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Drogenkonsum in HaftKaller in Schleiden-Gemünd wegen elf Taten verurteilt

Lesezeit 3 Minuten
Ein Blick von außen auf das Amtsgericht in Gemünd: Das Gebäude ist weiß verputzt, vor dem Eingang sind zwei Treppen.

Vor dem Gemünder Amtsgericht wurde ein Angeklagter wegen elf Taten auf Bewährung verurteilt. (Symbolbild)

Wegen zahlreicher Taten, unter anderem auch unter Drogeneinfluss, stand ein Angeklagter aus Kall vor Gericht. Doch es besteht Hoffnung für den Straftäter.

Es gibt wohl kaum einen Ort, an dem das menschliche Schicksal so offen zutage tritt wie in einem Gerichtssaal. Hier können sich Lebenswege entscheiden, Bekenntnisse werden gemacht, Versprechen und Entschuldigungen ausgesprochen. Doch es gibt auch Momente, die nicht einer absurden Komik entbehren.

Wie in dem Prozess gegen den Kaller vor dem Gemünder Amtsgericht. Als ein Zeuge den Saal verließ, drehte er nochmal um, winkte dem Angeklagten fröhlich zu und rief ihm vergnügt zu: „Viel Spaß!“ Jener Angeklagte weigerte sich auch, seinen Mittäter bei einem Einbruch zu benennen – verplapperte sich aber schon im nächsten Satz und sprach über seinen Bruder.

Angeklagter in Schleiden-Gemünd: Elf Taten binnen sechs Wochen

Dabei ging es für den Mann um einiges. Wegen elf Taten, verübt binnen sechs Wochen im September und Oktober 2022, musste er sich verantworten. Seit Oktober saß er in Untersuchungshaft – angesichts einiger Übergriffe im Gefängnis wollte er dorthin auf keinen Fall zurück.

Doch es ging um fünf Einbrüche und Diebstähle, Fahren ohne Führerschein, die Benutzung einer gestohlenen EC-Karte und einen Schaden von mehr als 8 000 Euro, den er angerichtet hatte. Zudem steht er im Februar wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs vor Gericht.

Der Mann legte ein umfassendes Geständnis ab. Richterin Claudia Giesen verurteilte ihn zu einem Jahr und sechs Monaten Haft, setzte den Vollzug der Strafe aber, da es seine erste Verurteilung war, zur Bewährung aus – unter einigen Auflagen.

Allein, so hieß es, sei der Angeklagte kaum in der Lage, seinen Alltag zu bewältigen. Mit sieben Jahren kam er in eine Pflegefamilie, mit neun Jahren in ein Kinderheim. Er könne kaum lesen und schreiben. Der Gutachter Dr. Dirk Arenz (Euskirchen) bescheinigte ihm eine unterdurchschnittliche Intelligenz und eine Lernbehinderung.

Gutachter: „Da stehen Sie an einem Scheideweg“

Vor allem aber sei der Einfluss von Drogen, unter denen er auch während der Verübung seiner Taten stand, verheerend. Angesichts von mehreren Gramm Kokain pro Tag müsse von schädlichem Gebrauch gesprochen werden. „Da stehen Sie an einem Scheideweg“, warnte er den Angeklagten.

So ganz klar schien diesem der Ernst der Lage nicht zu sein – mit einem Lächeln bekannte er vor Gericht, auch in der Untersuchungshaft noch gekifft zu haben. So erlegte ihm Giesen nicht nur einen gesetzlichen Betreuer auf, sondern auch regelmäßige Drogenscreenings. Darüber hinaus verbot sie ihm jeglichen Kontakt mit seinem Bruder.

„Sie sind in der Zeit im Heim nicht straffällig geworden, das heißt, Sie brauchen eine enge Betreuung“, stellte sie in ihrer Urteilsbegründung fest. Sie werde über die Bewährungsauflagen genau verfolgen, in welche Richtung der Mann gehe. Doch wohin mit dem Mann, der nicht nur seine Wohnung verloren hatte, sondern dessen Eltern auch jeglichen Kontakt zu ihm ablehnen?

Zu seiner Freundin wolle er ziehen, sagte er, um erstaunt von der Richterin zu hören, dass diese dem Gericht nicht unbekannte Freundin mittlerweile den Wohnort gewechselt habe. So wies Giesen den Angeklagten an, noch am selben Tag Kontakt mit der Gerichtshilfe in Düren aufzunehmen, über die die Verteidigerin eine Möglichkeit für einen Wohnplatz ausgearbeitet hatte.