Fahren, wohin man will. Halten, wo es schön ist. Campingurlaub verspricht Freiheit und hat doch Grenzen. Die beginnen bei der Parkplatzsuche.
Wohnviertel, Parkplatz, WildnisWo man mit dem Wohnmobil parken darf – und wo nicht
Campingurlaub liegt im Trend. Spätestens seit der Corona-Pandemie sind Wohnmobile gefragt wie nie zuvor. Nie waren mehr Bundesbürger mit ihnen auf den Straßen unterwegs. Doch wie alle anderen Fahrzeuge müssen auch Wohnmobile und Wohnwagen geparkt werden. Im Bußgeldkatalog des Bundesverkehrsministeriums stehen klare Regeln zum Parken – nicht ganz so eindeutig sind die Vorschriften zum Wild-Campen.
Campingurlaub: Wo darf das Wohnmobil abgestellt werden?
Immer mehr Wohnmobile werden am Straßenrand abgestellt. Das mag für Anwohnerinnen und Anwohner ärgerlich sein, verboten ist es nicht. Laut dem ADAC ist das Parken am Straßenrand für Wohnmobile unter 7,5 Tonnen grundsätzlich erlaubt. Bei Wohnmobilen mit einem Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen gilt: Das Parken ist von 6 bis 22 Uhr zwischen Montag und Samstag erlaubt.
Ist ein Parkplatzschild mit dem Zusatzzeichen „Pkw“ versehen, dürfen dort jedoch keine Wohnmobile parken. Wer seinen Camper dann abstellt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Behindert man dabei jemanden, steigt es auf 15 Euro. Sollte das Wohnmobil länger als drei Stunden auf einem Pkw-Parkplatz stehen, werden 20 Euro fällig, bei einer zusätzlichen Behinderung steigt das Bußgeld auf 30 Euro.
Befindet sich hingegen auf einem Parkplatz das Symbol eines Wohnmobils, ist dieser allein diesen vorbehalten. Sind ein Zelt und ein Wohnwagen gemeinsam auf einem Schild abgebildet, kündigt dieses einen Zelt- und Wohnwagenplatz an. Und das Verkehrszeichen 315 „Parken auf Gehwegen“ gestattet es, auf dem Gehweg auch mit einem Wohnmobil zu parken, das maximal 2,8 Tonnen wiegt.
Wie lange darf man ein Wohnmobil parken?
Abgekoppelte Wohnwagen dürfen maximal zwei Wochen am Straßenrand abgestellt werden. Für angekoppelte Wohnanhänger bis 7,5 Tonnen gibt es keine zeitliche Begrenzung.
Wenn es zu eng wird: Parken verboten
An engen Straßenstellen darf laut dem ADAC nicht geparkt werden. Es gilt, dass ausreichend Platz für das Durchfahren von Fahrzeugen und insbesondere Rettungsfahrzeugen größtmöglicher Breite (2,55 Meter zuzüglich eines Sicherheitsabstands von mindestens 0,5 Metern) verbleiben muss. Da Wohnmobile im Regelfall breiter als Pkw sind, dürfen sie an engen Straßenstellen nicht geparkt werden.
Im Notfall erlaubt: Auf dem Parkplatz übernachten
In der Ferienzeit sorgt der ein oder andere Stau schon mal dafür, dass der Weg mit dem Wohnmobil länger dauert als geplant. Dann gilt: Wer zu müde zum Weiterfahren wird, darf auf einem für ein Wohnmobil erlaubten Parkplatz einmalig übernachten. Das sei zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ausnahmsweise erlaubt, sagt ADAC-Sprecherin Katharina Lucà. Dasselbe gelte für Wohnanhänger. Aber: Die Übernachtung im Fahrzeug ist eine Ausnahmesituation für die Verkehrssicherheit. Campingverhalten wie etwa das Ausfahren einer Markise, das Aufbauen von Stühlen und Tischen ist tabu, sagt Lucà. Auch sei der Parkplatz sofort zu verlassen, sobald man wieder verkehrstüchtig ist.
Hohe Bußgelder bei Wild-Campen in Deutschland
Lucà warnt außerdem davor, mit einem Wohnmobil direkt am Strand- oder Seeufer zu campen. In den allermeisten Fällen handele es sich dabei nämlich um Wild-Campen. „Man sollte sich definitiv vorab informieren, wem die Fläche gehört, und ob man sich dahinstellen darf“, sagt Lucà. Sonst drohe ein Bußgeld.
Die Regelungen zum Wild-Campen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen etwa kann es ein Bußgeld zwischen 8 und 300 Euro nach sich ziehen. Je nach Dauer des unerlaubten Camping-Aufenthalts und ob man auf normalen Freiflächen oder in einem Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet campt. In Niedersachsen wird das unerlaubte Abstellen von Wohnmobilen in Naturschutzgebieten sogar mit bis zu 5.000 Euro geahndet. Lucà sagt: „Bei den Summen kann man vom Wild-Campen nur abraten.“ (mit dpa)