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RegionalplanIn Blankenheim passt das Windkraftkonzept recht gut zu den Plänen der Gemeinde

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Sechs Windkraftanlagen stehen auf einer Wiese bei Blankenheim.

Auch im Plangebiet „Lommersdorf-Nord“ (jenseits der L15) gegenüber dem kleinen Windpark Rohr-Reetz (Foto) könnten sich bald weitere Rotoren drehen. Der Entwurf für den neuen Regionalplan der Bezirksregierung Köln sieht dort Vorrangflächen vor.

Die im Regionalplan vorgesehenen Flächen für Windkraft-Anlagen in Blankenheim decken sich weitestgehend mit den bisherigen Planungen vor Ort.

Anders als bei einigen Nachbarkommunen erklärt sich der Gemeinderat von Blankenheim mit den möglichen Festsetzungen im Teilplan Erneuerbare Energien (Windkraftvorrangflächen) des künftigen Regionalplans einverstanden. Die derzeit vorgesehenen Flächen decken sich im Wesentlichen mit den Planungen der Gemeinde.

Demnach würden die meisten der vorgesehenen Standortflächen den Auflagen, die der Gemeinderat schon vor Jahren aufgestellt hat, entsprechen. Lediglich einzelne Windkraftanlagen (WEA) würden näher als 1000 Meter an die Ortslagen herankommen. Dies betrifft laut Regionalplanentwurf die Zonen im „Mürel“ und in der Nähe des Ausbau-Endes der A1.

Blankenheimer sehen keine Beeinträchtigung der Bevölkerung

Man sehe hier jedoch keine Beeinträchtigung der Bevölkerung, so die Einschätzung der Verwaltung. Jeweils zwischen der Ortslage und den möglichen Windkraftanlagen verlaufe die stark befahrene B51. „Eventuelle Lärmemissionen durch eine Windenergieanlage fallen nicht ins Gewicht“, so die Einschätzung der federführenden Fachbereichsleiterin Maria Nelles.

Der größte Teil der künftigen priorisierten WEA-Standortflächen, mit deren rechtskräftiger Ausweisung der Ausschluss von außerhalb davon liegenden Standorten verbunden sein kann, befindet sich an den nördlichen Rändern des Gemeindegebietes.

Auf diesen Flächen können Windräder geplant werden

Im Einzelnen sind folgende Flächen geplant: An einem Streifen zwischen Blankenheimerdorf und dem Ausbau-Ende der A1, hier anschließend an größere Potenzialflächen auf dem Gebiet der Gemeinde Nettersheim. Nach Westen oberhalb von Reetz, im Ripsdorfer Wald, im Dollendorfer Oberbusch, und nach Nordosten mit dem Ausbau des bestehenden Windkraftstandortes oberhalb von Reetz sowie einem neuen Areal jenseits der L115 bei Lommersdorf.

Diese möglichen priorisierten WEA-Standortflächen entsprechen im Wesentlichen denen, die die Gemeinde ihrerseits in den vergangenen zwölf Jahren als für Windkraftanlagen geeignet in einer Potenzialstudie festgeschrieben hat. Die Verwaltung wie der Gemeinderat können sich also bestätigt fühlen.

Im Ahrgebirge sind besondere Regeln für die Windkraft zu beachten

So schlage die Regionalplanung vor, dass neue Standorte den Ausschluss von Innenbereichen (Ortslagen), von bebautem Außenbereich, Naturschutzgebieten und Infrastrukturtrassen und einen Abstand von mindestens 700 Metern zum Innenbereich und von 500 Metern zum Außenbereich berücksichtigen. Das gelte auch für Feriendörfer und Campingplätze.

Zudem habe eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattgefunden. „Auch aus Sicht des Naturschutzes scheint nichts gegen diese Planungen zu sprechen“, so Maria Nelles.

