Sommer im BüroGibt es eigentlich Hitzefrei für Arbeitnehmer?
Köln – In ganz Deutschland werden Temperaturen weit über 30 Grad erwartet. Schüler, die keine Ferien haben, können auf Hitzefrei hoffen und die heißen Tage am See verbringen. Doch wie sieht es mit den Arbeitnehmern aus? Gibt es Hitzefrei auch im Büro? Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke erklärt, welche Rechte Berufstätige haben.
Ab 35 Grad plus
Zunächst einmal vorweg: Hitzefrei im Büro kommt äußerst selten vor – nicht nur, weil die meisten Büros mittlerweile klimatisiert sind. Christian Solmecke erklärt: „Eine Chance auf Hitzefrei besteht nur dann, wenn die Temperaturen in den Innenräumen 35 Grad überschreiten und etwaige technische Maßnahmen nicht zur Kühlung beitragen.“ Erst dann sei davon auszugehen, dass der Raum nicht mehr zur Verrichtung von Arbeit geeignet ist.
Unter 35 Grad gilt
Aber auch unter 35 Grad muss der Arbeitgeber Maßnahmen zur Kühlung der Arbeitsräume ergreifen: „Schon bei einer Innentemperatur zwischen 30 und 35 Grad ist der Arbeitgeber verpflichtet, sofortige Schritte einzuleiten, um die Raumtemperatur zu senken.“ Das könne beispielsweise die Bereitstellung von Ventilatoren oder Klimageräten sein. Aber auch Maßnahmen, die die Organisation der Arbeitszeiten betreffen, seien laut Solmecke denkbar. Dazu gehöre die Nutzung von Gleitzeit, eventuell kann Arbeitgeber auch die Kleidungsvorschriften lockern.
Zwischen 26-30 Grad
Auch dann muss der Arbeitgeber handeln. „Bei einer Innentemperatur zwischen 26 und 30 Grad sollte der Arbeitgeber nach den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die Temperatur im Raum zu senken.“ Dem Arbeitgeber stehen auch hier verschiedene Handlungen zur Verfügung: „Von der Arbeitszeit-Verlagerung bis zur Bereitstellung von Getränken oder der Steuerung von Lüftungseinrichtungen ist alles denkbar“, so Solmecke.
Unter 26 Grad
Wird in den Arbeitsräumen eine Innentemperatur von bis zu 26 Grad gemessen, ist der Fall eindeutig“ Solmecke: „Dann ist es den Arbeitnehmern zuzumuten, wie gewohnt weiter zu arbeiten.
Was ist, wenn der Arbeitgeber gar nichts für die Abkühlung tut?
Doch was ist, wenn der Arbeitgeber sich nicht darum kümmert, dass die Raumtemperatur erträglicher wird und auch keine anderen Maßnahmen wie beschrieben veranlasst? „Liegt eine erhebliche Gefahr für seine Gesundheit vor, hat der Arbeitnehmer das Recht, eigenmächtig seinen Arbeitsplatz zu verlassen.“Das könnte beispielsweise bei Schwangeren oder Arbeitnehmern, die schwere körperliche Arbeit verrichten müssen, der Fall sein. „Es handelt sich hierbei aber um Ausnahmefälle. In aller Regel hat der Arbeitnehmer kein Recht, aufgrund überhöhter Temperaturen einfach seinen Arbeitsplatz zu verlassen“, warnt der Rechtsanwalt.
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Bei Verstößen drohen dem Chef 5000 Euro Bußgeld
Die Vorgaben sind durchaus verbindlich. „Der Arbeitgeber muss bei einem Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Ein Verstoß gegen die Vorgaben der Technischen Regel für Arbeitsstätten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Bis zu 5000 Euro Bußgeld können hier auf ihn zukommen“, erklärt Anwalt Christian Solmecke.
Handelt der Arbeitgeber vorsätzlich und missachtet diese Vorschriften bewusst, bringt er damit die Gesundheit und/ oder das Leben seiner Mitarbeiter in Gefahr. „Dann kann auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe in Betracht kommen“, so der Kölner Anwalt. (red)