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Nach der FlutIm Kreis Euskirchen wird noch mit Spendengeld geholfen

Lesezeit 5 Minuten
Vier Männer schaufeln den Schutt aus einem zerstörten Haus in Schubkarren.

Direkt nach der Flutkatastrophe unterstützten zahlreiche freiwillige Helfer die Menschen in den Flutgebieten.

Bei den Städten und Gemeinden im Kreis Euskirchen sind teils noch Spenden verfügbar, um Flutbetroffenen zu helfen.

Riesig war die Hilfsbereitschaft nach der Flutkatastrophe im Juli 2021. Nicht nur machten sich Hunderte freiwilliger Helfer mit Schaufeln und Gummistiefeln auf den Weg in die vom Hochwasser betroffenen Gebiete, um dort tatkräftig anzupacken. Auch die Spendenbereitschaft für die von der Katastrophe Betroffenen war immens. Bei den Hilfsorganisationen, teilweise auch bei den Betroffenen selbst, aber auch auf den Konten der Kommunen wurden Gelder eingezahlt, um die erste Not zu lindern.

Noch heute gibt es auf den Spendenkonten in den Gemeinden und Städten Gelder, die für den Zweck, für den sie bestimmt waren, verwendet werden sollen. Denn bei nicht wenigen Flutbetroffenen sind die Sorgen noch immer groß. Und so stehen neben den Hilfsorganisationen auch bei manchen Kommunen Gelder zur Verfügung, die auf Antrag in Anspruch genommen werden können.

Nettersheim

Um den Betroffenen weiter unter die Arme greifen zu können, hat die Gemeinde Nettersheim einen Aufruf an ihre Bürger gestartet. Noch rund 115.000 Euro stehen auf dem Spendenkonto der Gemeinde zur Verfügung. Damit könne zum Beispiel bei Bedarf der Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent gedeckt werden, der bei der Wiederaufbauhilfe von Bund und Land zum Tragen komme.

Spenden sollten ebenso unkompliziert wie vertraulich zur Verfügung gestellt werden, so die Gemeinde. Etwas mehr als 110.000 Euro stehen noch zur Vergabe bereit. Bis zum 31. Januar läuft die Frist, bis zu der die Anträge gestellt werden können. Das Antragsformular ist auf der Internetseite der Gemeinde verfügbar.

Zahlreiche Kleidungsstücke liegen in einem Spendenlager in Regalen.

Neben Sachspenden, hier ein Lager in Gemünd, wurden auch Geldspenden benötigt, um Betroffenen mit Soforthilfen unter die Arme zu greifen.

Um sicherzustellen, dass die Spendengelder dorthin gehen, wo sie benötigt werden, sei eine Bedarfsprüfung notwendig, so Uschi Mießeler von der Gemeinde, die unter der Telefonnummer 02486/78930 Ansprechpartnerin für die erneute Auszahlung von Spendengeldern ist.

„Aber wir kennen auch fast alle Fälle“, betonte Mießeler. Es müssten die Bescheide von Versicherungen oder der Bezirksregierung auf Wiederaufbauhilfe vorgelegt werden, dann werde der Bedarf geprüft. Doch immer noch gebe es Personen, die auf diese Bescheide warteten.

Auch stehe weiterhin das Beratungsteam zur Verfügung, das den Bürgern bei der Antragstellung helfe, aber auch bei Fragen zum Antrag, bei Bescheiden sowie bei der Kommunikation mit den Bewilligungsbehörden unterstütze, so die Gemeindeverwaltung.

Bad Münstereifel

In Bad Münstereifel wurden die Spenden an die Bürger für den privaten Wiederaufbau über die Bürgerstiftung der Stadt ausgezahlt. Diese stockte die Soforthilfe des Landes in zwei Tranchen um insgesamt 650 Euro pro Person auf. Die letzte Aufstockung in Höhe von 150 Euro wurde im November 2022 ausgezahlt.

