Ein 53-Jähriger musste sich in Euskirchen wegen Körperverletzung verantworten. Die Richterin stellte das Verfahren ein.
ProzessZwei Zülpicher streiten in der Kneipe – einer hat danach die Nase gebrochen
Ein Streit zwischen zwei Männern, ausgetragen in einer Gaststätte in Zülpich, hatte jetzt ein juristisches Nachspiel. Im Amtsgericht Euskirchen saß jetzt der 53 Jahre alte Markus K. (Namen geändert) auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft Bonn legte ihm Körperverletzung zur Last.
K. hatte am 27. August 2023 einem anderen Kneipengast, Walter O. (73), derart heftig mit der Faust ins Gesicht geschlagen, dass er einen Nasenbeinbruch und mehrere Platzwunden erlitt. Vor Gericht stritt K. die Tat nicht ab. Er begründete sie aber damit, dass er in Notwehr gehandelt habe.
Die Streithähne hatten sich 14 Tage vorher schon einmal getroffen
Dem Schlag war eine verbale Auseinandersetzung vorausgegangen, die offenbar in kurzer Zeit eskalierte. Während es in der Anklageschrift hieß, dass Markus K. sein Gegenüber ohne Rechtfertigungsgrund angegriffen habe, ließ der 53-Jährige seinen Verteidiger Hagen Seipel eine andere Version vortragen.
Demnach hatten sich die späteren Streithähne, die beide in Zülpich wohnen, etwa 14 Tage vorher, ebenfalls in besagter Gaststätte, schon einmal in die Wolle bekommen, wie der Anwalt erklärte. An dem Gespräch war auch die Ehefrau des Angeklagten beteiligt. Es ging um familiäre Angelegenheiten, wobei Markus K. der Meinung gewesen sei, dass Walter O. sich in Dinge eingemischt habe, „die ihn nichts angingen“, so Seipel.
Dies habe sein Mandant dem späteren Opfer an jenem 27. August erneut klarmachen wollen. Die beiden waren sich im Raucherbereich der Kneipe begegnet. Als er in den Gastraum zurückgegangen sei, sei Walter O. „wie wild“ auf ihn zugekommen und habe ihm körperliche Gewalt angedroht, so der Angeklagte. Er habe also mit einem Angriff rechnen müssen und ihm deshalb einen Faustschlag versetzt. „Wenn ich ihn verletzt habe, tut mir das leid“, ließ der Angeklagte seinen Verteidiger erklären. „Ich sehe das Fehlverhalten nicht bei mir, eigentlich habe ich mich nur gewehrt“, sagte Markus K. weiter, der auf Nachfrage der Vorsitzenden Richterin Dr. Verheyden angab, er habe bis zu diesem Zeitpunkt 10 bis 15 Gläser Bier getrunken.
Um aufzuklären, wie sich der Streit im Detail abspielte, hatte Verheyden vier Zeugen geladen, darunter den Geschädigten, der außerdem als Nebenkläger auftrat. Sie kamen jedoch nicht zu Wort, denn noch bevor das Gericht in die Beweisaufnahme eintrat, einigten sich die Parteien auf einen Vergleich, auf dessen Basis die Vorsitzende Richterin das Verfahren vorläufig einstellte.
K. muss nun 2500 Euro an O. zahlen und für die Auslagen der Nebenklage aufkommen, also für die Anwaltskosten des Opfers. Wenn er die Geldauflage erfüllt hat, wird das Verfahren endgültig eingestellt.