Im Auto, auf dem Rad, im GartenWo man nackt sein darf - und wo nicht
Köln – Wenn die Temperaturen steigen, versuchen viele die Hitze mit knapper Kleidung zu ertragen oder würden sich am liebsten aller Textilien inklusive Unterwäsche entledigen. Das dachte sich im Juni wohl auch ein Rollerfahrer in Brandenburg. Als der Mann, der nur mit Helm und Sandalen bekleidet war, durch eine Polizeistreife angehalten wurde, erklärte er nur: „Et ist halt warm, wa?“
Auch wenn es dem Mann zu warm war, durfte er nur mit angezogener Hose weiterfahren. Ob man im eigenen Garten, auf dem Rad oder im Auto nackt sein darf oder nicht, ist rechtlich nicht ganz einfach zu beantworten.
Nacktsein in der Öffentlichkeit
In Deutschland ist es nicht strafbar, wenn man in der Öffentlichkeit ohne Kleidung durch die Stadt läuft. Doch es gibt eine Einschränkung: wer sich zur eigenen sexuellen Erregung in der Öffentlichkeit entblößt – kann dafür nach Paragraph 183 des Strafgesetzbuchs wegen „exhibitionistischer Handlungen“ belangt werden. Allerdings gibt es diese Straftat nur bei Männern.
Trotzdem können auch Frauen nicht einfach überall nackt sein. Vor allem an Orten, wo sich andere Menschen durch das Nacktsein gestört fühlen könnten. Hier kann Nacktheit eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraph 118 „Belästigung der Allgemeinheit“ sein.
Ohne Kleidung im Auto
Eine Kleiderordnung für Autofahrer gebe es nicht, erklärt Rechtsanwalt Oskar Riedmeyer. Er ist Vorsitzender des Ausschusses Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Ohne Schuhe zu fahren, kann problematisch sein: „Autofahrer müssen sicher Brems- und Gaspedal bedienen können – der Normalbürger kann das barfuß nicht.“ Ein Verbot des Barfuß-Fahrens gebe es allerdings nicht, erklärt der Verkehrsrechtler.
Doch auch wer ohne Schuhe und nackt sicher Auto fahren könne, kann rechtlich belangt werden. Der Grund: Der Paragraph 118 „Belästigung der Allgemeinheit“ gilt hier ebenso wie in der Öffentlichkeit. In Bikini oder in der Badehose Auto zu fahren, sei unproblematisch. „Bei Frauen ist es schon durch das Autofenster ersichtlich, dass sie kein Oberteil trägt und nackt ist – die Polizei würde die Fahrerin sicherlich anhalten.“
Bei Männern sei es nicht unbedingt erkennbar, dass der Fahrer nackt im Auto sitzt. Doch spätestens beim Aussteigen könne auch ein Mann wegen der nackten Haut belangt werden, sagt Riedmeyer.
Sonnenbad auf dem Balkon oder im Garten
Wer sich im eigenen Garten oder auf dem Balkon sonnen möchte, darf dies – grundsätzlich auch ohne Bekleidung. Allerdings spielt die Lage eine Rolle: Können Nachbarn, andere Mieter oder Spaziergänger den nackten Sonnenanbeter sehen, können sie sich durch die nackte Haut gestört fühlen. Dem Nackten kann also ein Ordnungsgeld drohen.
Ob der Vermieter die Wohnung kündigen darf, wenn sich Nachbarn über das nackte Sonnenbad einer Mieterin beschweren, damit hat sich das Amtsgericht Merzig (Az: 23 C 1282/04) beschäftigt. Das Gericht stellte sich hinter die Mieterin und urteile, dass sie nicht wegen ihrer freizügigen Sonnenbäder gekündigt werden darf. Die Richter begründeten dies damit, dass der Hausfrieden dadurch nicht gestört sei, weil sich zwar Nachbarn aber keine Mieter aus dem Haus beschwert hätten.
Nackt auf dem Rad
13 Nacktradler wollten zum Weltnacktradlertag im Juni 2005 in Karlsruhe ohne Kleidung eine Fahrradtour veranstalten. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe (Az: 6 K 1058/05) verbot die Veranstaltung allerdings. Es würde der „ungeschriebenen Gesellschaftsordnung“ widersprechen, sich auf der Straße in der Öffentlichkeit nackt zu zeigen.
Auch wer alleine eine Fahrradtour machen möchte, sollte auf Kleidung besser nicht verzichten, wenn andere Menschen sich durch den Anblick zu viel nackter Haut gestört fühlen könnten – ansonsten kann ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit drohen (Paragraph 118).
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Nackt in der Innenstadt
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