Die Gemeinde Dahlem legt Potenzialflächen und Kriterienkatalog für den Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen fest.
Freiflächen-PhotovoltaikDahlemer stellen Spielregeln für Sonnenstrom auf
Wo und unter welchen Voraussetzungen können Freiflächen-Photovoltaikanlagen installiert werden? Nach Bad Münstereifel hat nun auch Dahlem einen Kriterienkatalog für Potenzialflächen im Gemeindegebiet verabschiedet. Der Katalog sowie die Übersichtskarte sollen auch als Vorlage für die 2025 anstehende Novellierung des Landesentwicklungsplanes dienen.
Für Windkraft-Potenzialflächen ließe sich eine solche Übersicht samt Vorgabenliste aus Sicht der Verwaltung nicht erstellen. Entsprechende Konzentrationszonen sind im Flächennutzungsplan nicht ausgewiesen. Klagen von Naturschutzverbänden gegen die Dahlemer Windparks wurden teils vor dem Oberverwaltungsgericht behandelt. Künftig könnte das „Wind an Land“-Gesetz der Landesregierung vieles beschleunigen.
Bei der Photovoltaik, zweites großes Standbein der Energiewende, soll es in Dahlem anders laufen. Erwin Bungartz, Allgemeiner Vertreter von Bürgermeister Jan Lembach, erklärt, dass die Gemeinde durch 30 Kriterien eine Übersicht erstellt hat, die Investoren wie Verwaltung und Politik die Entscheidung erleichtern soll.
Welche Flächen kommen für PV-Anlagen infrage?
Das Kartenwerk wie das Verzeichnis sind zwar nicht rechtlich verbindlich, dienen aber als Orientierung bei Bauvoranfragen. Grundsätzlich sollen maximal 200 Hektar des 1150 Hektar großen Gemeindegebietes als geeignet für PV-Freiflächenmodule ausgewiesen werden können. Im Wesentlichen sind es landwirtschaftlich genutzte Flächen, deren Bodenrichtwert unter 55 liegt, die also als nicht so wertvoll gelten.
Verortet sind diese Flächen vor allem in einem Streifen südwestlich des die Gemeinde praktisch zur Hälfte bedeckenden Waldgebietes oberhalb von Frauenkron, Berk, Baasem und Schmidtheim sowie nordöstlich des Dahlemer Waldes.
Zudem wurden drei in der ursprünglichen Fassung vorgesehene Sperrzonen aufgegeben: Die ehemalige Jugendherberge in Baasem, mittlerweile Bildungsstätte für die Schulung von Religionsbeauftragten des Ditib-Bundesverbandes, ist demnach nicht mehr schutzwürdig. Genauso der einstige Wohnmobilplatz auf der Dahlemer Binz und das einmal vorgesehene Sondergebiet Wochenendhäuser in Baasem, das nicht mehr beplant wird.
Welche Abstände sind zu den Orten vorgesehen?
Weder am Stück in dichter Reihe noch unbegrenzt können Investoren Anträge zum Bau von Modulanlagen stellen. Maximal 15 Hektar groß soll ein Projekt sein, und der Abstand zwischen zwei Solarparks soll mindestens zwei Kilometer betragen. Ausnahmen sind Schienen oder Bundesstraßen wie die B51.
Der Mindestabstand zu Orten soll 200 Meter betragen, zu Einzelgehöften im Außenbereich 100 Meter. Abstandsregeln von mindestens 250 Metern gelten zu landschaftsbildenden Kulturdenkmälern, in Blickrichtung von Aussichtspunkten wie den Eifel-Blicken und zu „prägenden touristischen Einrichtungen“, etwa Ferienanlagen, Feriensiedlungen und Freizeitanlagen.
Wo können keine Photovoltaik-Module aufgebaut werden?
Ausschlusskriterien sind Naturschutzgebiete gemäß dem Landschaftsplan, FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat), Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile, gesetzliche Überschwemmungsgebiete und Biotopverbundflächen. Hier gilt immer die Einzelfallprüfung der Unteren Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung. Ein Bauverbot besteht im Erholungsgebiet Kronenburg und auf allen natürlichen Gewässern.
Was sagen die Politiker im Dahlemer Gemeinderat?
Im Gemeinderat wurde diesem detaillierten Steuerungsinstrument – eine Fleißarbeit des Teams von Erwin Bungartz – bei der Gegenstimme von Sabine Gombert (Grüne) zugestimmt. Ihr fehlten einige weitere Details. PV-Anlagen sollten auch nicht an Bächen errichtet werden dürfen, und es solle vorgegeben werden, dass eine Beweidung des Grundstücks durch Tiere erfolgen müsse. Um Baasem herum soll der Schutzabstand zu möglicher PV-Bebauung vergrößert und grundsätzlich der Abstand zwischen den einzelnen Projekten verkleinert werden, regte Ortsbürgermeister Martin Kinnen an.
Geplante Anlagen
Auf 16 Hektar einer noch landwirtschaftlich genutzten Fläche oberhalb von Schmidtheim wird die MK Solutions & Consulting aus Euskirchen PV-Module aufstellen. Den Plänen hat der Gemeinderat bei einer Gegenstimme zugestimmt, nachdem zuvor die Bezirksregierung Köln grünes Licht gegeben hatte. Der Flächennutzungsplan wurde entsprechend geändert, ein Bebauungsplan wird aufgestellt. Nun folgt die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.
16 Megawatt Nennleistung soll das PV-Modulfeld, das MK Solutions plant, liefern. Damit können bis zu 4820 Drei-Personen-Haushalte mit Ökostrom versorgt und acht Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden. Die Modulreihen sollen unterhalb eines gut 100 Meter breiten optischen Sicherheitsabstands zu zwei Bauernhöfen aufgebaut werden.
Sein Einvernehmen erteilte der Gemeinderat bei einer Gegenstimme einer Bauvoranfrage für die erste Freiflächen-PV-Anlage, die auf einem Privatgrundstück in Dahlem gebaut werden soll. Geplant seien zehn Module in drei Reihen auf einem Hanglagengrundstück. Das sei „anders kaum zu nutzen“, so Ortsbürgermeisterin Marita Schramm. Der Besitzer wolle mit dem Öko-Strom sein Wohnhaus energetisch autark machen, so Schramm. Zwar müsse noch die Bauaufsicht über das Vorhaben entscheiden, man sehe aber keinen Hinderungsgrund, hieß es im Gemeinderat. (sli)