Täter im Schutz der DunkelheitWilderei im Kreis Euskirchen
Kreis Euskirchen – Das Thema Jagdwilderei ist nach den tödlichen Schüssen auf zwei Polizisten im rheinland-pfälzischen Kusel bundesweit in die Schlagzeilen gerückt: Die Ermittlungen deuten auf Wilderei als mögliches Tatmotiv hin.
Auch die Polizei im Kreis Euskirchen muss sich regelmäßig mit Fällen von Wilderei befassen, wie der Euskirchener Polizeisprecher Franz Küpper auf Anfrage dieser Zeitung mitteilt: „Für das Jahr 2020 sind uns 16 Fälle bekannt, wovon vier Fälle aufgeklärt werden konnten.“ Die Zahlen für 2021 liegen derzeit noch nicht vor. „Vom Umfang her ist die Zahl der Fälle aber vergleichbar, wobei die Aufklärungsquote 2021 erfreulich höher gewesen ist“, berichtet Küpper.
Hohe Dunkelziffer
Dass nur ein Bruchteil der tatsächlichen Taten entdeckt wird, befürchtet Bodo Weranek, der Vorsitzende der Kreisjägerschaft Euskirchen. Nachweisen lasse sich ein Fall von Jagdwilderei ja nur, wenn man einen Täter auf frischer Tat ertappe oder wenn es einen „Totfund“ gebe: „Wenn man bei einem toten Wildtier feststellt, dass es zum Beispiel mit einer kleinkalibrigen Waffe erlegt worden ist, liegt der Verdacht der Wilderei nahe“, erläutert Weranek. Denn weil Waffen mit kleinerem Kaliber weniger Lärm beim Abfeuern verursachten als großkalibrige Jagdgewehre, seien sie bei Wilderen entsprechend beliebt.
In allen Kommunen
Ähnlich wie der Chef der Jäger im Kreis Euskirchen kann auch die Polizei derzeit keinen räumlichen Schwerpunkt bei den Taten von Jagdwilderei feststellen: „Das verteilt sich über fast alle Kommunen im Kreis “, sagt Küpper mit Blick auf die Polizeistatistik.
Paragraf 292 StGB
Geregelt sind die Strafen für Jagdwilderei im §292 des Strafgesetzbuchs (StGB): Geldstrafen oder Freiheitsstrafen drohen Wilderern, die Wild nachstellen, fangen, erlegen oder sich aneignen, heißt es im Gesetz.
„Letzteres trifft zum Beispiel auch auf den Autofahrer zu, der nach einem Wildunfall ein totes Reh nach Hause mitnimmt und so zum Wilderer wird“, warnt Polizeisprecher Franz Küpper. (thw)
Besonders spektakuläre Fälle von Wilderei gibt es nur selten – meist agieren die Täter im Schutz der Dunkelheit im Eifelwald. Anfang 2020 jedoch machte ein Fall aus dem Bereich Bad Münstereifel-Mahlberg Schlagzeilen: Damals entdeckte und verfolgte ein Jagdaufseher zwei mutmaßliche Wilderer, die mit ihrem Geländewagen die Flucht ergriffen.
Verfahren eingestellt
„Der Halter des Fahrzeugs konnte später im Kreis Düren ermittelt werden“, berichtet Polizeisprecher Franz Küpper. Das Verfahren sei jedoch durch die Staatsanwaltschaft Bonn nach § 170 II Strafprozessordnung eingestellt worden, weil „die Ermittlungen ihrer Ansicht nach keinen genügenden Anlass zur Klageerhebung“ boten – es fehlten schlicht die Beweise.
Auch im Südkreis gab es vor einigen Jahren eine ganze Serie von Taten, wobei allerdings keine Feuerwaffen, sondern Pfeil und Bogen zum Einsatz kamen. Die Kadaver von insgesamt neun kapitalen Hirschen wurden zwischen 2014 und 2015 in einem Hellenthaler Revier an der deutsch-belgischen Grenze aufgefunden. Sorgen bereitete das den Verantwortlichen der Arenbergischen Forstverwaltung damals, da es der Täter ganz offensichtlich nicht auf die Trophäen oder das Wildbret abgesehen hatte. Weil die Kadaver unberührt im Wald zurückgelassen wurden, vermutete man damals, dass der Täter „aus reiner Lust am Töten“ auf die Hirsche angelegt habe.
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„Zum Glück endete diese spektakuläre Serie, als in den Medien groß und überregional über den Fall berichtet wurde“, erinnert sich der damalige Revierförster Norbert Leduc. Seitdem habe es auch im Hellenthaler Beritt keine auffällige Häufung von Fällen der Jagdwilderei mehr gegeben.