Schleiden

Knapp 100.000 Euro sind noch auf dem Spendenkonto der Stadt Schleiden verfügbar, so der Erste Beigeordnete Marcel Wolter. Nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel seien die Gelder beim ersten Mal ausgeschüttet worden, zu rund 90 Prozent an Private, aber auch an Vereine. Nach welchem Verfahren der Restbetrag ausgeschüttet werden solle, stehe noch nicht fest. Im Frühjahr werde sich der Stadtrat mit der Angelegenheit befassen, so Wolter.

Euskirchen

Bis auf einen kleinen Rest unter 10.000 Euro seien die Spendengelder, die der Stadt Euskirchen zugegangen seien, ausgezahlt worden, informierte Silke Winter von der Stadtverwaltung. Dreimal seien insgesamt Hilfen ausgezahlt worden, das letzte Mal im November. Was mit dem letzten Rest geschehen solle, habe der Stadtrat noch nicht festgelegt.

Mechernich

Auch in Mechernich können sich Betroffene der Flutkatastrophe noch melden, um Unterstützung zu beantragen, so Ralf Claßen, Vorsitzender der Mechernich-Stiftung. Es seien noch Gelder vorhanden, die mit einer Härtefallregelung ausgezahlt würden. Die Aufstockung der Wiederaufbauhilfe werde in Mechernich in Kooperation mit dem Arbeiter-Samariter-Bund realisiert.

Kall

In der Gemeinde Kall werden die Bürger unterstützt, indem sie noch einmal einen Betrag in Höhe der Soforthilfe beantragen können. „Dazu ist der Nachweis notwendig, einen Antrag auf Wiederaufbau gestellt zu haben“, so Bürgermeister Hermann-Josef Esser. Der Antrag genüge. Durch den werde nachgewiesen, dass die Antragsteller einen gezielten Plan für den Wiederaufbau hätten. Auch hätten die Ortsbürgermeister in der Regel Überblick über den Hilfebedarf. „Wir fühlen uns den Geldgebern verpflichtet“, begründete Esser die Bedarfsprüfung.

Viele Anträge stünden noch aus, glaubt Esser. Er erwarte eine Antragswelle in der Mitte des Jahres. Deshalb seien die Mittel noch nicht komplett ausgegeben worden, um Härtefälle unterstützen zu können. Rund 200.000 Euro stünden noch zur Verfügung. „Wir wollen in der Lage sein, auch noch später helfen zu können“, so Esser. Es würden im Bedarfsfall auch Drittgelder vermittelt, die zum Beispiel über Hilfsorganisationen oder ‚Deutschland hilft‘ kommen“. Ansprechpartner für alle Anträge sei bei der Gemeinde Paul Neufeld, Tel. 02441/88810.


Hilfszentrum Schleiden

Hilfsgelder, mit denen der 20-prozentige Eigenanteil der Wiederaufbauhilfe bestritten werden kann, sind im Hilfszentrum Schleidener Tal (HIZ) in Schleiden verfügbar. Doch auch hier ist eine Bedarfsprüfung notwendig, informierte Dorothea Gehlen von der Caritas. So werde in dem dafür notwendigen Antrag erfragt, was an Vermögen, aber auch was an Verbindlichkeiten vorhanden sei. „Wir entscheiden das nicht, der Antrag geht an den Caritasverband Aachen“, so Gehlen. Von dort würden die Hilfsgelder ausgezahlt.

Die anderen Organisationen, die im Hilfszentrum zusammenarbeiten, würden Mittel aus der Spendenaktion „Deutschland hilft“ bereitstellen. Doch das Antragsformular und die Kriterien für die Bewilligung seien bei allen Organisationen etwa gleich. „Unser Ziel ist, dass jeder Erfolg hat“, so Gehlen.

Kontakt zum IHZ gibt es über Watfa Chouman, Tel. 0160/90381081, oder Dorothea Gehlen, Tel. 0173/2686909.