Parkscheibe vergessenMuss man Knöllchen vom Supermarkt-Parkplatz trotzdem bezahlen?
Köln – In Städten sind Parkplätze Mangelware und Supermärkte mit eigenen Stellplätzen beliebt. Bei Kunden – oft aber auch bei Anwohnern. Um der Flut unerwünschter Dauerparker Herr zu werden kontrollieren Supermärkte immer strenger, zum Teil mit eigenen Parkwächtern und saftigen Strafen. Manche Kunden fragen sich: Dürfen die das überhaupt?
Ist ein Knöllchen auf einem privaten Parkplatz überhaupt rechtens?
Ja, ist es. „Wem das Parkgelände gehört, der darf auch bestimmen, wer wie lange und zu welchen Konditionen darauf parken darf“, sagt Gallus. Schließlich muss es sich kein Supermarkt gefallen lassen, wenn seine Kundenparkplätze stunden- oder in manchen Fällen gar tagelang als Gratis-Stellplatz missbraucht werden. Was viele nicht wissen: Auch wenn dort die Straßenverkehrsordnung gilt, sind sie kein öffentlicher Raum. Daher entscheidet auch der Besitzer allein, wer seinen Parkplatz zu welchen Bedingungen nutzen darf. Durch Nutzung des Parkplatzes schließt der Parker mit dem Parkplatzanbieter einen Vertrag ab. Bei Regelverstößen kann dann eine entsprechende Vertragsstrafe verhängt werden. Die müssen für Autofahrer gut sicht- und lesbar sein: „Die Regeln müssen aber durch Schilder deutlich sichtbar sein“, wie die Verbraucherzentrale informiert.
Für Supermärkte sind „Fremdparker“, also Autofahrer, die keine Kunden sind, ein großes Ärgernis: „Die Instandhaltung der Parkplätze kostet Geld. Das ist ein Service der Märkte. Trotzdem sind sie weitestgehend bemüht, das Problem mit Verständnis zu lösen“, sagt Gallus weiter. „Es soll schließlich niemand vergrault werden“, fügt er hinzu.
Wann droht Parkern ein Knöllchen?
Existieren keine Parkschranken fordern Betreiber meist, dass jeder, der dort parkt, eine richtig eingestellte Parkscheibe gut sichtbar im Auto platziert. Wer diesen Hinweis nicht ernst nimmt, oder es vergisst, muss mit einem Knöllchen rechnen. Erwischt ein Parkwächter ein Auto ohne Parkscheibe oder wird die Höchstparkzeit von in der Regel ein bis zwei Stunden überschritten, ist eine Strafzahlung fällig.
Wie teuer sind Knöllchen auf dem Supermarkt-Parkplatz?
Vielerorts werden um die 15 Euro fällig. Wie viel genau, ist in den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Parkplatzanbieters aufgelistet, meist aber auch gut sichtbar an der Einfahrt auf einem Schild zusammengefasst. „In Einzelfällen können auch viel höhere Beträge verlangt werden“, sagt Rainer Gallus, Geschäftsführer des Handelsverbands NRW. Auch dann, wenn man nur wenige Minuten zum Einkaufen gebraucht hat.
So heißt es auf Schildern einiger Lidl-Filialen: Wer ohne Parkscheibe oder länger als eine Stunde auf dem Privatparkplatz des Supermarktes steht, darf mit einer Geldbuße von 15 Euro rechnen. Wer einen Behindertenparkplatz blockiert, zahlt 25 Euro. 30 Euro werden fällig, wenn man „außerhalb markierter Stellplätze“ parkt. Wer dem nicht nachkommt, werde abgeschleppt, so die Drohung.
Wann ist ein Knöllchen zu teuer?
