Mehr Kontrollen in Corona-ZeitenWas darf die Polizei – und was darf sie nicht?
Köln – Aufgrund der geltenden Corona-Regeln kommt es häufiger zu Polizeikontrollen und es haben mehr Bürger Kontakt zu den Beamten als sonst – auch diejenigen, für die das eine komplett neue Situation ist. Sie sind unsicher, wie sie sich richtig verhalten und was Polizisten überhaupt dürfen. Muss ich den Beamten jede Frage beantworten? Und darf der Polizist mich aus dem Park vertreiben? Wir erklären, welche Rechte Polizisten haben, an welche Vorschriften sie sich bei ihrer Arbeit halten müssen und was man als Bürger im Umgang mit der Polizei generell beachten sollte:
Darf die Polizei in der Corona-Krise mehr als sonst?
Polizei, Feuerwehr, Ordnungsamt und Gesundheitsamt sollen in der Pandemie dabei helfen, die Bevölkerung vor einer Infektion zu schützen und eine weitere Verbreitung einzudämmen. Ihre Aufgabe ist es, alle staatlichen Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) durchzusetzen und bei Verstößen gegen diese vorzugehen. Dabei hat die Polizei aber dieselben Rechte wie zuvor.
Was hat die Polizei für Möglichkeiten, um die Schutzmaßnahmen durchzusetzen?
Die Polizei kontrolliert, ob die aktuell geltenden Regeln eingehalten werden, also etwa Kontaktsperre, Abstandsregeln oder Maskenpflicht. Dazu kann sie zum Beispiel Bürger befragen, wer zu ihrer Gruppe gehört oder wohin sie unterwegs sind. Wenn sie an öffentlichen Plätzen größere Gruppen antrifft, als aktuell erlaubt ist, darf sie einen Platzverweis erteilen.
Bei Verstößen gegen Schutzmaßnahmen darf sie Bürger darüber belehren, Bußgelder verhängen und Strafanzeigen stellen. Wenn Quarantäne verordnet ist, muss sie dafür sorgen, dass diese eingehalten wird und wenn Geschäfte unerlaubt geöffnet sind, darf sie diese schließen. Wie hoch die Strafe jeweils ausfällt, ist im Bußgeldkatalog des Landes festgelegt,
Muss ich meinen Ausweis wirklich immer dabei haben?
In Deutschland gibt es grundsätzlich keine Pflicht, den Personalsausweis ständig mitzuführen. Allerdings muss, laut dem Personalausweisgesetz (PAuswG), jeder Bürger ab dem 16. Lebensjahr einen gültigen Ausweis besitzen – sonst droht gegebenenfalls ein Bußgeld. Für bestimmte Gewerbe gilt allerdings eine Ausnahme: Zur Unterbindung von Schwarzarbeit müssen sich beispielsweise Bauarbeiter oder Mitarbeiter in Gaststätten immer ausweisen können, erklärt die Rechtsanwältin Melanie Solmecke aus der Kanzlei Solmecke Rechtsanwälte.
Dürfen Polizisten immer den Ausweis verlangen?
Der Personalausweis ist in erster Linie ein Instrument zur Feststellung der Identität durch Behörden. Bei der Identitätsfeststellung handele es sich um eine Maßnahme von geringer Intensität, sie schade dem Befragten nicht, so die Rechtsanwältin. „Die Polizei darf also die Personalien einer Person aufnehmen, zum Beispiel, wenn diese als Zeuge in Betracht kommt oder einer Straftat verdächtigt wird“. Wer seinen Personalausweis nicht dabei hat, muss mündliche Angaben zu seiner Person machen.
Muss der Polizist mir Dienstausweis und Dienstnummer zeigen?
Bei Amtshandlungen und auf Verlangen müssen sich Polizisten grundsätzlich ausweisen, vor allem, wenn Sie „unmittelbaren Zwang ausüben“, erklärt Melanie Solmecke. „Die Vorschriften variieren allerdings je nach Bundesland“. In einigen Bundesländern tragen Polizeibeamte auch Namensschilder oder Schilder mit Nummern, mit deren Hilfe sich der Beamte auch im Nachhinein identifizieren lasse.
Darf die Polizei einfach meine Tasche durchsuchen?
Im Gegensatz zur Identitätsfeststellung ist die Durchsuchung einer Tasche ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre des Betroffenen. Deshalb darf die Polizei auch nur im Rahmen der Strafverfolgung persönliche Sachen durchsuchen, um Beweise für eine Straftat zu sichern. „Grundsätzlich erfordert das auch eine richterliche Anordnung“ verdeutlicht Melanie Solmecke, „bei besonderer Dringlichkeit kann diese Anordnung jedoch auch wegfallen.“ Darüber hinaus könne die Polizei zur Abwehr von Gefahren Durchsuchungen vornehmen – jedoch niemals ohne Anlass.
Muss man ins Röhrchen pusten, wenn man angehalten wird?
Tatsächlich gibt es keine Pflicht, bei einer Straßenverkehrskontrolle einen Atemalkoholtest zu machen. Seit 2017 dürfen Polizeibeamte jedoch einen Blutalkoholtest anordnen – und das auch gegen den Willen des Fahrers. Vor der Reform wurde dieser Test von Richter oder Staatsanwaltschaft veranlasst, nun dürfen Polizeibeamte selbst entscheiden, ob sie den Test anordnen. Voraussetzung hierbei ist allerdings nach wie vor ein entsprechender Anfangsverdacht, wie etwa ein starker Geruch nach Alkohol oder das Fahren in Schlangenlinien.
Ich habe eine Vorladung bekommen, muss ich auf dem Polizeirevier erscheinen?
Eine Vorladung ist ganz allgemein nur die Aufforderung, persönlich vor einer staatlichen Stelle wie der Polizei zu erscheinen. Eine rechtliche Pflicht, dieser Aufforderung nachzukommen, besteht jedoch nur bei einer Ladung der Staatsanwaltschaft, nicht aber der Polizei. „Wer einer staatsanwaltlichen Ladung nicht folgt, muss mit einer Vorführung und als Zeuge außerdem mit einem Ordnungsgeld rechnen“, erklärt die Rechtsanwältin. In diesem Fall wird der Beschuldigte von der Polizei zum Staatsanwalt gebracht.
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Muss man die Fragen der Polizei beantworten?
Viele Menschen glauben, dass sie gegenüber der Polizei immer alle Fragen beantworten müssen. Das ist so jedoch nicht der Fall, wie Melanie Solmecke deutlich macht: „Zu den Grundsätzen eines Rechtsstaates zählt eben auch, dass man sich gegenüber Polizei und Justiz nicht selbst belasten muss. Außer den Angaben zur eigenen Person muss ein Beschuldigter also nichts zur Sache sagen.“ Ob ein Verdächtiger wirklich etwas mit der Tat zu tun habe, stehe schließlich erst am Ende des Verfahrens fest – nach einem gefällten Urteil. Auch Angehörige und sogenannte Berufsgeheimnisträger wie Ärzte oder Anwälte haben, so die Rechtsanwältin, ein Schweigerecht. Grundsätzlich gilt also: Personalien muss man herausgeben, weitere Fragen jedoch nicht beantworten. (chy, bbm)