Auch für Waffenbesitzer im Kreis Euskirchen gilt: Der Schlüssel zum Waffenschrank muss künftig in einem Tresor verwahrt werden.
Kontrollen im Kreis EuskirchenAufbewahrung von Waffen ist neu geregelt
Post von der Waffenbehörde der Kreispolizeibehörde haben in den vergangenen Wochen alle rund 2600 registrierten Waffenbesitzer im Kreis Euskirchen bekommen. In dem mehrseitigen Schreiben werden die Waffenbesitzer auf eine Neuregelung hingewiesen, die die Aufbewahrung der Schlüssel zu ihrem jeweiligen Waffenschrank betrifft.
Wer einen Waffenschrank mit Schlüsselverriegelung verwendet, muss künftig sicherstellen, dass der Schlüssel zu diesem Schrank ebenfalls in einem Waffenschrank mit der mindestens gleichen Sicherheitsstufe aufbewahrt wird.
„Es darf allerdings kein Schlüssel übrig bleiben“, sagt Kreisamtmann Uwe Klimeck von der Waffenbehörde: „Der Schlüssel muss daher in einem Schlüsseltresor aufbewahrt werden, der mit einem Zahlencode-Schloss oder einem biometrischen Verschlusssystem, zum Beispiel einem Fingerabdruck-Scan-Schloss, verschlossen wird.“
Die Verwahrung des Schlüssels zum Waffenschrank „in der Hosentasche“ oder an einer Kette um den Hals entspreche nicht mehr den waffenrechtlichen Anforderungen, heißt es in einer Mitteilung der Waffenbehörde: „Auch die Aufbewahrung des Schlüssels in einem Bankschließfach ist unzulässig.“
„Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW“, erläutert Klimeck weiter: „Mit rechtskräftigem Urteil vom 30. August 2023 hat das Gericht die gesetzlichen Vorschriften für die sichere Aufbewahrung von Schlüsseln für Waffenschränke mit Schlüsselschloss konkretisiert.“ (Az. 20 A 2384/20). Nach einer Übergangsfrist soll die Einhaltung der neuen Vorgaben durch regelmäßige, unangemeldete Kontrollen überprüft werden.
Es gibt keine einheitliche Regelung
Sollte bei einer solchen Kontrolle durch die Behörde festgestellt werden, dass der Waffenbesitzer den neuen Bestimmungen nicht nachkommt, muss er übrigens kein Bußgeld fürchten. Es kommt gleich viel dicker: „Verstöße gegen das Urteil können als waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bewertet werden und zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis führen“, teilt die Behörde mit – also zur Entziehung des Waffenscheins.
Dass es bei der Auslegung des Urteils durchaus verschiedene Sichtweisen gibt, macht hingegen Bodo Weranek, Vorsitzender der Kreisjägerschaft Euskirchen, deutlich: „Die Aufbewahrung des Schlüssels ist nicht explizit gesetzlich geregelt, sondern wird in Nordrhein-Westfalen jetzt nur aus dem Oberverwaltungsgerichts-Urteil abgeleitet“, so der Zülpicher, der außerdem moniert, dass es keine bundeseinheitliche Regelung in der Schlüssel-Frage gebe: „Die Standards müssen von Schleswig-Holstein bis Garmisch-Partenkirchen die gleichen sein“, fordert er deshalb.
Grundsätzlich stimme er mit der Waffenbehörde überein, was das Thema Waffensicherheit angeht: „Positiv ist natürlich, dass der Schlüssel zum Waffenschrank spätestens jetzt vom Schlüsselbrett wegkommt. Wir reden ja immerhin um potenziell sehr gefährliche Gegenstände“, räumt Weranek ein.
Bei der praktischen Umsetzung der behördlichen Vorgaben sieht er die Jägerschaft allerdings vor gewisse Herausforderungen gestellt: „Da ist zum einen die Investition von mehreren Hundert Euro für einen entsprechenden Schlüsselschrank“, zählt der Zülpicher auf. Zum anderen gebe es derzeit lange Lieferzeiten bei den Herstellern.
