Ein Ehepaar saß in Euskirchen gemeinsam auf der Anklagebank. Er wurde freigesprochen, sie erhielt eine Haftstrafe.
HaftstrafeFrau aus Bad Münstereifel fuhr immer wieder ohne Fahrerlaubnis

Zum wiederholten Mal wurde eine Frau aus Bad Münstereifel ohne Fahrerlaubnis am Lenkrad eines Autos erwischt. Die Quittung: eine Haftstrafe von vier Monaten.
Copyright: Patrick Pleul/dpa
Eine 35 Jahre alte Frau aus Bad Münstereifel ist zum achten Mal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Die Euskirchener Amtsrichterin Stefanie Diel verhängte gegen Deborah K. (Namen geändert) eine Freiheitsstrafe von vier Monaten. „Sie haben sich als unbelehrbar erwiesen“, erklärte Diel der geständigen Angeklagten, warum für das Gericht eine Bewährungsstrafe, anders als in vorangegangenen Fällen, nicht mehr in Betracht kam.
Am 28. Mai 2024 war K. im Münstereifeler Sittardweg wieder einmal hinter dem Lenker eines Autos erwischt worden. Der Wagen, den sie fuhr, gehörte ihrem Ehemann Simon K. Er saß jetzt im Euskirchener Amtsgericht mit ihr auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft legte ihm zur Last, geduldet zu haben, dass seine Frau ohne Fahrerlaubnis ein Auto steuerte.
Den Autoschlüssel hatte der Ehemann in einem Tresor deponiert
Die Eheleute haben sich getrennt und wollen sich scheiden lassen, wie sie vor Gericht übereinstimmend sagten. Im Mai 2024 hatten sie noch in einem gemeinsamen Haushalt gelebt. Simon K. war an besagtem Tag nicht daheim. Den Autoschlüssel hatte er nach eigener Darstellung in einem Tresor deponiert. Zu dieser Maßnahme habe ihm die Polizei geraten, um eine weitere illegale Autofahrt seiner Frau zu verhindern, sagte er.
Ich bin nicht davon ausgegangen, dass sie den Safe knackt.
„Den Tresorschlüssel hatte ich mitgenommen. Ich bin nicht davon ausgegangen, dass sie den Safe knackt“, sagte der 52-Jährige, erzählte aber freimütig, dass er für die Aufbewahrung einen „Billig-Tresor“ genutzt habe, wie er es formulierte: „Wenn man oben zweimal draufschlägt, springt er auf.“ Deborah K. bestätigte seine Angaben.
Ihrem Mann war eine Straftat nicht nachzuweisen. Da er den Autoschlüssel im Tresor weggeschlossen habe, sei ihm keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen, lautete der Tenor in der Bewertung der Staatsanwältin, der sich Richterin Diel anschloss. Sie sagte: „Man kann nicht verlangen, dass jemand sein Haus wie Fort Knox ausgestaltet.“
Das Euskirchener Gericht sprach den Ehemann frei
Folglich sprach sie den Ehemann frei, zumal in einem ähnlichen Fall der Tatnachweis ebenfalls nicht gelungen war. Hier sollte ein Bekannter (43) ohne Fahrerlaubnis den Wagen des 52-Jährigen mit dessen Duldung genutzt haben. Die Beweisaufnahme vermochte aber nicht zu klären, ob Simon K. vom Führerscheinentzug des 43-Jährigen gewusst hatte.
Deborah K., die auch schon wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Falschaussage verurteilt worden ist, muss sich derweil auf einen längeren Gefängnisaufenthalt einstellen. Momentan ist sie im offenen Vollzug untergebracht, nachdem eine Bewährung widerrufen worden war.
Wie hoch die Gesamtstrafe sein wird, die nach der jüngsten Verurteilung zu bilden ist, blieb offen, da dem Amtsgericht trotz routinemäßiger Anfrage an die zuständige Behörde kein aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister mit den jüngsten Urteilen gegen K. vorlag.