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Kein Geld für StarkregenschutzGemeinde Kall ist sauer auf die Bezirksregierung

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Von der Flut zerstörte Uferbereiche des Kallbachs werden derzeit wie hier an der Berufsschule wiederhergestellt.

Kall – Bürgermeister Hermann-Josef Esser und sein Mitarbeiter Eduard Zubiks vom Bauamt konnten und wollten ihren Frust nicht verbergen. Im Rahmen der Planungen für den interkommunalen Hochwasserschutz hat die Gemeinde 13 Projekte an den Nebengewässern der Urft vorgeschlagen. Doch die Bezirksregierung Köln habe in Sachen Förderung gleich bei mehreren Maßnahmen abgewunken und darauf verwiesen, dass es sich um Maßnahmen handele, um das Wasser von Starkregenereignissen abzuleiten. Das werde nicht bezuschusst. Restlos bedient waren beide dann, als sie von der Bezirksregierung hören mussten, dass zusätzlich geschaffene Retentionsflächen, die in Überschwemmungsgebieten liegen, beim Hochwasserschutz nicht angerechnet werden.

„Wir hatten eine Sitzung mit den Vertretern der Kommunen an Urft und Olef zum Hochwasserschutz. Auch die Bezirksregierung Köln, der Wasserverband Eifel-Rur, die Landwirtschaftskammer und die Forstverwaltung waren dabei“, sagte Esser im Ausschuss für Entwicklung, Umwelt, Digitalisierung und öffentliche Sicherheit. Dabei habe die Verwaltung 13 Vorhaben vorgestellt, die meisten von allen Kommunen. „Bei diesen Direktmaßnahmen haben wir uns erst einmal auf die Nebengewässer der Urft konzentriert“, erläuterte Zubiks. Leider würden viele davon im Rahmen des Hochwasserschutzes nicht gefördert.

Probleme mit Hangwasser in Kall

Im Bereich der Kläranlage Urft/Nettersheim in Urft gebe es beispielsweise Probleme mit dem Hangwasser, dass bei Starkregen aus Richtung Steinfeld in das Tal laufe. „Deshalb haben wir dort einen Wall und einen Schutzstreifen vorgesehen, um das Wasser in den Kuttenbach und dann weiter in die Urft zu lenken“, führte Zubiks aus. So könne die Kläranlage vor dem Wasser geschützt werden. Deshalb werde man wegen der Kosten auch noch einmal mit dem Wasserverband sprechen.

„Die Reaktion der Bezirksregierung war ernüchternd. Hangwasser gehöre zum Bereich Starkregen und werde nicht gefördert“, berichtete Zubiks von den Gesprächen. Die Gemeinde habe aber leider viele dieser Maßnahmen. Esser ergänzte: „In den Fällen werden nur die Planungskosten zu 50 Prozent übernommen.“ Ähnliche Probleme mit Starkregenereignissen gibt es in Sötenich in den Straßen Kickberg und Auf der Höll sowie in Anstois an der Mastermühle. Auch in den Kaller Gewerbegebieten müssen zusätzliche Rückhaltemöglichkeiten geschaffen werden.

„Mittel sind stark umkämpft“

„Lediglich naturnahe Maßnahmen können nach Aussage der Bezirksregierung über die Wasserrahmenrichtlinie gefördert werden. Die Mittel dafür sind aber stark umkämpft“, so der Bürgermeister. „Der Kreis hat in Abstimmungen mit den Wasserverbänden und den Kommunen das Land aufgefordert, auch etwas für Maßnahmen bei Starkregenereignissen zu tun“, sagte Esser. Man werde bei dem Thema dran bleiben, „denn die Bürger erwarten, das wir etwas tun“. „Hangwasser speist ja gerade in Quellgebieten die Bäche und Flüsse. Das kann man im ländlichen Raum gar nicht unterscheiden“, bezweifelte Bert Spilles (CDU) den Sinn dieser Unterscheidung. Sonst brauche man halt eine Sonderregelung.

Am Gilles-, Gol- und Kallbach sollen durch Aufweitungen und durch die Schaffung von Auengebieten mehr Rückhaltemöglichkeiten geschaffen werden. Außerdem sollen damit auch die Fließgeschwindigkeiten der Gewässer reduziert werden. „Wir müssen die Rückhaltemöglichkeiten, die es früher gegeben hat und die auf alten Karten zu sehen sind, wieder schaffen“, betonte Zubiks. Doch dabei gibt es ein Problem: Zusätzliches Stauvolumen, dass in Überschwemmungsgebieten geschaffen wird, wird von der Bezirksregierung nicht angerechnet.

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Die Bezirksregierung ist zudem dabei, neue Überschwemmungsgebiete festzulegen. „Es ist noch nicht klar, welches Hochwasserereignis dabei vorausgesetzt wird“, erläuterte der Bürgermeister. Trotzdem habe die Behörde bei der Gemeinde nachgefragt, ob sie weitere Flüsse und Bäche außer der Urft als Risikogewässer einstufen wolle. „Wir sehen die weitere Ausweisung von Überschwemmungsgebieten unter den gegebenen Voraussetzungen aber sehr kritisch“, betonte Esser. „Dann lägen ja noch mehr potenzielle Retentionsflächen in diesen Bereichen und würden nicht angerechnet.“

Außerdem könne sich so eine Einstufung auch auf den Wert von Grundstücken und auf die Möglichkeit, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen, auswirken. Dazu Esser: Man solle erst einmal die Starkregengefahrenkarten und die Niederschlagsabflussmodelle abwarten.