AboAbonnieren

Polit-Knatsch in Bad MünstereifelAfD fordert, CDU- und FDP-Stimmen nicht zu werten

Lesezeit 3 Minuten

Die zu großen CDU-Plakate in Bad Münstereifel bringen die AfD auf die Palme.

  1. Die AfD hat sich über zu große Wahlplakate von CDU und FDP beschwert. Die müssen ihre Plakate nun abhängen.
  2. Da die Parteien laut AfD dem noch nicht nachgekommen sind, fordert sie, deren Stimmen nicht zu werten. Eine Polit-Posse.

Bad Münstereifel – Manchmal ist es eine Frage der Größe. In diesem Fall geht es um Plakate für die Europawahl mit den Formaten DIN A0 (84 mal 119 Zentimeter) und DIN A1 (59 mal 84 Zentimeter), die im Bad Münstereifeler Stadtgebiet an vielen Masten hängen. Die Sache mit der Größe hat allerdings einen kleinen Haken. Erlaubt sind in der Kurstadt lediglich Wahlplakate im kleineren DIN-A1-Format. Das sorgt jetzt vor der Wahl für einen ausgemachten Polit-Knatsch.

Plakate sind zu groß

Beschwerdeführer ist die Alternative für Deutschland ( AfD). Frank Poll, Sprecher des Kreisverbandes Euskirchen, hat festgestellt, dass CDU und FDP verbotswidrig die größeren Plakate (DIN A0) aufgehängt haben. Die AfD hat bereits am 22. April Landrat Günter Rosenke in seiner Funktion als Kreiswahlleiter eingeschaltet. Eine Antwort auf die Anfrage erhielt Poll am 24. April vom zuständigen Ordnungsamt Bad Münstereifel. Das erklärte, dass dem CDU-Stadtverband mitgeteilt worden sei, die großen Plakate bis zum 26. April zu entfernen. Das überprüfte die AfD am 7. Mai und stellte nach Angaben ihres Kreissprechers fest, dass die Union dieser Aufforderung nicht nachgekommen sei. Bei Stichproben habe man „mehr als 20 übergroße CDU- und ein FDP-Wahlplakat“ im Bad Münstereifeler Stadtgebiet entdeckt.

Das könnte Sie auch interessieren:

Jetzt fährt die Partei schweres Geschütz gegen den politischen Gegner auf: Dies stelle einen schwerwiegenden und vorsätzlichen Verstoß gegen den Wahlrechtsgrundsatz einer gleichen Wahl dar, schreibt Poll an den Landrat. Und weiter: Die Stimmen für CDU und FDP seien somit in Bad Münstereifel „ungleich entstanden und dürfen für das Ergebnis nicht gewertet werden“. Doch dazu wird es nicht kommen. Kreissprecher Wolfgang Andres: „Ein Verstoß gegen die Chancengleichheit liegt nicht vor. Im Sinne der verfassungsgerichtlich anerkannten abgestuften Chancengleichheit liegt auch bei unterschiedlichen Plakatgrößen kein Verstoß gegen die Gleichheit der Wahl vor. Insofern kann von einer unzulässigen Wahlbeeinflussung keine Rede sein.“

„Wir rollen die Fahnen ein“

CDU-Stadtverbandschef Martin Mehrens räumt auf Anfrage zerknirscht ein: „Wir rollen die Fahnen ein.“ Er habe inzwischen die beanstandeten Plakate entfernt. Die seien ihm allerdings von der Bundespartei angeboten worden: „Mir war nicht bekannt, dass sie laut Satzung zu groß sind.“ Dies werde in jeder Kommune anders gehandhabt. In Bonn seien etwa jede Menge großer Wahlplakate zu sehen.

CDU-Mann Mehrens, der nun eine Nummer kleiner plakatieren muss, geht seinerseits in die Offensive: „Wir haben Beweise dafür, dass die AfD unsere Plakate zerstört und abgehängt hat.“ Zudem habe sie auch außerhalb der Ortschaften Werbung für die Europawahl gemacht.

Diese Vorwürfe weist Poll entschieden zurück: „Das ist unwahr. Wir haben uns strikt an die Auflagen gehalten.“