Blumen und Joint vom Grab genommenMänner randalieren nach Friedhofsbesuch in Gemünd
Schleiden-Gemünd – Mit einem besonderen Fall von Sachbeschädigung musste sich die Jugendkammer des Amtsgerichts in Gemünd beschäftigen. Zwei junge Männer waren angeklagt, eine Steinbank und ein Auto beschädigt zu haben. Dabei habe der jüngere, der noch unter Jugendstrafrecht fiel, einen Schaden in Höhe von 1700 Euro am Fahrzeug verursacht, während der ältere eine Steinbank zerstört habe.
Randale nach Friedhofs-Besuch
Er sei mit Freunden am Grab seines besten Freundes gewesen, um sich von ihm zu verabschieden, sagte der jüngere der beiden bei seinem Geständnis. Schon zu der Beerdigung habe er nicht kommen dürfen. Da habe er hinterher Blumen und ein paar Sachen auf das Grab gelegt. Als er gesehen habe, dass alles weg gewesen sei, sei er sauer geworden, zum Haus der Eltern des Freundes gegangen und habe das Auto beschädigt.
„Ich will mich bei der Betroffenen entschuldigen und den Schaden wieder gutmachen“, kündigte er an. Denn statt des Autos der Eltern der verstorbenen Freundes, die das Grab aufgeräumt hatten, hatte er sich das Fahrzeug der Schwester des Verstorbenen vorgenommen, die zufällig in dem Haus war.
Als sie laute Geräusche hörte, ging sie nach draußen und erkannte den jüngeren Angeklagten, sagte sie vor Gericht aus. Der andere Angeklagte habe gerade die dort stehende Steinbank hochgehoben und sie wieder fallengelassen, so dass sie kaputtgegangen sei.
„Er hat gerufen, was habt ihr mit dem Grab gemacht“, erinnerte sie sich. Ihre Eltern hätten kurz vorher das Grab des Sohnes aufgeräumt. Dort hätten Bierflaschen und ein ausgedrückter Joint gelegen. Auch sollten frische Blumen nicht auf Urnengräbern stehen.
Der Tod des besten Freundes
„Den Joint habe ich dahingelegt“, gab der Angeklagte zu. Das habe sein Abschied sein sollen, schließlich habe er mit dem verstorbenen Freund zum ersten Mal gekifft. „Von den Bierflaschen weiß ich nichts“, sagte er.
Er habe zu der Zeit oft Drogen und Alkohol zu sich genommen, gab er zu. Der Tod seines besten Freundes habe ihn aus der Bahn geworfen. „Ich konnte damals nicht rational denken“, bat der jüngere Angeklagte um Entschuldigung und sagte zu, den Schaden in voller Höhe zu übernehmen. Die Zeugin nahm die Entschuldigung an.
Der Ältere, der die Bank beschädigt haben sollte, sprach die Zeugin an, er habe die Bank nicht angepackt. „Du warst an der Bank, ich habe das gesehen“, blieb sie bei ihrer Aussage.
Seit zwei Jahren „raus aus den Drogen“
Während der jüngere Angeklagte nur einmal wegen Betäubungsmitteln Kontakt mit der Justiz hatte, gab es bei dem Älteren bereits acht Eintragungen im Strafregister, darunter auch wegen gemeinschaftlichen Diebstahls und Drogenhandels. Er sei raus aus den Drogen und habe seit zwei Jahren nichts mehr genommen, betonte er. Seit November sei er arbeitslos, trete aber demnächst eine neue Stelle an.
Der Tod des besten Freundes habe den jüngeren Angeklagten sehr mitgenommen, sagte die Sachbearbeiterin der Jugendgerichtshilfe. Er habe eine schwere Zeit hinter sich, wolle nun aber nach vorne schauen und das hinter sich lassen. Sie regte einen Kurzarrest und ein Drogenscreening an.
Das Gericht sprach beide Angeklagten der gemeinschaftlichen Sachbeschädigung für schuldig. Der jüngere Angeklagte erhielt eine Woche Dauerarrest, die Verpflichtung zu Drogenscreenings und die Auflage, einen Schadensersatz in Höhe von 500 Euro an die Geschädigte zu zahlen. Der Ältere erhielt eine Geldstrafe von 1500 Euro.
Richterin zeigte kein Verständnis
„Insgesamt habe ich überhaupt kein Verständnis für so eine Reaktion“, sagte Richterin Claudia Giesen. Wenn man nur deshalb, weil man eine schwierige Zeit habe, auf ein anderes Auto einschlage, müsse eine deutliche Veränderung eintreten. „Ich kann nur erkennen, dass Sie sich bemühen, aber wirkliche Beweise haben wir nicht“, führte sie aus.
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Mit der Schwester des verstorbenen Freundes verbinde den Angeklagten das gleiche Schicksal. „Dass man sich in dieser Weise auch noch angeht und nicht zusammengeht, ist völlig unverständlich“, schloss sie. Denn nicht nur der Freund sei gestorben, sondern auch der Sohn und Bruder.