Die Verbraucherzentrale dazu: „Strafen fürs Parken auf privaten Flächen müssen sich an dem orientieren, was auch im normalen Straßenverkehr üblich ist.“ So liegen einfache Knöllchen beispielsweise bei 10 Euro. Das heißt: „Bereits eine doppelt so hohe Gebühr auf privaten Parkplätzen kann schon unangemessen hoch sein“, wie die Verbraucherzentrale weiß. Im Streitfall muss ein Gericht im Einzelfall entscheiden, was zu hoch ist und was noch angemessen ist. „Kommt Ihnen die Forderung zu hoch vor, vergleichen Sie die Sätze aus dem Katalog des Amts mit Ihrem Supermarkt-Knöllchen. Wenn Ihr Knöllchen deutlich teurer als der dortige Satz ist, können Sie sich wehren“, so die Verbraucherschützer.
Die Überwachungsfirmen sehen das naturgemäß anders. „Die Autofahrer müssen einfach nur die Parkscheibe auslegen, das ist nicht viel verlangt“, meint Tilman Kube von Park & Control. Dass die Knöllchen auf dem Supermarkt-Parkplatz oft teurer sind als im normalen Straßenraum, rechtfertigt er mit den hohen Kosten. „Private Unternehmen der Parkraumüberwachung müssen kostendeckend arbeiten. Die üblichen 15 Euro im öffentlichen Raum sind nicht kostendeckend, der Steuerzahler legt drauf.“
Darf man auf einem Supermarkt-Parkplatz abgeschleppt werden?
Ja, wenn es auf den Hinweisschildern ausdrücklich angekündigt wird. Dann ist auch der Einsatz von Parkkrallen erlaubt. Wird man abgeschleppt oder findet eine Parkkralle am Auto, wird es in den meisten Fällen richtig teuer. In einem Urteil aus dem Jahr 2014 beschränkte der Bundesgerichtshof die zulässigen Abschleppkosten auf 175 Euro.
Außerdem sollten Kunden auch bei privaten Parkplätzen besonders auf Hinweise wie „Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt“ achten.
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In welchen Fällen komme ich um die Zahlung herum?
Nicht immer muss man aber auch zahlen.
1. So ist es selten der Fall, dass ein Supermarkt seine Kunden, die die Parkzeit etwas überschreiten oder beim Einkaufen die Parkscheibe vergessen, zur Kasse bittet. Oft kommt es vor, dass Kunden viele Einkäufe in mehreren Geschäften erledigen – darunter dann aber auch im betreffenden Supermarkt. Wenn man mit dem Kassenbon seinen rechtmäßigen Aufenthalt auf dem Kundenparkplatz nachweisen kann, sind die Chancen groß, das Parkticket nicht zahlen zu müssen.
2. Wenn ein Kunde nach dem Einkauf ein Knöllchen an seinem Wagen findet, lohnt es sich oft, an der Kasse um Hilfe zu bitten. Häufig bieten die Supermärkte bei Vorlage des Einkaufszettels Stornoformulare an, mit denen die Zahlung noch vermieden werden kann.
3. In vielen Fällen lohnt sich ein Blick in die Parkplatz-AGBs zu werden, denn diese sind oft angreifbar. Laut Gesetz sind Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn diese beispielsweise mehrdeutig oder widersprüchlich sind.
4. Wer sich abgezockt oder ungerecht behandelt fühlt, sollte sich aber in jedem Fall bei der Supermarkt-Kette beschweren. Wenn sich viele unzufriedene Kunden dort melden, könnte das dazu führen, dass der Supermarkt diese Praxis überdenkt. Denn nur zufriedene Kunden kommen in der Regel wieder.
Nicht zu empfehlen ist es, auf die Kulanz der Parkplatzwächter zu setzen: Denn Ärger scheint nicht zuletzt durch die Art vorprogrammiert, wie das Vertragsverhältnis zwischen Überwachungsfirmen und Parkplatzbesitzern geregelt wird. Oft ist die Überwachung für die Parkplatzbesitzer kostenlos. Das heißt: Geld verdient das Überwachungsunternehmen durch die Knöllchen bei Verstößen gegen die Parkvorschriften. Das dürfte nicht gerade ein kulantes Vorgehen fördern. (sar / mit dpa)