Ping-Calls und lästige AnrufeSo wehren Sie sich gegen Rufnummern-Missbrauch
Bonn/Stuttgart – Festnetz-Telefone und Smartphones sind für zwielichtige Unternehmen und Kriminelle ein Türöffner: Sie setzen Lockanrufe ab, die teure Rückrufe provozieren sollen. Sie übertragen in der Display-Anzeige Rufnummern, die ihnen gar nicht gehören. Oder sie geben sich als Polizisten oder Computer-Techniker aus, um an Geld und sensible Daten zu gelangen. Skepsis und gesunder Menschenverstand sind der beste Schutz davor. Aber auch technisch und rechtlich können sich Verbraucher gegen Rufnummernmissbrauch und Betrug wehren.
Ein großes Problem sind verbotene Lockanrufe (Ping-Calls), also von Computern gesteuerte Anrufe, die nur so kurz eingehen, dass man überhaupt keine Chance hat, sie anzunehmen. Das Kalkül dahinter: Man ist neugierig, ruft zurück und wundert sich über nebulöse Bandansagen oder Rauschen. Die Hintermänner der Ping-Calls aber streichen als Nummerninhaber einen Teil der Gebühren ein, die der Rückrufer zahlt. Die Nummern bekommen sie von Adresshändlern oder Zufallsgeneratoren.
Ein Rückruf wird teuer
Bislang handelte es sich meist um teure deutsche Premiumnummern mit Vorwahlen wie 0180, 0137 oder 0900. Nun kommt eine neue Entwicklung dazu. „Wir stellen fest, dass etwa seit Mitte letzten Jahres im Bereich Ping-Anrufe vermehrt ausländische Rufnummern genutzt werden“, sagt Michael Reifenberg von der Bundesnetzagentur. Ob Burundi, die Seychellen oder Satellitentelefon-Netze: Ein Rückruf wird teuer.
Aber: „Die Rufnummer, die angezeigt wird, und die Rufnummer, von der der Anruf initiiert wird, muss nicht identisch sein“, erklärt Reifenberg. „Auch das kann falsch sein.“ Technisch ist es gerade im Festnetz kein Problem, dass Angerufenen eine beliebige Nummer angezeigt wird. Natürlich ist es verboten, eine Rufnummer zu übermitteln, an der man kein Nutzungsrecht hat. Werden per Nummer andere Identitäten vorgetäuscht, spricht man von Call-ID-Spoofing.
Nummern blockieren, Missbrauch melden
Bleibt es nicht bei wenigen Anrufen oder Kurznachrichten, kann man der Belästigung schnell einen Riegel vorschieben: In der Telefon-App des Smartphones lassen sich Nummern meist direkt blockieren. Und im Menü vieler Router ist es darüber hinaus sogar möglich, etwa alle Nummern mit bestimmten Vorwahlen zu sperren. Aber es ist auch wichtig, der Bundesnetzagentur Missbrauch zu melden - etwa per Online-Formular. „Wir können nur tätig werden, wenn wir Hinweise bekommen, sind insofern auf die Meldungen der Betroffenen angewiesen“, sagt Agentur-Sprecher Reifenberg.
Die Bonner Behörde hat unter Umständen nicht nur die Befugnis, Geschäftsmodelle zu untersagen. Sie kann auch - zumindest inländische - Rufnummern abschalten, in Zusammenarbeit mit den Telefonanbietern Vermittlungsverbote für Rufnummern verhängen und für jede Rufnummer ein sogenanntes Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung aussprechen. Das bedeutet, dass mit der jeweiligen Nummer verbundene Forderungen beim Anbieter nicht mehr beglichen werden müssen und von diesem auch nicht eingetrieben werden dürfen.
Betroffene können Rechnung kürzen
Welche Nummern und Zeiträume das sind, erfährt man beim Blick in die Maßnahmenliste der Bundesnetzagentur. Betroffene gehen dann folgendermaßen vor: „Man muss seinem Provider sagen: „Ich kürze die Rechnung um folgende Positionen, da für den Abrechnungszeitraum von der Bundesnetzagentur ein entsprechendes Verbot verhängt wurde““, erklärt Reifenberg. „Wenn es ein Verbot nicht oder noch nicht gibt, kann man dennoch versuchen, mit dem Provider in Kontakt zu treten und schauen, ob es da eine gütliche Regelung gibt.“
Der falsche Nummernzauber spielt auch eine Rolle bei anderen Betrugsmaschen. „Betrüger nutzen das Call-ID-Spoofing, um mit der Rufnummer seriöser Personen oder Organisationen das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern zu gewinnen“, erklärt Harald Schmidt, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Gern geben sich die Anrufer als Staatsanwälte, Verbraucherschützer oder Mitarbeiter bekannter Unternehmen aus.
Falsche Polizisten
„Derzeit ist beispielsweise die Betrugsmasche „falscher Polizeibeamter“ sehr verbreitet“, sagt Schmidt. Dabei erscheint die die Notrufnummer 110 im Display, die niemals als ausgehende Nummer verwendet wird. Oder die Nummer einer örtlichen Polizeidienststelle oder die des Bundeskriminalamtes. „So missbrauchen die Täter auf perfide Weise das Vertrauen ihrer zumeist älteren Opfer in staatliche Organe“, erklärt Schmidt. Das Risiko ist groß: Manche Menschen wurden so schon um ihre gesamten Ersparnisse gebracht.
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Den Opfern wird etwa vorgegaukelt, dass ihr Geld wegen drohender Einbrüche daheim nicht mehr sicher sei, oder sie angeblich Falschgeld unterschoben bekommen hätten. Teils spielen die Betrüger ihre Rolle so überzeugend, dass Opfer schon an ihrer Haustüre Wertsachen an Komplizen, die sich auch als Polizisten ausgeben, übergeben haben.
Keine sensible Daten preisgeben
Wer nach einem verdächtigen Anruf unsicher ist, sollte sich ans örtliche Polizeirevier wenden oder selbst die 110 wählen - dabei aber keine Rückruffunktion des Telefons nutzen, weil man dann möglicherweise wieder bei den Betrügern landet. Grundsätzlich gilt: „Geben Sie am Telefon keine Auskunft über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse oder andere sensible Daten, zum Beispiel die Kontonummer“, warnt Harald Schmidt. „Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, legen Sie einfach auf, insbesondere, wenn Ihr Gesprächspartner Geld von Ihnen fordert.“ Wer bereits Betrugsopfer geworden ist, sollte beim örtlichen Revier Anzeige erstatten. (dpa/tmn)