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Polizei vs. Mantrailer WestEuskirchener Rettungshunde ohne behördliche Aufträge

Lesezeit 4 Minuten

Übten im Juli 2018 in der Euskirchener Innenstadt: Mitglieder des Mantrailer-Vereins.

Euskirchen – Sie wollen mit Hilfe der hochempfindlichen Nasen ihrer Hunde Menschenleben retten, doch sie dürfen nicht – zumindest nicht in behördlichem Auftrag. Mit einer ungewöhnlichen Pressemitteilung hat sich der Verein Mantrailer West Rettungshunde nun an die Öffentlichkeit gewandt.

Er wirft der Polizei in Nordrhein-Westfalen vor, ihn unberechtigterweise von Suchaktionen nach Vermissten, Suizidgefährdeten oder orientierungslosen Demenzkranken auszuschließen.

Gegenseitige Vorwürfe von Polizei und Mantrailer West

Der Vorsitzende Gernot Sieger wirft dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW in diesem Zusammenhang sogar Nötigung und Erpressung vor. Die Behörde habe Hilfsorganisationen verboten, mit dem Verein Mantrailer West zusammenzuarbeiten oder diesen zu behördlich angeordneten Suchen zur Unterstützung anzufordern.

Die Polizei weist diese Vorwürfe als haltlos zurück und hat ihrerseits rechtliche Schritte gegen den Verein eingeleitet – wegen eines Beitrags, den Mantrailer West auf seiner Homepage veröffentlicht hat.

Zusammenarbeit verweigert

In Nordrhein-Westfalen wird die Suche nach Personen mit Hilfe von Rettungshunden oder Mantrailern von der Landesleitstelle der Polizei, einer beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) in Duisburg angesiedelten Behörde, organisiert.

Und von eben diesem LZPD, so der Vorwurf des in Euskirchen ansässigen Vereins, werde nun ungerechtfertigterweise jegliche Zusammenarbeit verweigert. Dabei komme es bei der Suche nach selbstmordgefährdeten oder dementen Personen auf Zeit an.

Keine ausreichende Anzahl an Suchhunden

Die von der Landesleitstelle eingesetzten Suchteams seien nicht immer da, wo sie gerade gebraucht würden. Zudem könne die Polizei landesweit keine ausreichende Anzahl an Personensuchhunden aufbieten. Das aber verneint das LZPD durch seinen Sprecher Jan Schabacker entschieden. Das LZPD setze neben eigenen Diensthunden auch Teams aus anerkannten Hilfsorganisationen sowie überprüfte private Suchteams ein.

Wollen bei Suchaktionen mitmachen: Gernot Sieger (l.), Ute Scobel und Carsten Windau vom Verein Mantrailer West Rettungshunde.

Diese Teams setze man aber ausschließlich zur Gefahrenabwehr ein – also nicht, um Verbrecher zu suchen, sondern um vermisste Personen zu finden. Schabacker: „Die Mantrailing-Teams werden über die Landesleitstelle angefordert und nach regionalen Aspekten und Verfügbarkeiten alarmiert.“

Eignungssichtung

Für Suchaktionen, die die Polizei in Nordrhein-Westfalen zu verantworten habe, würden nur Teams eingesetzt, bei denen sich die Polizei auf Mensch und Tier verlassen könne. „Dazu wird vorher eine Eignungssichtung durchgeführt“, so der Erste Polizeihauptkommissar. „Da die Polizei NRW hier Verträge mit Institutionen und Einzelpersonen zum Zweck der Einsatzunterstützung schließt, werden auch die Personen, die als Vertragspartner fungieren, überprüft.

Sowohl die Nichteignung des Hundes als auch der Person kann dazu führen, dass Verträge seitens der Polizei nicht eingegangen werden“, so Schabacker. Wer von der Polizei beauftragt werde, unterliege dem Vertragsrecht und werde nicht veröffentlicht, so Schabacker im Gespräch mit dieser Zeitung.

Verein in Gefahr

Gernot Sieger, der Vorsitzende von Mantrailer West, und seine Vereinskollegen Carsten Windau und Ute Scobel wollen ganz einfach „nur unsere Arbeit tun. Wir wollen Menschen retten, mehr nicht“. Die ehrenamtlichen Vereinsmitglieder befürchten, dass mit der Weigerung des LZPD, die Mantrailer aus Euskirchen und Umgebung einzusetzen, der Verein zerstört werden könne. Man arbeite mit allen Hilfsorganisationen im Einsatz freundschaftlich zusammen, so Sieger.

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Das klingt in einer schriftlichen Stellungnahme des LZPD zwischen den Zeilen ganz anders. Bei einer der regelmäßigen Besprechungen zwischen Beamten des LZPD und unter Vertrag stehenden Mantrailing-Unterstützungskräften hätten diese berichtet, dass sich private Hundeführer angeboten, tatsächlich aber den Einsatz der durch die Polizei angeforderten Kräfte behindert hätten.

Privatleute als Störfaktor

In der Besprechung hätten die leitenden Beamten des LZPD empfohlen, in einem solchen Fall den Kontakt zum Einsatzleiter aufzunehmen und das weitere Vorgehen im Einzelfall zu klären, so Schabacker. Gegebenenfalls, so die Empfehlung der Polizeiführung, müssten auch rechtliche Schritte wie Platzverweise durch Polizeibeamte für diese Hundeführer in Erwägung gezogen werden.

Ganz anders, als von Schabacker dargestellt, liest sich das in einer eidesstattlichen Versicherung, die der Leiter einer Rettungshundestaffel gegenüber dem Rechtsanwalt von Mantrailer West Rettungshunde, Heinrich Schmitz, abgegeben hat. Darin heißt es, das LZPD habe Hilfsorganisationen untersagt, mit Mantrailer West zusammenzuarbeiten oder Mitglieder des Vereins zu Suchaktionen anzufordern.

Verein schaltet Anwalt ein

Die Hundeführer von Mantrailer West haben jetzt das LZPD durch den Euskirchener Anwalt aufgefordert, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. Die Behörde ihrerseits, so der Erste Polizeihauptkommissar Schabacker, habe rechtliche Schritte gegen den Verein Mantrailer West e.V. wegen unhaltbarer Vorwürfe gegen die Polizei eingeleitet.

Dazu Jan Schabacker: „Im Zusammenhang mit einem Beitrag des Vereins auf Facebook werden derzeit die Voraussetzungen eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs wegen öffentlicher Behauptung falscher Tatsachen zulasten von Polizeibeamten des LZPD NRW überprüft.“

Für den Verein Mantrailer West könnte der Konflikt mit der Polizei das Aus bedeuten, wenn sich beide Parteien nicht einigen. Denn die Ehrenamtler nehmen für sich in Anspruch, ernsthaft und qualifiziert mit geprüften Mensch-Hund-Teams nach Vermissten und hilflosen Personen zu suchen. Das lässt sich in den meisten Fällen nur mit dem Segen der Behörde verwirklichen. Andernfalls würde das Mantrailing im Verein zum bedeutungslosen Hobby werden.