„NSU 2.0“Rechtsextreme Drohmails – Drei Adressen von Polizeicomputern abgefragt
Wiesbaden – Die Ermittler des hessischen Landeskriminalamts (LKA) haben Informationen über 69 rechtsextreme Drohschreiben, die mit dem Kürzel „NSU 2.0“ versendet wurden. Diese richteten sich an 27 Personen und Institutionen in insgesamt acht Bundesländern, sagte Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) am Dienstag im Innenausschuss des Landtags in Wiesbaden. Neun Personen wohnten in Hessen.
Von diesen neun Personen aus dem Land würden fünf durch das Gefährdungsmanagement des LKA individuell betreut, erklärte der Innenminister. Bei den vier weiteren Personen handele es sich um Mitglieder hessischer Justiz- und Sicherheitsbehörden. Verschickt wurden die Schreiben nach Angaben Beuths fast immer von einer gleichlautenden Absenderadresse. Überwiegend sei der Versand per E-Mail, aber auch per Fax, SMS sowie über Internetkontaktformulare erfolgt.
Zeitlicher Zusammenhang zu Polizei-Abfragen bestätigt
Die Ermittlungsbehörden hätten bei allen Schreiben geprüft, ob die dort zum Teil verwendeten Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen könnten, erklärte der Minister. Das sei bei einem Großteil der verwendeten Empfänger der Fall. Die Ermittlungen hätten auch ergeben, dass in den Datensystemen der hessischen Polizei von drei unterschiedlichen Rechnern die Daten von drei betroffenen Adressatinnen abgefragt wurden.
Das könnte Sie auch interessieren:
Daraus nähre sich der Verdacht, dass in diesen drei Fällen Informationen aus hessischen Polizeisystemen in Drohschreiben Verwendung gefunden haben.Bisher habe ein zeitlicher, aber kein kausaler Zusammenhang belegt werden können. Nach Beuths Angaben liegen keine Hinweise auf weitere Abfragen zu betroffenen Personen von hessischen Polizeirechnern vor. Die hessischen Ermittlungsbehörden ständen im engen Austausch mit den Bundesländern und dem Bundeskriminalamt (BKA). Zudem sei bereits ein Rechtshilfeersuchen an mehrere Staaten gerichtet worden. (dpa)