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Kermeter-Hetzinger WaldLand will Vogelschutzgebiet bei Kall und Schleiden erweitern

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In Kall-Anstois würde das erweiterte Vogelschutzgebiet bis an die Häuser heranreichen.

Kall/Schleiden – Das Land Nordrhein-Westfalen plant, das Vogelschutzgebiet (VSG) „Kermeter-Hetzinger Wald“ von 4,7 auf 10,7 Hektar und damit nahezu auf die komplette Fläche des Nationalparks Eifel auszudehnen. In dem Zusammenhang sind die Anrainerkommunen aufgefordert, Stellungnahmen zum Vorhaben abzugeben. Die Schleidener und Kaller Verwaltung haben dies getan und weisen darauf hin, dass es durch die geplante Erweiterung keine Konflikte mit den Bauleitplanungen der Kommunen geben dürfe. Deshalb solle unbedingt ein Abstand von 500 Metern in Schleiden beziehungsweise 300 Metern in Kall zu den Siedlungsflächen eingehalten werden.

Schleidener und Kaller Verwaltungen sehen mögliche Probleme

Das Land begründet die vorgesehene Ausdehnung damit, dass es sich bei der Erweiterungsfläche um ein faktisches Vogelschutzgebiet handelt. Das sind nach Angaben des Landes NRW Flächen, die im ursprünglichen Meldeprozess bis 2004 nicht als VSG geführt wurden, obwohl dies aufgrund der Datenlage der Fall hätte sein müssen. Das gelte auch für Flächen, in denen sich die Landschaft aufgrund von positiven Bestandsentwicklungen zu einem VSG entwickelt habe.

Der Windpark in Schleiden-Schöneseiffen wäre bei der Erweiterung des Vogelschutzgebiets auch vom Umgebungsschutz betroffen.

Mit der geplanten Erweiterung haben sowohl die Schleidener als auch die Kaller Verwaltung grundsätzlich keine Probleme. Planungen in Wohn- oder Gewerbegebieten dürften aber nicht beeinträchtigt werden. „Als Hauptstadt des Nationalparks begrüßen wir natürlich die Erweiterung“, betont der Schleidener Bürgermeister Ingo Pfennings. „Im Unterschied zum Nationalpark, der über seine Begrenzung hinaus keine Auswirkungen hat, strahlt ein Vogelschutzgebiet wegen des Umgebungsschutzes 300 Meter über seine Grenze hinaus“, erklärt Pfennings.

Wenn man also das VSG auf die Grenze des Nationalparks ausdehne, würden in dieser 300-Meter-Zone Planungen der Kommunen für Wohn- oder Gewerbegebäude erschwert. Denn für alle Projekte oder Bebauungsplanänderungen, die innerhalb des Umgebungsschutzes liegen, sei mindestens eine Verträglichkeitsvorprüfung erforderlich.

Bürokratische Schritte nötig

Diese müsse nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen in der Regel immer von einem fachlich qualifizierten Büro erstellt werden. Bislang sei das nur der Fall, wenn planungsrelevante Arten in der Nähe beeinträchtigt würden. „Diese Vorprüfung müsste dann auch von jedem privaten Bauherrn bezahlt werden“, sagt Pfennings.

Im Schleidener Stadtgebiet liegen das Gewerbegebiet Mauel und das benachbarte Wohngebiet In der Seebricht, Vogelsang, Teile von Morsbach, Herhahn und Dreiborn sowie die Windkraftkonzentrationszone Schöneseiffen in der Umgebungsschutzzone. Um dort Konflikte mit der Bauleitplanung von vorneherein auszuschließen, fordert Schleiden deshalb in seiner Stellungnahme, dass die geplante Erweiterung so durchgeführt wird, dass von der Ortsbebauung und den anderen Flächen ein Abstand von 500 Meter zum Vogelschutzgebiet eingehalten wird.

Das könne durch die Verkleinerung des Schutzgebiets oder durch die Verschiebung auf Waldflächen erfolgen, bei denen Belange der Bauleitplanung nicht betroffen seien.

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Den Wert von 500 Metern haben die Schleidener gewählt, um neben dem Mindestabstand von 300 Metern auch noch eine Pufferzone von 200 Metern zu haben. Diese Entwicklungszone soll dafür sorgen, dass der 300-Meter-Abstand nicht bei kleinen Erweiterungen sofort unterschritten wird.

In Kall könnten durch die geplante Ausdehnung das interkommunale Gewerbegebiet Kall-Schleiden zwischen der Landesstraße 105 und der Bundesstraße 266, eine Erweiterung des Baugebietes Auf dem Fels sowie Vorhaben im Ort Anstois im Bereich Ginsterweg beeinträchtigt werden. Das Gewerbe- und das Baugebiet liegt laut Verwaltung zwischen 600 und 1000 Meter von der geplanten Erweiterung des Vogelschutzgebietes entfernt. Deshalb seien dort Beeinträchtigungen in der Regel nicht zu erwarten. In Anstois betrage der Mindestabstand hingegen weniger als 300 Meter.