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VerkehrskonzeptStadt Bad Münstereifel schlägt Verzicht auf Parkplätze vor

Lesezeit 2 Minuten
Das Bild zeigt die Außenansicht des St.-Michael-Gymnasiums vom Salzmarkt aus. Vor dem Gebäude parken Fahrzeuge.

Ein Bild aus der Vergangenheit. Damals, hier im Jahr 2013, befanden sich vor dem St.-Michael-Gymnasium noch Parkplätze.

In bestimmten Bereichen innerhalb der Stadtmauer will Bad Münstereifel trotz Aufforderung durch den Kreis keine Parkflächen mehr einrichten.

Die Stadt Bad Münstereifel will sich am heutigen Dienstag vom Ausschuss für Umwelt, Tourismus und Mobilität (18 Uhr im Rats- und Bürgersaal) grünes Licht dafür geben lassen, dass die Parkflächen auf der Orchheimer Straße, am Salzmarkt, auf dem Markt, vor dem St.-Michael-Gymnasium und vor der Delle nicht wieder eingerichtet werden. Begründet wird das von der Stadt damit, dass derzeit die Erfolgsaussichten auf eine testweise Einführung des im März 2023 beschlossenen Verkehrskonzeptes rechtlich geprüft werden.

Ursprünglich hatte der Kreis Euskirchen gefordert, dass bis zur Umsetzung des Verkehrskonzeptes zu der Verkehrsführung zurückgekehrt wird, wie sie vor der Flut war. Da die Hauptverkehrsachse innerhalb des Mauerrings überwiegend wieder fertiggestellt sei, bestand für den Kreis keine Grundlage mehr, den fließenden Verkehr in dem Bereich nicht wieder freizugeben. Dies ist seit dem Ende des Weihnachtsmarktes auch erfolgt.

Stadt Bad Münstereifel will keine wechselnden Regelungen

Allerdings wurden die früheren Parkplätze nicht wiederhergestellt. Als Hauptgrund nennt die Stadt in der Ausschussvorlage, dass das neue Verkehrskonzept diese nicht mehr vorsehe und Bürger und Besucher „nicht durch wechselnde Parkregelungen verunsichert werden sollen“. Daher bittet die Verwaltung nun, dass der Ausschuss diesem Verzicht auf die Wiedereinführung der Parkflächen bis zum Vorliegen des Ergebnisses der rechtlichen Prüfung zur Durchführung einer testweisen Einführung des neuen Verkehrskonzeptes zustimmt.

Weiter heißt es: „Die Stadt Bad Münstereifel ist grundsätzlich für den ruhenden Verkehr und damit auch für die Ausweisung von Parkflächen zuständig. Ihr allein obliegt die diesbezügliche Entscheidungsfindung.“