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Fall aus UlmLaute Sexgeräusche im Haus – können Nachbarn etwas dagegen tun?

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Wenn die Sexgeräusche nicht in den eigenen vier Wänden bleiben, können sie die Nachbarn stören (Symbolbild).

Köln/Ulm. – Des einen Freud, des anderen Leid – dieses Sprichwort beschreibt die Situation von Bewohnern in einer Wohnanlage in Ulm ziemlich genau. Einige Nachbarn werden um ihren Schlaf gebracht, weil ein Pärchen wohl seine Frühlingsgefühle überkommen und seine lauten Sexgeräusche durch „die Innenhöfe hallen“, wie die „Südwest Presse“ berichtet.

Eine junge Frau sagte gegenüber der Zeitung, dass an „Schlaf nicht mehr zu denken“ sei. Nur geschlossene Fenster könnten die Stöhngeräusche der Nachbarn dämpfen, doch dann sei es zu warm, um schlafen zu können, wird die Frau zitiert.

Nachbar nimmt Geräusche auf

Meist dauere das Liebesspiel anderthalb Stunden und das weit nach Mitternacht. Ein Anwohner aus Ulm hat seine unfreiwillige Schlaflosigkeit genutzt und das laute Stöhnen mit einem Video dokumentiert. Diese Aufnahme ist bei Youtube zu finden.

Nachbarn dürfen Sexgeräusche als Video oder Ton aufzeichnen, wenn sie damit nur „Lautäußerungen ausschließlich nichtverbaler Art“ aufnehmen (dazu OLG Köln, Az.: 7 U 83/96). Außerdem dürfen die Aufnahmen für „Außenstehende keinen Informationsgehalt haben und nicht einer bestimmten Person zugeordnet werden können“ erklärt Christian Solmecke, Rechtsanwalt bei der Kölner Kanzlei Wilde, Beuger, Solmecke. Auch bei dem Fall in Ulm sei gegen die Aufnahmen und die Veröffentlichung des Videos „aus rechtlicher Sicht nichts einzuwenden“.

Was können Nachbarn gegen laute Sexgeräusche tun?

Doch müssen Hausbewohner die lauten Sexgeräusche von anderen Mietern nicht still ertragen, das zeigen Gerichtsurteile. Im Ulmer Fall vergnügt sich das Pärchen vor allem nachts sehr geräuschvoll. Doch die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr ist vom Gesetzgeber besonders geschützt. Das heißt, es ist nur Zimmerlautstärke erlaubt – das gilt auch für Stöhnen beim Liebesakt.

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Das Amtsgericht Warendorf (Az.: 5 C414/97) gab einem Nachbarn Recht, der sich durch die lauten Geräusche des Geschlechtsverkehrs eines Pärchens gestört fühlte. Die Richter urteilten, dass „Stöhnen beim Sexualverkehr und dabei laut ausgestoßene Yippie-Rufe“ eine unzumutbare Belästigung seien.

Die Sexgeräusche müssten, wie alle Geräusche, auf Zimmerlautstärke eingedämmt werden. In der Urteilsbegründung heißt es, dass dies auch nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 des Grundgesetzes) des lauten Pärchens beschneide. Heißt im konkreten Fall: Das Pärchen darf sein Sexleben ausleben, aber mit einem gesenkten Geräuschpegel, der die Nachbarn nicht stört.

255.000 Euro Ordnungsgeld, wenn es noch mal laut wird

Ganz ähnlich urteilte das Amtsgericht Rendsburg (Az.: 18(11) C 766/94) bei einem Streit um ein zu lautes Liebesspiel. Die Richter urteilten, dass lauter Geschlechtsverkehr, der die Nachbarn um den Schlaf bringt, kein normaler „Mietgebrauch“ ist.

Der Kläger sagte vor Gericht, dass der Schlafmangel für ihn gesundheitliche Folgen habe. Einem jungen Paar wurde in dem Fall gegen Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 255.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten verboten, die Nachtruhe (22 bis 6 Uhr) zu stören, vor allem nicht durch „nächtliches Stöhnen und Schreien“.

Sexschaukel und lautes Stöhnen führt zu Kündigung

Ist der Geräuschpegel beim Geschlechtsverkehr für die Nachbarn unerträglich, kann der Störer sogar gekündigt werden – das zeigt ein Fall vor dem Amtsgericht München (Az.: 417 C17705/13).

Ein Mann hat dort die Nachbarn nicht nur mit lauten Sexgeräuschen gestört, zusätzlich strapazierte eine quietschende Liebesschaukel die Nerven der Anwohner. Die Vermieterin kündigte dem Mann, nach mehrmaligen Abmahnungen, wegen Ruhestörung. Weil er nicht auszog, verklagte sie ihn auf Räumung der Wohnung und das Gericht gab ihr Recht.

Zur Not: Ohrenstöpsel

Wer durch das laute Stöhnen seiner Nachbarn nicht schlafen kann, darf also auch die Polizei rufen – doch ob das laute Liebesspiel andauert bis die Beamten vor Ort sind, ist fraglich. Möchte man nicht wegen den zu lauten Sexgeräuschen seiner Nachbarn klagen, helfen nur Ohrenstöpsel oder vielleicht kann auch ein Gespräch mit dem lauten Pärchen für Ruhe sorgen. (rh)