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Hasspostings gegen PolitikerBei bundesweiter Razzia Wohnungen in NRW durchsucht

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Eine Eitorferin soll im RE1 von Hamm nach Köln sexuell belästigt worden sei. (Symbolbild)

Nordrhein-Westfalen – Mit bundesweiten Razzien sind Ermittler gegen die Verfasser von gegen Politikerinnen und Politiker gerichteten Hasspostings im Internet vorgegangen. Mehr als 100 Maßnahmen fanden nach Angaben der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und des Bundeskriminalamts (BKA) deutschlandweit statt.

In NRW sind laut Staatsanwältin Gianna Maria Graf von der Staatsanwaltschaft Köln 21 Männer und vier Frauen beschuldigt, im Vorfeld der Bundestagswahl im vergangenen Jahr Hass-Kommentare in Sozialen Netzwerken abgesondert zu haben. Laut Graf wurden zahlreiche Wohnungen durchsucht und dabei diverse Datenträger sichergestellt. Auch im Kreis Euskirchen fand mindestens eine Durchsuchung statt, wie Graf auf Anfrage bestätigte.

Auch Vernehmungen hätten bereits stattgefunden, so die Staatsanwältin. In den Verfahren, die in Nordrhein-Westfalen bei der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW gebündelt werden, sind am Dienstag durch die Polizeibehörden Aachen, Bielefeld, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Hagen, Köln, Münster, Recklinghausen und Wuppertal insgesamt 24 Maßnahmen durchgeführt worden.

Bundesweit mehr als 600 Äußerungen überprüft

Es seien 18 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt und sechs Vernehmungen durchgeführt worden, teilte das Landeskriminalamt mit. Bundesweit wurden mehr als 600 Äußerungen ausgewertet und auf strafbare Inhalte überprüft. In dem Ermittlungskomplex konnten mehr als hundert mutmaßliche Verfasser von Hasspostings identifiziert und Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Die zuständigen Staatsanwaltschaften der Bundesländer übernahmen anschließend die Bearbeitung der einzelnen Ermittlungsverfahren.

„Die Meinungsfreiheit stößt an Grenzen, sobald es um Verleumdung, Beleidigung und Bedrohung geht“, sagte BKA-Präsident Holger Münch. Bei den überprüften Straftaten handelt es sich den Angaben zufolge um Beleidigungen gegen bundesweit bekannte Politikerinnen und Politiker aller im Bundestag vertretenen Parteien. Zum anderen würden die Hasspostings irreführende Falschmeldungen und öffentlich dokumentierte Falschzitate enthalten, „die zur Diffamierung und Diskreditierung der Betroffenen geeignet erscheinen“.

Neu verfasster Paragraph als Ermittlungsgrundlage

Grundlage für diese Ermittlungsverfahren bildet der im Frühjahr 2021 neu gefasste §188 Strafgesetzbuch (StGB), der die Beleidigung, die üble Nachrede und die Verleumdung von Personen des politischen Lebens besonders streng unter Strafe stellt. Dabei ist es unerheblich, ob Geschädigte auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene tätig sind: Amts- und Mandatsträger werden von §188 StGB ungeachtet der politischen Ebene gegen Hasspostings strafrechtlich besonders geschützt.

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Die Gesetzesnovelle sieht darüber hinaus in §194 StGB vor, dass die zuständigen Behörden in besonders gravierenden Fällen öffentlicher Tatbegehung nicht auf Strafanträge der Betroffenen warten müssen, sondern wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung von Amts wegen einschreiten können.

Torsten Kunze, Hessischer Generalstaatsanwalt, sagt: „Dieser Aktionstag verdeutlicht das Ausmaß, in dem Amts- und Mandatsträger im Internet beleidigt, verleumdet und bedroht werden. Um zu verhindern, dass durch einen Rückzug der Betroffenen ein demokratiegefährdendes Ausmaß erreicht wird, verfolgen wir diese Straftaten konsequent und in enger Abstimmung mit den Staatsanwaltschaften der anderen Bundesländer.“