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Nerviger KrachDarf eigentlich schon vor Silvester geböllert werden?

Lesezeit 4 Minuten
silvester Böller dpa

Wer Feuerwerk zünden will, sollte sich vorher schlau machen, wie er das möglichst sicher anstellt.

Berlin – Böller und Raketen an Silvester sind umstritten. Viele Händler haben angekündigt, künftig kein Feuerwerk mehr zum Kauf anzubieten. Denn für nicht wenige Menschen sind die Feuerwerkskörper eine nervige, umweltschädliche Knallerei. Doch für viele sind die bunten Raketen zum Jahreswechsel nach wie vor eine große Freude. Umso wichtiger, dass man sich auskennt. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wie erkenne ich sicheres Feuerwerk?

Wie sich Feuerwerk bei Belastung oder unter Hitze verhält, prüft in Deutschland die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Haben die Artikel des Herstellers den Test bestanden, bekommen sie eine Registriernummer und die CE-Kennzeichnung.

Am Anfang dieser Nummer steht dann zum Beispiel die Zahl 0589 - das Kürzel für das BAM als Prüfstelle. Dann wird die Kategorie angegeben, also etwa das Kürzel F2 für klassisches Feuerwerk. Am Ende finden Kunden eine fortlaufende Nummer. Mit der CE-Kennzeichnung erklären die Hersteller, dass das Produkt den geltenden europäischen Vorschriften entspricht.

Das BAM warnt ausdrücklich vor Artikeln ohne diese Kennzeichnungen. In ihnen befände sich oft nicht nur Schwarzpulver, sondern ein viel stärker reagierender Blitzknallsatz. Es sei zudem nicht sicher, ob zwischen Anzünden und Zünden genügend Zeit vergeht.

Wer darf Feuerwerk kaufen?

Experten teilen Feuerwerkskörper in verschiedene Kategorien ein – abhängig davon, welche Gefahr von ihnen ausgeht. Für Verbraucher ohne besondere Genehmigung sind die Kategorien F1 und F2 interessant.

Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 – also etwa Knallerbsen, Bodenwirbel, Wunderkerzen oder Tischfeuer – dürfen Händler das ganze Jahr über verkaufen. Nach Angaben des Verbands der pyrotechnischen Industrie dürfen es Jugendliche ab 12 Jahren erwerben.

Kleinfeuerwerk der Kategorie F2 – wie Raketen, Knallkörper, Verbundfeuerwerk, Batterien und Römische Lichter – darf man nur im Freien in abgegrenzten Bereichen verwenden. Hier ist ein Kauf erst ab 18 Jahren und nur zwischen dem 28. und 31. Dezember möglich.

Wann darf ich Raketen zünden?

Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen Verbraucher nur am 31. Dezember und 1. Januar zünden – grundsätzlich von Mitternacht bis Mitternacht. Die genauen Uhrzeiten legen Städte und Gemeinden fest.

Wie kann ich Feuerwerk daheim lagern?

Damit das Feuerwerk nicht vorzeitig zündet, muss man es kühl und trocken lagern. Deshalb sollten Käufer es zum Beispiel nicht in unmittelbarer Nähe von Heizkörpern aufbewahren, rät die BAM. Ebenso tabu: Daneben Rauchen oder ein offenes Feuer machen. Auch Kinder sollten nicht an die Raketen gelangen.

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In bewohnten Räumen darf man bei Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 maximal ein Kilogramm an Nettoexplosivstoffmasse lagern. Wie viel davon sich im einzelnen Feuerwerkskörper verbirgt, steht nach BAM-Angaben in der Kennzeichnung oder auf der kleinsten Verpackung. In der Garage oder einem Schuppen sind dagegen laut BAM bis zu 15 Kilogramm erlaubt.

Worauf muss ich beim Zünden achten?

Wer das Feuerwerk nachts zünden will, sollte sich vorher in Ruhe und bei Licht die Gebrauchsanleitung genau durchlesen – denn später ist es oft hektisch und dunkel.

Feuerwerk der Kategorie F2 darf man nach Angaben des BAM nur draußen zünden – in der Regel mit einem Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern zu Menschen oder Gebäuden. Bei der Kategorie F1 beträgt der Mindestabstand einen Meter.

Wichtig ist ein fester Untergrund. Bei Raketen empfiehlt die BAM, den Leitstab in die Flasche und dann beides in einen Getränkekasten zu stellen. Denn frei stehende Flaschen kippen leicht um. Eine weitere Sicherheitsmaßnahme nennt das Deutsche Rote Kreuz (DRK): Was beim ersten Mal nicht gezündet hat, auf keinen Fall erneut zünden.

Wie kann ich helfen, wenn etwas schiefgeht?

Bei leichten Verbrennungen empfiehlt das DRK, die betroffene Fläche kurz mit Leitungswasser zu kühlen. Ist der verbrannte Bereich größer als die Handfläche des Betroffenen, sollte man ihn nicht kühlen, sondern gleich den Notruf 112 wählen. Das gilt auch, wenn ein Verletzter größere Mengen an Blut verliert oder sich jemand an den Augen verletzt. Dann am besten stets beide Augen verbinden, rät das DRK. So kann man vermeiden, dass sich das verletzte Auge bewegt. (dpa/tmn)