Köln – Im April treten verschiedene Neuerungen in Kraft, auf die sich Verbraucher einstellen müssen. Es gibt mehr Geld im öffentlichen Dienst, bestimmte Lebensmittel werden verboten und der Führerschein wid reformiert. Wir geben einen Überblick.
Corona-Impfung beim Hausarzt
Nach Ostern sollen auch Hausärzte gegen das Coronavirus impfen. Wann es genau losgeht, legen die Bundesländer selbst fest. Zum Start sollen die Praxen noch kleine Mengen von etwa 20 Dosen pro Woche erhalten, ab dem 26. April soll sich der Umfang mehr als verdreifachen.
In NRW werde „in den ersten April-Tagen“ der Übergang der Impfungen in die Hausarztpraxen kommen, sagte Ministerpräsident Armin Laschet, mit der Bitte, die chronisch Kranken zu bevorzugen und alles was da sei, möglichst schnell zu verimpfen.
Obergrenze für Transfette
Ab 2. April 2021 werden bestimmte Nahrungsmittel stärker reguliert. Frittierte Lebensmittel, zum Beispiel Chips und Croissants, enthalten ungesunde künstliche Transfette. Diese entstehen bei der chemischen Härtung von Pflanzenölen und werden unter anderem genutzt, um Lebensmittel haltbarer zu machen. Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung können sie das Cholesterin im Blut steigern und das Risiko für Schlaganfälle und Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen.
Schon vor zwei Jahren hat die EU beschlossen, dass Lebensmittel maximal zwei Prozent Transfette enthalten dürfen. Dieses Gesetz tritt am 2. April in Kraft. Von der Verordnung ausgenommen sind Lebensmittel, die diese Fette auf natürlicher Basis enthalten.
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Mehr Geld im öffentlichen Dienst
Ab April können sich Beschäftigte im öffentlichen Dienst auf mehr Geld freuen. Das Gehalt steigt um 1,4 Prozent, mindestens aber um 50 Euro. Im April 2022 folgt eine weitere Erhöhung um 1,8 Prozent. Auszubildende erhalten 25 Euro mehr.
Leiharbeit wird erschwert
Bereits seit Beginn dieses Jahres sind Werkverträge in der Fleischindustrie verboten. Jetzt wird auch die Leiharbeit erschwert, denn nun darf nur noch Stammpersonal schlachten und zerlegen. Für die Fleischverarbeitung gibt es aber auch Ausnahmen: Wenn es besonders viele Aufträge gibt, soll Leiharbeit temporär möglich sein. In drei Jahren greift dann ein komplettes Verbot.
Führerschein mit Automatik-Auto
Die sogenannte Automatikregelung besagt, dass Fahrschüler der Fahrerlaubnisklasse B ihre Ausbildung in einem Automatikfahrzeug absolvieren können und trotzdem später ein Auto mit Schaltgetriebe fahren dürfen. Eigentlich sollte dieses Regelung schon 2020 in Kraft treten, nun greift sie ab 1. April.
Damit die Neuerung gilt, müssen ein ein paar Voraussetzungen erfüllt sein. Nach der praktischen Grundausbildung müssen Fahrschüler mindestens zehn zusätzliche Fahrstunden (jeweils 45 Minuten) mit einem Schalter machen und eine Bescheinigung über die Fahrtauglichkeit von der Fahrschule bekommen. Das setzt eine mindestens 15-minütigen Testfahrt voraus, wobei man unter anderem am Berg anfahren muss. (mm)