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Grundsteuer BGemeinde Kall will Eigenheimbesitzer nicht zu stark belasten

Lesezeit 3 Minuten
Das Foto zeigt einen Blick auf Kall.

Die geplante Differenzierung soll dafür sorgen, dass die vielen Hausbesitzer in der Gemeinde Kall nicht zu stark belastet werden.

Die Gemeinde Kall will schon ab 2025 bei der Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke differenzierte Hebesätze einführen.

Die Fraktionen im Kaller Gemeinderat und die Verwaltung waren sich einig: Bei der Grundsteuer B werden ab dem 1. Januar differenzierte Hebesätze für bebaute und unbebaute Grundstücke eingeführt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Belastungen trotz der bundesweiten Neuregelung ähnlich wie bislang verteilt und eine deutliche Lastenverschiebung zum Nachteil der Hauseigentümer verhindert werden. Denn ohne eine Differenzierung würde die Steuer für Wohngrundstücke massiv ansteigen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das bisherige Grundsteuersystem 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Ab 2025 soll die Grundsteuer nun nach den neuen Regeln und Hebesätzen erhoben werden.

Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hatte Mitte September die aktualisierten aufkommensneutralen Hebesätze für alle Kommunen in NRW veröffentlicht. „Dadurch wird es zu Verschiebungen der Steuerbelastung vor allem zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken und zu deutlichen Veränderungen für einzelne Steuerpflichtige kommen“, teilte die Verwaltung in der Vorlage mit.

Gemeinde Kall müsste Hebesatz der Grundsteuer B eigentlich anheben

Die Gemeinde Kall wird im laufenden Jahr voraussichtlich rund 2,4 Millionen Euro aus der Grundsteuer B und 45.500 Euro aus der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen einnehmen. „Um die gleichen Einnahmen zu erzielen wie 2024, ist der Hebesatz für die Grundsteuer B um 166 Punkte anzuheben. Der Hebesatz für die Grundsteuer A ist um 107 Punkte zu senken“, heißt es in der Vorlage.

Wir müssen jetzt ausbaden, was andere verschnarcht haben.
Karl Vermöhlen, SPD-Fraktion Kall

Die optionale Einführung differenzierter Lösungen räumt den Kommunen die Möglichkeit ein, unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Nichtwohnen festzulegen. „Wir brauchen differenzierte Hebesätze auch aus sozialen Aspekten“, sagte Bürgermeister Hermann-Josef Esser.

Bei älteren Menschen mit kleinen Renten zähle jeder Euro. Für diesen Kreis sei eine stark gestiegene Grundsteuer nicht zumutbar. „Eine Verschiebung von gut 400.000 Euro zu Lasten der Eigenheimbesitzer ist schon eine Menge“, erklärte Karl Vermöhlen (SPD). Deshalb brauche man die Differenzierung. „Trotzdem werden aber nicht alle genau so viel bezahlen wie bisher. Manche werden tiefer in die Tasche greifen müssen.“ Seit Jahren habe man gewusst, dass es bei dem Bundesmodell Unwuchten geben werde. Aber niemand habe etwas getan. „Wir müssen jetzt ausbaden, was andere verschnarcht haben“, so der SPD-Politiker.

Kämmerer Markus Stoff: Gemeinde Kall trägt das Prozessrisiko

Bert Spilles (CDU) warnte: „Es gibt viele Unwägbarkeiten. Wir wissen noch nicht, wann und mit welchen Zahlen wir zu Potte kommen.“ Es gebe jetzt schon eine Welle von Klagen in Zusammenhang mit der Grundsteuerreform. „Wenn man das als Murks bezeichnet, ist das noch nett formuliert“, meinte Dr. Manfred Wolter (FDP). Ohne Korrekturen gehe es nicht. Die Kommunen müssten nun diese Zahlen nach draußen verkaufen.

„Das Prozessrisiko wird auch auf uns abgewälzt“, fügte Kämmerer Markus Stoff hinzu. Wie hoch die einzelnen Sätze konkret liegen, müsse aber noch abgewartet werden: „Im Dezember müssten spätestens die Hebesätze geändert werden, damit die Bescheide verschickt werden können.“

„Wir werden im Februar auf jeden Fall einen Abschlag erheben. Wie hoch der sein wird, wird sich noch zeigen“, meinte Bürgermeister Hermann-Josef Esser.