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HundesteuerLeichlingen erhöht die Abgabe für die Vierbeiner kräftig

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Jagdhund Oskar der Besitzerin Astrid Maus auf dem Fußweg und Radweg entlang des Mühlengraben in Leverkusen Bürrig

Ein Hund unterwegs auf einem Fußweg (Symbolbild)

Leichlingen erhöht die Hundesteuer um annähernd die Hälfte. