AboAbonnieren

„Bauhof nicht beteiligt“Grabschmuck in Strempt unsanft von Reihengrabstätten entfernt

Lesezeit 2 Minuten
Auf der Grabplatte einer Reihengrabstätte auf dem Friedhof in Strempt steht eine Engelfigur.

Auf den sogenannten Reihengrabstätten – wie hier auf dem Friedhof in Strempt – darf laut Satzung kein Grabschmuck abgelegt werden.

Auf dem Friedhof in Strempt haben Unbekannte Gegenstände von Urnengräbern abgeräumt. Der Bauhof war laut Stadt Mechernich nicht daran beteiligt.

Für Unmut hat in der vergangenen Woche in Strempt das Entfernen von Grabschmuck auf dem Friedhof geführt: Grablichter, Grableuchten, Gestecke, Erinnerungsfiguren und Blumen, die zuvor auf den sogenannten Reihengrabstätten gelegen hatten, waren abgeräumt und achtlos auf einen großen Haufen geworfen worden. Dabei waren auch einige der Gegenstände beschädigt worden.

„Der Bauhof, der für die Pflege der Flächen verantwortlich ist, hat den Grabschmuck jedoch nicht abgeräumt“, betonte Silvia Jambor, Fachbereichsleiterin Ordnungswesen bei der Mechernicher Stadtverwaltung. Gleichwohl sei es aber laut Friedhofssatzung der Stadt Mechernich nicht zulässig, an den Reihengrabstätten überhaupt Grabschmuck abzulegen.

„Es wäre einfach zu aufwendig, vor den Pflegemaßnahmen, die die Mitarbeiter des Bauhofs in diesen Bereichen durchführen, den Grabschmuck zu entfernen und im Anschluss wieder aufzustellen“, so Jambor weiter. Das Problem: Wenn einer damit anfange, Grablichter oder andere Gegenstände abzustellen, ziehen andere oft nach.

Stadtverwaltung Mechernich: Eine Duldung gibt es nur in den Wintermonaten

Die Stadt drücke dabei im Winter auch mal ein Auge zu: Von Allerheiligen bis Ostern werde der Grabschmuck geduldet. „Wir verstehen ja, dass dieser wichtig für die Angehörigen ist“, so Jambor. Aber im Frühjahr und Sommer müsse man doch auf die gültige Rechtslage bestehen. Daher bittet die Stadtverwaltung die Friedhofsbesucher, die entsprechenden Grabstätten freizulassen, um dem Bauhof die Arbeit zu erleichtern. Letztlich gehe es darum, den Friedhof dauerhaft in Ordnung und gepflegt zu halten.

„Wenn an den Reihengrabstätten dennoch Grabschmuck angebracht wird, nehmen die Mitarbeiter die Gegenstände mit zum Bauhof, wo sie von den Angehörigen abgeholt werden können“, erklärt Jambor. Wer in Strempt für das rigorose Abräumen des Grabschmucks verantwortlich gewesen ist, weiß die Leiterin des Ordnungsamtes allerdings auch nicht. „In diesem Fall hat der Bauhof die abgeräumten Gegenstände entsorgt, weil viele davon kaputt auf einem großen Haufen lagen“, so Jambor.

Die Friedhofsverwaltung bittet in diesem Zusammenhang noch einmal darum, den Abfall richtig zu entsorgen: Grünabfall ist beispielsweise von Plastikabfall getrennt in die vorhandenen Körbe zu geben. Sonst müssten alle Behälter mit entsprechendem Personalaufwand nachsortiert werden.

Zudem sei das Mitführen von Hunden auf den Friedhöfen im Stadtgebiet nicht erlaubt. Blindenhunde seien von diesem Verbot natürlich ausgenommen. Und auch Autos dürfen auf den Friedhöfen nur mit Sondergenehmigung fahren, so Jambor: „Wenn man das vorher anmeldet, zum Beispiel, wenn ein Grab abgeräumt werden soll, dann finden wir natürlich eine Lösung.“