Das hat auch Uwe Klimeck von der Kreis-Waffenbehörde festgestellt: „Wer aktuell nach einem solchen Schlüsselschrank sucht, muss 12 bis 17 Wochen Lieferzeit einkalkulieren.“ Er rät Waffenbesitzern in einem solchen Fall, sich vom Händler einen Nachweis über die Bestellung aushändigen zu lassen.
„So kann man der Behörde gegenüber nachweisen, dass man tätig geworden ist“, sagt Klimeck. Rund 30 bis 50 Anrufe seien in den Tagen nach dem Versand des Schreibens an die Waffenbesitzer – mehrheitlich handelt sich bei den 2600 Adressaten im Kreis Euskirchen um Jäger und Sportschützen – bei der Behörde eingegangen.
Viele Besitzer haben Waffen zur Vernichtung abgegeben
„Neben allgemeinen Fragen zu den gesetzlichen Regelungen waren aber auch viele Waffenbesitzer darunter, die die Neuregelung jetzt zum Anlass nehmen, sich von ihren Waffen zu trennen“, berichtet Klimeck. „Das war zum Beispiel oft der Fall, wenn Waffen nur noch aus sentimentalen Gründen oder als Erinnerungsstück aufbewahrt, aber eigentlich nicht mehr genutzt werden“, so der Waffenexperte.
Etliche Waffenbesitzer hätten solche Waffen zur Vernichtung bei der Behörde abgegeben – auch, um sich die sonst fälligen Kosten für einen modernen Waffenschrank oder den neuen Schlüsseltresor zu sparen. Verschiedene Jagd- und Sportwaffen und die dazugehörige Munition werden derzeit in der Asservatenkammer der Kreispolizeibehörde in Euskirchen gelagert, um sie gesammelt der Vernichtung zuzuführen.
„Außerdem lagern hier auch einige illegale, beschlagnahmte Waffen“, plaudert Klimeck aus dem behördlichen Nähkästchen: „Polizeibeamte haben zum Beispiel kürzlich bei einem Routineeinsatz ein wassergekühltes Maschinengewehr aus dem Ersten Weltkrieg in einer Wohnung gefunden. Es stand hinter der Schlafzimmertür.“
16.000 registrierte Waffen im Kreis
Insgesamt rund 2600 Bürger im Kreis Euskirchen erfüllen die waffenrechtlichen Vorgaben zum legalen Besitz einer Lang- oder Kurzwaffe. Der überwiegende Teil sind Jäger und Sportschützen. Dazu kommen noch einige wenige „sonstige Personen“, zum Beispiel Erben von historischen Waffen oder auch Hochseesegler, die über eine spezielle Signalpistole verfügen. Die Zahl der registrierten Waffen im Kreis Euskirchen liegt nach Mitteilung der Waffenbehörde der Kreispolizeibehörde Euskirchen aktuell bei etwa 16.000.
Wie viele illegale Waffen im Umlauf sind, kann die Polizei jedoch nicht beziffern. Beim „Kleinen Waffenschein“ verzeichnet die Waffenbehörde aktuell wieder eine größere Nachfrage. „Zwischen 2013 und 2015 hatten wir pro Jahr rund 30 bis 50 Anträge“, berichtet Uwe Klimeck. „Nach den Vorfällen der Kölner Silvesternacht stieg die Zahl 2016 auf über 1000 Anträge, ging dann aber wieder zurück.“
Im Jahr 2023 sei die Zahl jedoch wieder auf 350 gestiegen. „Im laufenden Jahr sind es auch schon 106 Anträge“, so Klimeck. Inhaber des Kleinen Waffenscheins sind zum Führen von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen berechtigt, die das PTB-Prüfzeichen tragen müssen. Alle drei Jahre wird automatisch überprüft, ob sie noch die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Dafür wird unter anderem kontrolliert, ob es Einträge im polizeilichen Bundeszentralregister gibt.