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Ginsburg-NachfolgeTrumps fünf mögliche Kandidatinnen für den Supreme Court

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Supreme Court

Eine Nationalflagge auf dem Obersten Gerichtshof weht als Zeichen des Todes der verstorbenen Juristin Ginsburg auf Halbmast.

Washington – US-Präsident Donald Trump hat angekündigt, dass er eine Frau für die Nachfolge der legendären Juristin Ruth Bader Ginsburg nominieren wird. Er will die Entscheidung an diesem Samstag bekanntgeben. Bisher werden fünf Kandidatinnen für die Nachfolge der Verfassungsrichterin am Obersten US-Gericht gehandelt. Geht es nach dem Willen von Trump und der republikanischen Mehrheit im US-Senat, wird die Liberalen-Ikone Ginsburg durch eine Richterin mit klar konservativen Überzeugungen ersetzt.

AMY CONEY BARRETT: Die 48-Jährige gilt aktuell als wahrscheinlichste Kandidatin für die Ginsburg-Nachfolge. Trump hatte sie bereits bei der Besetzung der vergangenen Position im Obersten Gericht 2018 in die engere Auswahl genommen. Die Katholikin gilt als klare Gegnerin der Abtreibung, was sie zu einer Favoritin für erzkonservative Kreise macht. Bei der Anhörung im Senat für ihre aktuelle Position als Richterin an einem Berufungsgericht 2017 versicherte sie aber, dass sie sich nur vom Gesetz und nicht von ihrem Glauben leiten lassen werde. Sie gilt als Anhängerin der rechtlichen Theorie, dass die US-Verfassung nach ihrer ursprünglichen Bedeutung ausgelegt und nicht neu interpretiert werden sollte.

BARBARA LAGOA: Die 52-Jährige ist Tochter von Flüchtlingen aus Kuba und wuchs in einem Vorort von Miami auf. Sie wurde erst im vergangenen Jahr auf einen Richterposten an einem Berufungsgericht ernannt - und bekam dabei im aktuell oft nach Parteizugehörigkeit gespaltenen Senat eine klare Mehrheit von 80 Stimmen. Für Debatten sorgte erst jüngst ein Urteil ihres Gerichts, das sie als Teil der Mehrheit von sechs Richtern unterstützte, wonach Verurteilte erst ihnen auferlegte Strafen bezahlen müssen, bevor sie wählen dürfen.

JOAN LARSEN: Während der Amtszeit von Präsident George W. Bush arbeitete die 51-Jährige im Justizministerium. Dort soll sie im Jahr 2002 - in der Hochzeit des „Kriegs gegen den Terror“ - unter anderem Mitautorin eines immer noch geheimen Dokuments gewesen sein, in dem es um Rechte festgehaltener Personen ging. Nach dem Job in Washington unterrichtete Larsen rund ein Jahrzehnt Recht an der University of Michigan. 2017 wurde sie zur Richterin an einem Berufungsgericht ernannt.

ALLISON RUSHING: Die Ernennung der 38-Jährigen zur Berufungsrichterin im vergangenen Jahr hatte eine Kontroverse ausgelöst. Der Verbund von Bürgerrechtler-Organisationen Leadership Conference on Civil & Human Rights kritisierte sie als „ideologische Extremistin“ - unter anderem weil sie für ihre Ablehnung gleichgeschlechtlicher Ehen bekannt sei.

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Sie wurde nur mit den 53 Stimmen der Republikaner im Senat bestätigt. Zuvor arbeitete Rushing als Anwältin und vertrat für ihre Kanzlei unter anderem den Gründer des Darknet-Marktplatzs „Silk Road“, Ross Ulbricht, bei dessen erfolglosem Gang vors Oberste Gericht.

KATE COMERFORD TODD: Die 45-Jährige gehört aktuell zu den wichtigsten Juristen im Weißen Haus. Im Gegensatz zu den anderen Kandidatinnen war sie noch nie in einem Richteramt. Insofern gibt es auch keine Gerichtsurteile, die auf ihre Positionen schließen ließen. Sie war aber Gerichtsschreiberin für den konservativen Verfassungsrichter Clarence Thomas. Todd schloss die Cornell University und die Harvard Law School ab. Vor dem Weißen Haus arbeitete sie unter anderem als Anwältin für die US-Handelskammer. (dpa)