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Ausländische KennzeichenBisher sind im Kreis Euskirchen nur wenige Autos umgemeldet worden

Lesezeit 4 Minuten
Ein schwarzer Toyota ohne Nummernschilder steht auf einem Parkplatz hinter einem Sandhaufen.

Ohne Nummernschilder in Verwahrung genommen und mit einem Sandhaufen gesichert ist ein von der Polizei stillgelegtes Fahrzeug einer Ukrainerin.

Kennzeichen, TÜV, Versicherung: Ausländische Fahrzeuge müssen nach einem Jahr in Deutschland angemeldet werden.

Das Eingreifen der Polizei kam zwar unverhofft, was den Zeitpunkt anging, aber keinesfalls aus heiterem Himmel. Denn als die Polizisten den dunklen Toyota Camry mit den ukrainischen Nummernschildern aus dem Verkehr winkten, ahnte die Fahrerin wohl, was auf sie zukommen würde.

Denn die Menschen, die sich aus dem osteuropäischen Land nach Deutschland in Sicherheit bringen konnten, waren mehrfach von offizieller Seite darauf hingewiesen worden, die Autozulassung aus der Ukraine gegen deutsche Nummernschilder – samt Nachweis des Versicherungsschutzes und TÜV-Check – auszutauschen. Dabei hatte die deutsche Regierung die Frist für die Ummeldung mehrfach verlängert.

Die Nummernschilder aus der Ukraine wurden beschlagnahmt

Bei dem geschilderten Fall aus der Region Aachen half auch der Hinweis auf vermeintliches Nichtwissen der Autofahrerin keinesfalls weiter. Die Polizisten waren unerbittlich: Die ukrainische Frau musste ihren Wagen an Ort und Stelle stehen und zu ihrer Wohnung abschleppen lassen. Und das lag am fehlenden Versicherungsschutz.

Die Beamten gingen auf Nummer sicher: Sie schraubten die beiden Nummernschilder kurzerhand ab und beschlagnahmten diese. Wie in Deutschland tragen die ukrainischen Kennzeichen eine schwarze Schrift auf weißem Grund und sind ebenfalls links mit dem blauen „Eurobalken“ hinterlegt, dazu das Nationalkennzeichen „UA“ für die Ukraine samt blau-gelber Landesflagge.

In diesem Fall war zunächst noch eine Sicherheitsleistung für die Ukrainerin fällig, dem Vernehmen nach in Höhe von 200 Euro. Dazu werden voraussichtlich demnächst noch Strafzahlungen auf sie zukommen.

Nach einem Jahr müssen die Autos umgemeldet werden

Sind solche Fälle auch bei der Polizei im Kreis Euskirchen vorgekommen? Polizei-Sprecher Franz Küpper gibt auf Anfrage zunächst generell Auskunft, damit also nicht nur bezogen auf ukrainische Pkw-Halter. Fahrzeuge von Ausländern, die ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegten, müssten spätestens nach einem Jahr umgemeldet werden. Diese Regelung gelte unabhängig von der Herkunft des Fahrzeugs und betreffe somit zum Beispiel auch Autos aus den EU-Ländern, etwa mit polnischen Kennzeichen, die häufiger in der Region zu sehen sind.

Der Polizei liegen laut Küpper „keine spezifischen Daten darüber vor, wie viele Fahrzeuge mit ukrainischer Zulassung im Kreis Euskirchen von der seit dem 1. Oktober 2024 geltenden Ummeldepflicht betroffen sind“.

Im Kreis Euskirchen wurden nur fünf Autos umgemeldet

Zum Umgang mit nicht umgemeldeten ukrainischen Fahrzeugen sagt Küpper: „Verlässliche Zahlen, bei denen unsere Kollegen Fahrzeuge mit ukrainischer Zulassung angehalten, die Kennzeichen entfernt, eine Geldstrafe verhängt und das Abschleppen des Fahrzeugs veranlasst haben, sind uns nicht bekannt.“ Die Kollegen des Verkehrsdienstes hätten allerdings erklärt, dass dies „selten bis gelegentlich in begründeten Einzelfällen“ vorkomme. Solche Maßnahmen könnten jedoch im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen, wenn die Ummeldepflicht nicht erfüllt werde.

Auch beim Straßenverkehrsamt des Kreises Euskirchen wurde herausgestellt, dass seit dem 1. Oktober 2024 Fahrzeuge mit ukrainischer Zulassung, die länger als ein Jahr in Deutschland sind, hier zugelassen werden müssen. Kreissprecher Wolfgang Andres: „Die Anzahl dieser umgemeldeten Fahrzeuge hält sich bisher im überschaubaren Rahmen. Fünf Ukrainer haben in diesem Zeitraum ihr Fahrzeug bei uns umgemeldet.“ Und er fügt an, dass von solch strikten Maßnahmen wie im Raum Aachen „uns hier nichts bekannt“ sei, so Andres weiter.

Stilllegungen und damit verbundene Bußgelder seien Aufgabe der Polizei, betont Detlef Funken, Sprecher der Städteregion Aachen. „Wir reagieren jedoch in den Fällen, in denen wir von der Polizei oder dem Zoll darauf hingewiesen werden, dass Fahrzeuge nicht ordnungsgemäß umgemeldet wurden, mit einer Anhörung und der Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 500 Euro. Das kommt aber nicht sehr häufig vor.“

Was generell Ummeldungen aus dem Ausland, somit aus der ganzen Welt, betrifft, sind es laut Funken in den vergangenen zwölf Monaten 52 Fahrzeuge gewesen, die in der Städteregion registriert worden seien.


Ein Straftatbestand

Neben der versäumten Ummeldung, die nach Ablauf der Übergangsfrist verpflichtend sei, habe für das Fahrzeug auch keine Haftpflichtversicherung mehr bestanden, hieß es seitens des Aachener Polizeipräsidiums, in dessen Bereich die Kontrolle stattgefunden hat. „Daher wurde das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen und ein entsprechendes Verfahren eingeleitet. Ohne Versicherung ist die Weiterfahrt sofort zu untersagen und das Fahrzeug aus dem Verkehr zu ziehen“, so Polizei-Sprecher Andreas Müller: „Mit bestehender Versicherung hätte die versäumte Ummeldung lediglich ein Bußgeld nach sich gezogen.“ So jedoch sei es eine Straftat laut dem Pflichtversicherungsgesetz.

Das sagt auch der ADAC: „Wenn ein Fahrzeug nicht umgemeldet wird, ist das ein Verstoß gegen die Kfz-Steuer-Pflicht und ein Steuerstraftatbestand. Auch stellt sich die Frage, ob das Fahrzeug noch gültig versichert ist. Wenn nicht, ist auch das ein Straftatbestand.“ Jedoch sei jeder Einzelfall zu beurteilen, so Thomas Müther vom ADAC Nordrhein.