schon wird es im Inneren des Wagens höllisch heiß“, so die Tierexperten. Auch bei bedecktem Himmel wird es in einem Auto schnell zu warm.
Denn im Gegensatz zum Menschen können sich Hunde und Katzen nicht durch Schwitzen über die Haut Kühlung verschaffen und sind deshalb gegenüber Hitze sehr empfindlich.
Was Augenzeugen tun müssen, wenn der Hund im heißen Auto ist
Leider passiert es immer wieder, dass Hunde bei Hitze im Auto warten müssen und sogar versterben. Gegen die Besitzer wird wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ermittelt. Doch was sollte man tun, wenn man einen zurückgelassenen Hund im Auto sieht?
Der Deutsche Tierschutzbund rät: „Wer ein Tier in Not bemerkt, sollte umgehend die Polizei oder auch die Feuerwehr informieren, um das Fahrzeug öffnen zu lassen, falls der Fahrzeughalter oder Fahrer nicht schnell genug gefunden werden kann. Allerdings muss nachweislich nach ihnen gesucht werden. Die Feuerwehr hat per Gesetz nicht die gleiche Befugnis das Auto zu öffnen wie die Polizei.“
Scheibe erst einschlagen, wenn der Hund in Lebensgefahr schwebt
Befindet sich der Hund bereits in Todesgefahr, können Zeuge die Scheibe gegebenenfalls selbst einschlagen. „Im Falle einer Gerichtsverhandlung muss man nachweisen, dass es sich um eine Notsituation gehandelt hat, in der eine sofortige Rettung des Tieres erforderlich war", erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers. Der Zustand des Tieres müsse so kritisch sein, dass es typische Anzeichen für einen Hitzschlag vorliegen – zum Beispiel starkes hecheln, Apathie oder Krämpfe.
„Schwebt das Tier in Lebensgefahr, müssen Zeugen weder befürchten, sich strafrechtlich wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung strafbar gemacht zu haben, noch zivilrechtlich den Schaden am Auto ersetzen müssen“,sagt Markus Mingers. „Grund hierfür ist der Paragraf 34 des Strafgesetzbuch, der dazu dient, eine gegenwärtige Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut abzuwenden“, informiert er.
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Wie Sie Tiere bei Hitze transportieren
In einem Transporter sollten Tiere nur während der Fahrt untergebracht werden. Denn bei erhöhten Außentemperaturen kann es – selbst im Schatten – zu einer extremen Wärmeentwicklung kommen. Sobald das Fahrzeug abgestellt wird, müssen die Tiere das Fahrzeug verlassen können. „Die Nutzung einer Klimaanlage beziehungsweise die Installation von Ventilatoren in einem Transporter ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber sicherlich sehr sinnvoll, um einem Hitzestau vorzubeugen“, raten die Tierexperten.
Für alle Urlauber gilt: Lange Autofahrten sollten, wenn das Auto nicht über eine Klimaanlage verfügt, an heißen Tagen in die frühen Morgen- oder späten Abendstunden verlegt werden.
Wichtig: Wer sein Tier eingesperrt der Hitze überlässt, kann nach §17 Tierschutzgesetz zur Rechenschaft gezogen und bestraft werden. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. (red)