Eine Wiesbadener Firma will nahe der Alten Tuchfabrik eine 6,5-Megawatt-Anlage bauen. Die Stadt Euskirchen will Voraussetzungen hierfür schaffen.
6,5-Megawatt-AnlageEuskirchens Pläne für die nächste Solaranlage – FDP hat Zweifel
Die Stadt Euskirchen will die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere Fotovoltaik-Freiflächenanlage in ihrem Gebiet schaffen. Der Ausschuss für Umwelt und Planung leitete jetzt auf Vorschlag der Verwaltung die dafür notwendigen Verfahren ein: die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans.
Die Anlage soll am westlichen Rand der Kernstadt entstehen, nicht weit von Euenheim entfernt in Höhe der Alten Tuchfabrik, und zwar jenseits der Bahnlinie zwischen Euskirchen und Satzvey. Etwa 1,7 Kilometer weiter liegt, ebenfalls an der Bahnstrecke und nahe an der Autobahn 1, der im vergangenen Jahr errichtete Solarpark Veynau.
Bebauungsplan bereits beschlossen
Bei dem Projektentwickler, der nun also die nächste Freiflächenanlage im Westen des Stadtgebiets bauen möchte, handelt es sich um die Wiesbadener Abo Wind AG, die auch einen Solarpark an einem Standort in der Nähe von Wüschheim plant.
Den entsprechenden Bebauungsplan hat der Rat bereits beschlossen. Die Anlage, die das Unternehmen als nächstes Projekt folgen lassen will, soll eine Leistung von 6,5 Megawatt Peak erzielen.
Erzeugter Strom soll ins öffentliche Netz fließen
Vorgesehen sind aufgeständerte Solarmodultische, etwa drei Meter hoch, die in Reihen aufgebaut und nach Südwesten ausgerichtet werden, wie es in der Sachdarstellung des Technischen Beigeordneten Wolfgang Honecker für den Ausschuss hieß.
Der erzeugte Strom soll in 500 Meter Entfernung, an der Oderstraße in der Euskirchener Kernstadt, ins öffentliche Netz eingespeist werden. Der Projektentwickler, so der Dezernent weiter, sei nicht der Eigentümer der erforderlichen Flächen, habe sich die Grundstücke jedoch mit Nutzungsverträgen für einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren gesichert.
Kritik der FDP-Fraktion
Dies könnte, sollte das Vorhaben in die Tat umgesetzt werden, für einen Landwirt aus dem Stadtgebiet gravierende Folgen haben. Er hat die Grundstücke, die nun für die Gewinnung von Sonnenenergie vorgesehen sind, als Ackerland gepachtet und würde bei Nichtverlängerung seines Vertrages rund fünf Prozent seiner Betriebsfläche verlieren, wie Hans-Joachim Schaefer (FDP) erklärte.
Der wirtschaftliche Schaden für den Landwirt sei beträchtlich. Dies sei besonders bitter, weil das betroffene Ackerland eine für Euskirchener Verhältnisse passable Güte von 64 Bodenpunkten besitze, hatte Schaefer in einer vorangegangenen Sitzung gesagt.
Ackerfläche sei knapp
Es sei unbestritten, dass die Energiewende auch regional organisiert werden müsse, ergänzte der FDP-Mann. Da aber Ackerflächen knapp seien, sei es bedenklich, der Landwirtschaft Flächen für die Nahrungsmittelproduktion zugunsten von Solarparks zu entziehen.
Im Ausschuss stand die FDP mit ihrer ablehnenden Haltung fast alleine da. Mit ihr stimmte nur die AfD gegen die Beschlussvorschläge der Verwaltung.