2021 geht's losGrundrente – wer sie bekommt und warum jetzt noch kein Geld fließt
Berlin – Mitten in der Pandemie startet zum 1. Januar eine der größten Neuerungen des Rentensystems seit Jahren - die Grundrente für Rentner mit schmalen Bezügen. Trotz des festen Termins werden die rund 900 000 Frauen und 400 000 Männer, die den Aufschlag bekommen, noch für Monate nichts von dem Geld sehen. Was ist da hinter den Kulissen los? Und was kommt im neuen Jahr noch Neues bei der Rente?
Eines ändert sich anders als in den Vorjahren nicht: die Rentenhöhe. Im Westen bringt der Corona-Einbruch bei den Löhnen den Rentnerinnen und Rentnern eine Nullrunde. Die Bezüge im Osten werden marginal um 0,72 Prozent erhöht. Schon im Jahr darauf dürften die Renten wieder um rund 5 Prozent steigen. „Wir sind froh über die stabilen Finanzen in der Rentenversicherung“, sagt deren Präsidentin, Gundula Roßbach.
Das ändert sich jetzt für Rentner
Es geht weiter wie gewohnt. So wird die reguläre Altersgrenze auf dem Weg zur Rente mit 67 leicht auf 65 Jahre und 10 Monate angehoben. Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Arbeitseinkommen bei der Berechnung des 18,6-prozentigen Rentenbeitrags berücksichtigt werden, steigt auf 7100 Euro in den alten und 6700 Euro in den neuen Ländern. Altersrentner, die ihre reguläre Altersgrenze noch nicht erreicht haben, dürfen 46 060 statt wie bisher 44 590 Euro hinzu verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Und 81 Prozent der Rente muss versteuern, wer 2021 neu in den Ruhestand geht - bisher 80 Prozent.
Grundrente: Wem steht der Aufschlag zu?
Den Plan eines Aufschlags für Menschen mit langen Beitragszeiten, aber Minirenten, gibt es schon lange. Dabei erfolglos blieben die heutige EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, damals CDU-Arbeitsministerin, und ihre Nachfolgerin Andrea Nahles (SPD). Dann stritten Union und SPD fast bis zum Koalitionsbruch darüber - und einigten sich im Herbst 2019 doch.
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Den Aufschlag bekommt nun, wer mindestens 33 Jahre Beiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege aufweist und mehr als nur ergänzendes Einkommen etwa durch Minijobs hatte. Das sind die Grundrentenzeiten. Den vollen Aufschlag erhält aber nur, wessen Monatseinkommen als Rentner bei maximal 1250 Euro bei Alleinstehenden oder 1950 Euro bei Eheleuten oder Lebenspartnern liegt. Einkommen darüber werden zu 60 Prozent angerechnet - bei 1300 Euro eines Alleinstehenden also 50 Euro zu 60 Prozent; die Grundrente fiele 30 Euro niedriger aus.
Warum geht es nicht zum 1. Januar los?
Warum fließt das Geld noch nicht? Rentenpräsidentin Roßbach sagt: „Wir haben den Auftrag, bei 26 Millionen Renten festzustellen, ob und wie viele Grundrentenzeiten vorhanden sind.“ Nicht alle diese Zeiten seien in den digitalen Rentenkonten gespeichert. „Wir müssen also Programme erstellen, die die vorhandenen Daten daraufhin analysieren.“ Doch damit nicht genug - denn es gibt ja noch die Einkommensprüfung. Dann müssten also über eine neue Datenautobahn zwischen Finanzbehörden und Rentenversicherung die Einkommen geprüft werden - auch die des Ehepartners. „Das sind Daten, die bisher für die Rentenversicherung nicht wichtig waren.“
Bei der Rentenversicherung ist IT-Feinarbeit nötig
Damit der Zuschlag auf Anhieb richtig ankommt, ist viel IT-Feinarbeit bei der Rentenversicherung nötig. „Datentechnisch gesehen ist unser System der Rentenberechnung das Sozialgesetzbuch in Nullen und Einsen“, erklärt Roßbach. Die Auswertung aller Rentenkonten unter dem Gesichtspunkt der Grundrente komme nun neu dazu. „Wir hatten hunderte Auslegungsfragen, bei denen wir rechtliche Festlegungen treffen mussten. Jede dieser Weichenstellung muss programmiert werden.“ Denn die Maschine, das digitale System der Rentenkonten, kenne keinen Auslegungsspielraum. „All das, was sich aus diesen Konten nicht herauslesen lässt, müssen wir bewerten, gegebenenfalls nachfragen und dann eingeben – das ist schon ein großer Aufwand.“
Extra mehr Leute zur Bearbeitung eingestellt
„Um den Grundrentenzuschlag vorzubereiten, sind allein bei der DRV Bund knapp 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nötig“, berichtet Roßbach. Die DRV Bund legte dafür eine eigene Kampagne auf - 11 500 Bewerbungen gingen ein. „Wir haben hierfür ein großes Einstellungsprogramm für Quereinsteiger auf den Weg gebracht.“ Die Neuen würden nun schrittweise qualifiziert. „Im Moment läuft viel Einarbeitung – und das unter Corona-Bedingungen.“ Angesichts des Fachkräftemangels kommt der Zuwachs der Rentenversicherung durchaus auch langfristig zupass. „Denn jedes Jahr verlassen uns altersbedingt viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, sagt Roßbach.
Hubertus Heil: "Niemand wird seinen Anspruch verlieren"
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) versichert: „Auch wenn die Auszahlung noch ein paar Monate dauern wird - niemand wird seinen Anspruch verlieren, der jetzt grundrentenberechtigt ist.“ Ein Antrag ist nicht nötig. Die Regierung rechnet im Schnitt mit einem Zuschlag in Höhe von monatlich 75 Euro. Roßbach kündigt an, im Juli würden die ersten Bescheide verschickt. „Die Auszahlung erfolgt rückwirkend zum Jahresbeginn für all jene, die zum ersten Januar bereits in Rente sind.“ Die erste Post soll erhalten, wer Mitte 2021 neu in Rente geht. „Bei der Abarbeitung der Fälle von denjenigen, die dann schon in Rente sind, werden wir mit den ältesten Jahrgängen anfangen und dann sukzessive die anderen abarbeiten.“ (dpa)