AboAbonnieren

Amazon, E-Scooter, SnacksWas sich im Juni für Verbraucher ändert

Lesezeit 3 Minuten
Neuer Inhalt

Einen Helm oder einen Führerschein braucht man für die Fahrt auf dem E-Scooter nicht.

Köln – Bald dürfen E-Scooter über deutsche Straßen rollen, Amazon reduziert seine Verkaufsgebühren und Fluggäste müssen bei Eurowings künftig für Snacks zahlen. Auch im Juni ändert sich wieder einiges für Verbraucher. Ein Überblick.

E-Scooter bald in Deutschland erlaubt

Auf Radwegen, Radstreifen und der Straße dürfen die E-Scooter fahren – die entsprechende Verordnung soll am 15. Juni in Kraft treten. Maximal 20 Stundenkilometer dürfen die neuen Flitzer dann fahren. Auf Gehwegen oder der Fußgängerzone sind sie tabu. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer wollte, dass Roller, die maximal zwölf Stundenkilometer schnell sind, auch auf dem Bürgersteig fahren dürfen, das lehnten die Länder allerdings ab.

Wer so einen Flitzer fahren möchte, muss mindestens 14 Jahre als sein – einen Führerschein oder einen Helm benötigt man nicht. Die Scooter müssen mit Bremse, Klingel und Beleuchtung ausgestattet sein.

Außerdem soll mit der Verordnung eine spezielle Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge (zu denen auch die E-Scooter zählen) eingeführt werden. Die Roller müssen nicht zugelassen werden.

Bewacherregister wird eingeführt

Die Security-Branche hat einen schlechten Ruf: Mit rechtsradikalen und gewaltbereiten Sicherheitsleuten in Flüchtlingsunterkünften stand die Branche in der Kritik. Zum 1. Juni startet deshalb das Bewacherregister, das beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführt wird. Es soll die Security-Branche sicherer machen: Sowohl Daten von Sicherheitsfirmen als auch von ihren Mitarbeitern werden darin erfasst. Dazu gehört zum Beispiel die Qualifikation der Security-Mitarbeiter.

Eine zentrale Stelle zur Dokumentation ermöglicht künftig eine bundesweite Datenüberprüfung, wenn es um Wachpersonal für sensible Bereiche wie Flüchtlingsunterkünfte oder Großveranstaltungen geht. Die Regeln für die Bewacherbranche sind schon 2016 nach Übergriffen von Sicherheitspersonal in Flüchtlingsunterkünften und Vorfällen bei Großveranstaltungen verschärft worden.

Amazon senkt Verkaufsgebühren

Ab dem 5. Juni gibt es bei dem Online-Händler Amazon künftig für fast alle Produkte eine Mindestverkaufsgebühr von 30 Cent – ausgeschlossen sind die Kategorien Bücher, Musik, Video und DVD. Für Händler sinken die Verkaufsgebühren bei „Babyprodukten“ und „Drogerie- und Körperpflegeprodukten“ von bisher 15 Prozent auf acht. Gleiches gilt auch für Möbel, die mehr als 200 Euro kosten.

Keine Snacks mehr bei Eurowings

Passagiere bei der Billig-Airline Eurowings müssen künftig Essen und Getränke auf Kurz- und Langstreckenflügen selbst zahlen – kostenlose Snacks gibt es nicht mehr. Das gilt für Buchungen ab dem 4. Juni. Bisher waren sie für Kunden mit dem Smart-Tarif in der Economy Class inklusive. Ein Wasser an Bord (0,5 Liter) kostet zum Beispiel drei Euro.

Das könnte Sie auch interessieren:

Neue Regeln im Fußball

Das International Football Association Board (IFAB) hat die Vorgaben für Schiedsrichter zum Handspiel im Fußball überarbeitet. Ab dem 1. Juni können auch unabsichtliche Handspiele bestraft werden. Wird ein Tor durch ein Handspiel gemacht, gilt es grundsätzlich nicht. Das Gleiche gilt auch für Tore, denen im Spielverlauf ein Handspiel der angreifenden Fußballmannschaft vorausging.

Mieterhöhungen in Nordrhein-Westfalen werden begrenzt

Im bevölkerungsreichsten Bundesland gilt ab Juni eine neue Kappungsgrenzenverordnung – sie regelt, dass Mieterhöhungen begrenzt werden. Vermieter dürfen die Miete innerhalb von drei Jahren maximal um 20 Prozent erhöhen. NRW hat zudem Gebiete ausgewiesen in denen nur 15 Prozent Mieterhöhung zulässig sind. Dazu zählen unter anderem Köln, Leverkusen, Brühl, Siegburg, Troisdorf und Düsseldorf.