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Weiterer Teilerfolg für NaturschützerWindpark Dahlem IV muss wieder ruhen

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Die fertigen Windräder von Dahlem IV dürfen nicht in Betrieb gehen, die anderen nicht weitergebaut werden.

Dahlem – Einen weiteren Teilerfolg haben die Naturschützer im juristischen Tauziehen um den Windpark Dahlem IV errungen. Am Freitag hat das Verwaltungsgericht Aachen dem Eilantrag der Naturschutzinitiative (NI) gegen die im Februar erteilte, zweite Genehmigung des Kreises zu Errichtung und Betrieb von fünf Anlagen stattgegeben.

Nachdem der Nabu-Landesverband gegen die erste Baugenehmigung geklagt hatte, ist in diesem Verfahren die Naturschutzinitiative (NI) Klageführerin. Ebenso hat sie Klage gegen die Genehmigung des Windparks Rohr/Reetz eingereicht, über die noch nicht entschieden ist. Natürlich sei man erfreut, dass die Richter die Einschätzung der Naturschützer teilen, sagte Claudia Rapp-Lange, Länder- und Fachbeirätin der NI in NRW. Doch Jubel herrscht bei den Naturschützern nicht: Die Sorge um die Vögel sei weiterhin groß – und angesichts der bisherigen Dauer des Verfahrens wisse man nicht, was noch komme.

Storch und Milan im Fokus

Steht im ersten Verfahren der Schwarzstorch im Fokus, ist es nun der Rotmilan. Dabei sei die Argumentation der Verbände laut Rapp-Lange mit Blick auf diese Arten sowie die ebenfalls streng geschützte Wildkatze nicht unterschiedlich. Jedoch seien die von den Richtern festgestellten Verfahrensfehler im Bezug auf den Storch beziehungsweise den Milan derart schwerwiegend gewesen, dass in den Beschluss-Ausführungen die jeweils anderen Arten nicht näher betrachtet worden seien.

Erstes Verfahren

Anfang 2017 hat der Kreis die erste Genehmigung für den Windpark Dahlem IV erteilt, gegen die der Nabu-Landesverband Klage einreichte. Im Juli 2017 gaben die Aachener Verwaltungsrichter dem Eilantrag statt, was einen 32-monatigen Baustopp zur Folge hatte. Eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster blieb ohne Erfolg. Im September 2018 bestätigten die Aachener Richter im Hauptsacheverfahren ihre Entscheidung: Wegen gravierender Verfahrensfehler wurde die Baugenehmigung des Kreises aufgehoben.

Die Zulassung einer Berufung haben der Kreis und Dunoair beim OVG beantragt. Darüber ist noch nicht entschieden. Eine Sprecherin des OVG sagte, der Fall werde Ende Januar wieder einem Richter vorgelegt. Sie betonte jedoch, dass dies keineswegs ein Indiz dafür sei, dass bald mit einer Entscheidung zu rechnen sei. (rha)

Rapp-Lange und auch Marion Zöller vom Nabu-Kreisvorstand betonen, dass die Naturschutzverbände nicht grundsätzlich gegen Windkraft seien. Das zeige sich, so Zöller, an den Zahlen: Mehr als 100 Windräder gebe es im Kreis – geklagt haben die Verbände nur gegen die Areale Dahlem IV und Rohr/Reetz. Wegen der Vielzahl streng geschützter Arten sind diese Bereiche aus ihrer Sicht nicht für Windkraft geeignet. Ob das auch für den geplanten Standort im Nöthener Wald gilt, in dem laut Rapp-Lange ebenfalls ein Schwertpunktvorkommen des Rotmilans ist, ist offen. Für eine dezidierte Aussage sei es, so Zöller, noch zu früh. Man werde sich natürlich auch in diese Thematik einarbeiten. Mit Blick auf den Mix erneuerbarer Energien wünscht sich Rapp-Lange, dass Photovoltaik und Geothermie mehr Aufmerksamkeit geschenkt werde.

Weitere Schritte planen

Vom Dahlem-IV-Projektierer, der Firma Dunoair, war am Montag keine Stellungnahme zum Urteil zu erhalten: Zunächst werde man die Entscheidung sichten und die weiteren Schritte planen, so Projektmanager Thilo Wemmer-Geist.

Ähnlich verfährt der Kreis Euskirchen. Die Einschätzung des Gerichts werde derzeit geprüft und bewertet: „Im Wesentlichen stellt das VG Aachen die Plausibilität der vom Antragsteller vorgelegten Artenschutzgutachten und die darauf basierende naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative der Genehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen infrage und trifft vielmehr eigene fachliche Einschätzungen“, heißt es vom Kreis. Bis zum 4. Januar haben Kreis und Dunoair Gelegenheit, gegen den Beschluss Beschwerde einzureichen, über die dann das Oberverwaltungsgericht Münster zu entscheiden hat.

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Unabhängig von einem möglichen Beschwerdeverfahren findet das Hauptsacheverfahren in Aachen statt. Mit einer schnellen Entscheidung ist nach Angaben eines Gerichtssprechers nicht zu rechnen. Die anderthalb Jahre, die im ersten Verfahren bis zur Verhandlung und dem Urteil vergangen sind, seien ein durchaus realistischer Zeithorizont.