Mit einem gestohlenem Auto hatte das Trio die Tür eines Supermarkts zerstört. Das Jugendschöffengericht Gemünd verhängte nun Haftstrafen.
Prozess in GemündJunges Gauner-Trio ging in zwei Ländern auf Diebestour
Es war voll auf der Anklagebank im Amtsgericht in Gemünd, als die Vorsitzende Richterin Claudia Giesen die Verhandlung gegen drei Angeklagte eröffnete, die sich wegen schweren Bandendiebstahls und Sachbeschädigung verantworten mussten. Neben den Verteidigern war auch ein Dolmetscher vor Ort, denn zwei der Angeklagten sind Algerier, einer ist Marokkaner.
Da zwei von ihnen zur Tatzeit noch Jugendliche waren, fand das Verfahren vor dem Jugendschöffengericht statt. Es verurteilte den Erwachsenen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, die Heranwachsenden zu je 18 Monaten Jugendhaft.
Mützenich: Spektakulärer Einbruchsversuch in Supermarkt
Unter anderem war es um eine aufsehenerregende Tat gegangen. Am 8. September 2021 gegen 4 Uhr nachts hatten die drei nach Überzeugung des Gerichts versucht, einen Supermarkt in Mützenich zu überfallen. Nachdem es der Jüngste nicht geschafft hatte, die Tür einzutreten, steuerten sie den gestohlenen Suzuki Jimny, mit dem sie gekommen waren, rückwärts in die Eingangstür. Allerdings standen sie nun erst im Vorraum. Die Scheiben zum Verkaufsraum einzuschlagen, gelang ihnen nicht, so fuhren sie davon.
Dass das Trio festgenommen wurde, war akribischer Ermittlungsarbeit und grenzüberschreitender Kooperation der deutschen und der belgischen Polizei zu verdanken, deren Ergebnisse der ermittelnde Beamte Marc Erkens vorstellte. Die drei jungen Leute hatten, wie sich herausstellte, eine Rundreise unternommen, dabei immer wieder Straftaten verübt und zahlreiche Spuren hinterlassen.
Gauner-Trio fuhr mit gestohlenem Auto durch halb Belgien
Der Suzuki-Geländewagen etwa war zwei Tage vor der Mützenicher Tat in Lüttich gestohlen worden. Von wem und wie er zu den Angeklagten gelangte, blieb unklar.
Vom Raum Lüttich aus, wo sie mit einer gestohlenen Bankkarte tankten, fuhren die drei nach Eupen, wo sie in der Nacht zum 8. September 2021 gesehen wurden, wie sie ohne Licht fuhren. Nach dem Einbruch in Mützenich kehrten sie nach Eupen zurück, wo sie noch in der Nacht versuchten, gewaltsam in eine Tankstelle einzudringen.
Ein weiteres Mal erfasst wurden sie von einer Kennzeichenerkennungsanlage bei Lüttich, wo sie wieder mit der gestohlenen Karte tankten und dabei auf Video festgehalten wurden. In Brüssel-Molenbeek verursachten sie einen Unfall, verschlossen das Auto und verschwanden. Der Unfallgegner identifizierte sie später. Er bezeichnete sie als deutlich berauscht.
Vor Gericht baten die jungen Männer in Gemünd um Entschuldigung
Was die jungen Männer dazu gebracht hatte, von Lüttich aus durch halb Belgien zu fahren, um schließlich in Mützenich in einen Dorfladen eindringen zu wollen, blieb ihr Geheimnis, denn sie verzichteten darauf, Aussagen zu machen. Sie nutzten lediglich das Schlusswort, um für die verübten Taten um Entschuldigung zu bitten und als Ursache ihre Drogensucht ins Feld zu führen.
Auch blieb im Dunkeln, wer sie mit falschen Autokennzeichen ausgestattet hatte – einem Satz französischer Nummernschilder und einer Dublette der belgischen Kennzeichen, die zu dem Auto gehörten. Sie wurden noch am 8. September in einer Tasche am Straßenrand in Eupen gefunden und waren mit den Fingerabdrücken der Angeklagten versehen, genau wie der in Brüssel stehengelassene Suzuki.
Identifiziert wurden die beiden minderjährigen Angeklagten, als die in den Tankstellen gemachten Videoaufnahmen in ein Polizeiportal eingestellt wurden. Einer der mutmaßlichen Täter wurde schließlich im Herbst 2022 festgenommen. Seine Vernehmung führte zu seinen Komplizen.
Überwachungsvideo des Supermarkts lag dem Gericht nicht vor
Während die Staatsanwältin überzeugt von der Schuld der Angeklagten war, äußerten die Verteidiger Sebastian Pelzer, Eric Geschwind und Peter Wallraff Zweifel an der Anklageschrift. „Ich sehe keine Bande, ich sehe keine Absprache“, sagte Geschwind.
Pelzer führte die Möglichkeit eines Rücktritts vom Einbruchversuch ins Feld. Das wäre mit dem Überwachungsvideo des Supermarktes zu überprüfen gewesen, das aber dem Gericht nicht vorgelegen habe. Auch seien die Erkenntnisse der belgischen Polizei für die Verteidigung nicht nachprüfbar.
Diese Zweifel aber hatte das Gericht nicht. Es sprach die Angeklagten schuldig. In der Bemessung der Strafen schloss es sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Mehrere Videoaufnahmen hätten deutlich gemacht, dass die drei gemeinsam unterwegs gewesen seien, sagte Richterin Giesen in der Urteilsbegründung. Die im Auto gefundene Wechselkleidung belege, dass mehrere Taten geplant worden seien. Eine Bewährung komme auch bei denen nicht infrage, die zur Tatzeit minderjährig gewesen seien: „Zweifellos haben wir schädliche Neigungen, und die halten auch weiter an.“