Mit einem Bürgerbegehren will die IG Kernstadt die Umsetzung des vom Stadtrat beschlossenen Verkehrskonzepts in Bad Münstereifel verhindern.
Bürgerbegehren angekündigtBad Münstereifel: IG Kernstadt will Verkehrskonzept verhindern
Die IG Kernstadt macht Nägel mit Köpfen. Sie hat ein Bürgerbegehren angekündigt, um das am 30. März vom Stadtrat beschlossene Verkehrskonzept, insbesondere die Fußgängerzone, zu verhindern. Am Montag haben die Vertretungsberechtigten der IG, Anne Koslowsky, Reinhold Nelles und Hubert Roth, den Entwurf einer Unterschriftenliste im Rathaus eingereicht.
Als Fragestellung schlägt die IG Kernstadt vor: „Sind Sie dagegen, dass das Verkehrs-, Beschilderungs- und Parkraumkonzept, das in der Ratssitzung am 30. März 2023 im Stadtrat beschlossen wurde, umgesetzt wird?“ Wer unterzeichnet, stimmt gegen die Ausdehnung der in der Werther Straße bestehenden Fußgängerzone auf die Bereiche Markt, Marktstraße, Salzmarkt und Orchheimer Straße.
„Wir sind der Auffassung, dass bei dem Ratsbeschluss die Interessen der Anwohner und Bürger der Stadt Bad Münstereifel nicht ausreichend berücksichtigt worden sind“, teilt die IG mit. Sie kommt zu dem Schluss: „Wir halten die in dem Konzept der Firma Isaplan vorgesehenen Regelungen für straßenverkehrsrechtlich nicht umsetzbar und für die Bürger nicht zumutbar. Die Bürger sollen deshalb im Rahmen eines Bürgerentscheids über dieses Konzept abstimmen.“
Die IG Kernstadt führt in einer Pressemitteilung neun Gründe auf, die gegen die Umsetzung des Konzepts sprechen.
Die Gründe der IG Kernstadt
Fußgängerzone
Bewohner mit Parkausweis (Stellplatz- und Garageninhaber) oder ohne rückwärtigen Zugang zu Häusern an der Fußgängerzone sowie Bewohner des Johannisquartiers, der Fibergasse und Gäste des Hotels Grunwald hätten immer Zufahrt zu ihren Wohnungen.
Eine solche Aufweichung für den Verkehr sei mit dem Begriff der Fußgängerzone nicht in Einklang zu bringen und nach Auffassung der IG sogar rechtswidrig. Es sei fraglich, ob derartige Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.
Heisterbacher Straße
Die Heisterbacher Straße soll laut Konzept Einbahnstraße in Richtung Rathaus werden, darf von Fahrrädern aber in Gegenrichtung befahren werden. Das hält die IG aus verkehrsrechtlichen Gründen für nicht umsetzbar. Die Straße sei zu eng. Außerdem entstünde durch die Einbahnregelung eine Gefahrenstelle beim Abbiegen von der Nöthener Straße.
Anbindung Westquartier
Die Zu- und Ausfahrt soll über die Werkbrücke erfolgen. Allerdings könne man nur mit kleinen Fahrzeugen vom Heisterbacher Tor auf die Werkbrücke abbiegen. Gegenverkehr sei gefährlich und unzumutbar.
Stumpfgasse
Die Stumpfgasse sei zu schmal für den angedachten Begegnungsverkehr. „Dies stellt einen gravierenden Mangel des Konzepts dar“, so die IG.
Zufahrt Turmstraße
Nur durch Rangieren der Fahrzeuge könne man von der Orchheimer Straße in die Turmstraße einfahren. Gleiches gelte für die Zufahrt vom Orchheimer Tor in die Teichstraße.
Beginn Fußgängerzone
Durch einen Beginn der Fußgängerzone hinter dem Orchheimer Tor seien Konflikte zwischen Fußgängern und Fahrzeugen programmiert.
Zufahrt Johannistor
Das Johannistor ist für Kraftfahrzeuge mit einer Höhe über 2,10 Meter gesperrt. Dies sei im Konzept nicht erwähnt worden. Eine Durchfahrt sei wegen der Brücke für höhere Fahrzeuge nicht möglich.
Anlieger frei in der Delle
Die Ausweisung „Anlieger frei“ gestatte nur die Zufahrt für Anlieger der Delle. Die Zufahrt in andere Bereiche sei bei einer solchen Ausschilderung unzulässig.
Anlieger und Anwohner
Im Konzept sei die Delle als Anliegerstraße ausgewiesen, allerdings existiere der Hinweis am Johannistor, dass dort ein Zweirichtungsverkehr möglich sei, da nur Anwohner fahren dürfen. Dies sei falsch, da sich der Verkehr nicht nur auf Anwohner beschränke, sondern auf Anlieger. Die Delle sei als Ein- und Ausfahrt nicht geeignet.
Stellungnahme der Stadt Bad Münstereifel
„Die Vertretungsberechtigten haben der Stadtverwaltung bislang nur die Absicht mitgeteilt, ein Bürgerbegehren durchzuführen. Eingereicht wurde es noch nicht“, heißt es vonseiten der Stadt Bad Münstereifel.
Gleichzeitig hätten die Vertretungsberechtigten der IG Kernstadt ein Beratungsgespräch und eine Kostenschätzung gewünscht. Beides wird die Verwaltung gemäß Paragraf 26 der Gemeindeordnung durchführen.
Mit der Kostenschätzung macht die Verwaltung den Bürgern transparent, welche haushaltsmäßigen Belastungen mit der Maßnahme, die durch das Bürgerbegehren initiiert werden soll, verbunden sein können. Als Beispiel nennt die Stadt ein Bürgerbegehren für einen Schwimmbadbau: Dann werden die Kosten für den Bau geschätzt.
„Vereinfacht ausgeführt: Damit alle Bürgerinnen und Bürger über einen Bürgerentscheid abstimmen können, muss das Bürgerbegehren eingereicht werden“, so die Stadt. Dazu müssen die Initiatoren Unterschriften von neun Prozent der Wahlberechtigten sammeln. Auf den Listen müssen Frage, Begründung und Kostenschätzung angegeben sein. Der Stadtrat prüft, ob das Bürgerbegehren formal zulässig ist, und entspricht diesem oder nicht. „Tut er es nicht, kommt es zu einem Bürgerentscheid, bei dem die Bürgerinnen und Bürger per Briefwahl über die Angelegenheit abstimmen können“, schreibt die Stadt.