Die Anschuldigungen gegen einen Euskirchener wegen einer Cannabis-Plantage erwiesen sich vor Gericht als nicht glaubhaft.
Prozess in BonnEinstiger Freund verrät Euskirchener wegen Plänen für Cannabis-Plantage
Ein 38-jähriger Familienvater saß jetzt erneut auf der Anklagebank des Bonner Landgerichts. Der einstige Zeitsoldat war nach Drogenentzug und Gründung einer Baufirma wieder auf der bürgerlichen Spur, als die Polizei im vergangenen Jahr erneut bei ihm vorstellig wurde. Es bestand erneut der Verdacht des Drogenhandels. Jedoch fanden die Polizisten in seinem Haus keine Drogen. Und das Bargeld, das sie sicherstellten, stammte nachweislich aus dem Baugeschäft des 38-Jährigen.
Dennoch wurde der Familienvater wegen des Verdachts, im Jahr 2021 in Euskirchen eine Cannabis-Plantage betrieben zu haben, angeklagt. Ein ehemaliger Kumpel, mit dem er zeitweise Cannabis gedealt hatte, hatte ihn verraten, um seine eigene Weste sauberer zu machen.
Der Vorwurf mit der Plantage in Euskirchen stimmte aber nur zur Hälfte. Vor Gericht räumte der Angeklagte ein, dass er mit dem einstigen Freund den Plan dazu hatte, auch seien die Aufgabenfelder schon verteilt gewesen. Aber als das fragliche Haus samt Garage im Februar 2021 von der Polizei durchsucht wurde, war der Angeklagte nicht mehr beteiligt.
Günstige Sozialprognose bewahrt Euskirchener vor höherer Strafe
Zu dem Zeitpunkt saß er wegen einer anderen Plantage in Untersuchungshaft. Diese hatte er mit zwei Mittätern in Bornheim-Merten betrieben. Er wurde im Juni 2022 wegen des Besitzes von 622 Marihuana-Pflanzen und Beihilfe zum Handeltreiben zu zwei Jahren mit Bewährung verurteilt.
Damit schien die Drogenakte des heute 38-Jährigen geschlossen. Doch nun wurde sie durch die Belastung durch den Ex-Kumpel wieder geöffnet. Jedoch erkannte die 3. Große Strafkammer unter Vorsitz von Birgit Preuß erkannte, dass der Angeklagte seit der Verurteilung 2022 eine positive Entwicklung genommen hat, in stabilen sozialen Verhältnissen lebt und als Selbstständiger seine Familie mit zwei Kindern ernährt. Zudem liege der angeklagte Versuch, eine weitere Plantage zu betreiben, bereits lange zurück und gehöre „in eine vergangene Episode seines Lebens“.
Das Urteil blieb bei den zwei Jahren Haft, die zur Bewährung ausgesetzt sind, obwohl zwei weitere Einzelstrafen von sechs Monaten dazu gekommen waren. Doch aufgrund der positiven Sozialprognose und des neuen Cannabis-Gesetzes, so die Richter in der Begründung, habe es keinen Anlass gegeben, die Strafe zu erhöhen und den Angeklagten ins Gefängnis zu schicken. Die Bewährungsauflage von 2500 Euro, die der 38-Jährige an den Verein für Gefährdetenhilfe zahlen muss, nahm er genauso an wie das Urteil. Sein Anwalt Dietmar Bonn erklärte sofort Rechtsmittel-Verzicht.
Für den einstigen Kumpel ist die Sache noch nicht ausgestanden: Die Kammer stufte ihn als nicht glaubhaft ein. Ihn erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen falscher Anschuldigung.