Diese Feststellung trifft es aber nicht ganz: Bei den „Textlichen Festlegungen zum sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien“ des Regionalplanentwurfs befinden sich auf den Seiten 36 und 37 im Vergleich zu anderen Regionen des südlichen Kreisgebietes zwar wenige, aber doch klare „Minderungsmaßnahmen“ für den Bereich des „VSG Ahrgebirge“. Das EU-Vogelschutzgebiet (VSG) Ahrgebirge (Nordrhein-Westfalen, DE 5506-471) im Kreis Euskirchen umfasst 581 Hektar im Lommersdorfer und im Ahrdorfer Wald. Es grenzt westlich an das mit 30.423 Hektar ungleich größere gleichnamige VSG in Rheinland-Pfalz an.

Die Bevölkerung soll informiert und eingebunden werden

In der kurzen Aussprache hatten die beiden Sozialdemokraten Wilfried Wutgen und Gisela Caspers (Ortsvorsteherin von Dollendorf) trotz ihrer Zustimmung zur Vorlage Bedenken. Wutgen mahnte von der Verwaltung Infos zum weitere Vorgehen nach Ende der Offenlegungsfrist am 13. Februar an. Caspers äußerte die Erwartung, dass die Bevölkerung über die Windkraftstandorte im Regionalplan informiert werde: „Und das, bevor die Welle kommt, etwa von der Initiative ,Sturm im Wald'“. Wie andernorts befinden sich auch auf dem Gemeindegebiet von Blankenheim mögliche künftige WEA-Standorte mitten im Wald.

Diese Information stellte Bürgermeisterin Jennifer Meuren in Aussicht: Ein großer Teil der Flächen für künftige Windkraftanlagen befinde sich im Gemeindebesitz, da sei ohnehin vorgesehen, bei der Wertschöpfung künftiger Windkraftanlagen die Bevölkerung einzubinden.

Der Gemeinderat stimmte mit 17 Stimmen bei einer Gegenstimme der FDP der Beschlussvorlage zu. Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Regionalplanentwurf sind bis zum 13. Februar möglich. Abrufbar sind die Daten über die Internetseite der Bezirksregierung Köln.


Schutzmaßnahmen für Vögel

Schutzmaßnahmen, die offenbar das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erarbeitet hat, betreffen auf dem Gebiet der Gemeinde Blankenheim künftige Standorte im Gebiet „Mürel“: Hier geht es besonders um Rotmilan, Uhu, Schwarzstorch, Baumfalke und Wespenbussard.

Für den Rotmilan sollen demnach Nahrungshabitate außerhalb des „Wirkungsbereichs der WA“ im „Grünland und im Acker“ angelegt werden. Zudem seien Abschaltungen des Rotorbetriebs vorzunehmen bei „landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsereignissen“, bei „phänologiebedingten“ Ereignissen – gemeint ist das Ausfliegen der Jungvögel, im Zeitraum zwischen dem 15. Juni und dem 31. Juli – sowie Antikollisionssysteme zu verbauen.

Zum Schutz des Uhus im Gebiet werden Richtwerte für die unteren Rotorkanten von mindestens 50 Metern im Flachland und 80 Metern im hügeligen Gelände gefordert, weitere Schutzmaßnahmen seien „nicht erforderlich“. Um die Schwarzstorchpopulation im Gebiet nicht zu gefährden, sollen ebenfalls „Nahrungshabitate“ außerhalb der WEA-Wirkungsbereiche entwickelt werden. Das gilt den Angaben zufolge auch für den Schutz des Baumfalken, für den ungehinderten Ausflug der Jungfalken schreibt das LANUV ebenfalls – wenn nötig – die Abschaltung der WEA-Anlagen im Zeitraum zwischen dem 15. April und dem 31. August vor.

Umfangreich sind die Betriebsauflagen zum Schutz des Wespenbussards: Dazu gehören etwa Vorgaben zur Schaffung von Nahrungshabitaten durch den Nutzungsverzicht vom Einzelbäumen, die Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen, die Optimierung von Nahrungshabitaten im Offenland und die „Optimierung von Waldflächen“, etwa durch Auflichtungen, sowie die Anlage von Schneisen und von Waldlichtungen.

Die Maßnahmen sollen flankiert werden durch die „Absenkung von Attraktivität von Habitaten im Mastfußbereich“, und auch hier, falls nötig, die Abschaltung der Windkraftanlagen zum Schutz der Jungvögel zwischen dem 15. Juli und dem 31. August.