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TierseucheBlauzungenkrankheit hat sich flächendeckend im Kreis Euskirchen ausgebreitet

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Landwirt Matthias Förster aus Mechernich-Glehn inmitten seiner Schafherde. Er hat die Tiere mit Futter aus einem orangefarbenem Eimer angelockt.

Keine neuen Fälle der Seuche hat Landwirt Matthias Förster aus Glehn seit der Impfung seiner Schafe festgestellt.

Mehr als 70 landwirtschaftliche Betriebe mit zusammen über 4500 Tieren sind im Kreis Euskirchen von der Blauzungenkrankheit betroffen.

Knapp drei Wochen sind seit dem Auftreten der ersten Fälle der für den Menschen ungefährlichen Blauzungenkrankheit im Kreis Euskirchen vergangen. „Inzwischen hat sich die Tierseuche rasant und flächendeckend im Kreis ausgebreitet“, sagt dazu Wolfgang Andres, Pressesprecher der Euskirchener Kreisverwaltung, am Dienstag auf Anfrage dieser Zeitung.

Nachgewiesene Infektionen habe es zu diesem Zeitpunkt in 74 landwirtschaftlichen Betrieben gegeben, die sich über das gesamte Kreisgebiet verteilen. Betroffen sind insbesondere die Schafhalter, wie Kreisveterinär Dr. Jochen Weins bestätigt: „Hier sind es aktuell 55 Betriebe mit insgesamt mehr als 3000 Schafen. Bei den Rindern sind es 16 Betriebe mit mehr als 1500 Tieren.“

Drei an der Blauzungenkrankheit erkrankte Schafe stehen im Stall.

Insbesondere Schafe sind bei der Blauzungenkrankheit von schweren Verläufen betroffen. Rinder stecken die Infektion meist besser weg.

Vervollständigt wird die Liste der von der Blauzungenkrankheit betroffenen Wiederkäuer von den Ziegen (hier wurde das BTV3-Virus in zwei Betrieben mit insgesamt 48 Tieren nachgewiesen) und den Alpakas (ein Betrieb mit 16 Tieren). „Außerdem gibt es noch Verdachtsfälle in weiteren 15 Betrieben“, so Weins.

Kreis-Veterinäramt hat keinen exakten Überblick über Todesfälle

Die genaue Anzahl der infizierten Tiere lasse sich dabei gar nicht mehr erfassen, so der Leiter des Kreis-Veterinäramts weiter: „Pro Betrieb werden maximal drei Blutproben bei mutmaßlich infizierten Tieren genommen. Bekommen wir da ein positives Ergebnis, sehen wir den gesamten Betrieb mit allen Tieren als betroffen an.“

Auch bei den Todesfällen kann der Kreis keine genauen Zahlen nennen: „Nach unserer Kenntnis sind in den vergangenen Wochen mehr als 50 Schafe und ein Alpaka durch die Blauzungenkrankheit verendet. Das Veterinäramt bittet die Tierhalter, die aufgetretenen Todesfälle zu melden“, appelliert Andres an die Bauern im Kreis Euskirchen.

Die Impfung wirkt. Auf meinem Betrieb ist zwar noch ein weiteres Tier verendet, neue Fälle der Seuche sind bei den restlichen Schafen aber nicht mehr aufgetreten.
Matthias Förster, Schafhalter aus Mechernich-Glehn

Da die Gnitzen, eine Stechmückenart, die das Virus beim Stich auf die Wiederkäuer übertragen, witterungsbedingt weiterhin gute Brutbedingungen vorfinden, sei erst im Winter mit einem Abebben der Tierseuche zu rechnen, so Kreisveterinär Weins: „Die Gnitzen fühlen sich überall wohl, wo es feucht ist. Im Gegensatz zu anderen Stechmückenarten brauchen sie aber keine offenen Wasserflächen für die Eiablage“, erklärt Weins: „Die Tierhalter können nicht viel tun. Die Impfung wird jetzt nach und nach greifen und die Bestände schützen.“

Landwirte sollen Bestände bei der Tierseuchenkasse melden

Diese Erfahrung hat auch Schafhalter Matthias Förster aus Glehn gemacht. „Die Impfung wirkt. Auf meinem Betrieb ist seit der vergangenen Woche zwar noch ein weiteres Tier verendet, neue Fälle der Seuche sind bei den restlichen Schafen aber nicht mehr aufgetreten.“

Weil die insgesamt drei für die Impfung gegen das BTV3-Virus zugelassenen Impfstoffe für die Tierärzte frei zugänglich sind, kann das Kreis-Veterinäramt allerdings keine Aussage zur Anzahl der bereits verabreichten Impfdosen im Kreis Euskirchen machen. „Das wird aktuell aber gerade ermittelt“, sagt Kreis-Pressesprecher Andres.

Andres weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass alle Tierhalter verpflichtet sind, ihre Bestände bei der Tierseuchenkasse NRW anzumelden: „Offensichtlich ist das noch nicht allen bekannt, insbesondere den Schafhaltern.“ Die Kasse diene unter anderem dazu, beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigungen zu leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen wie Impfungen anzubieten.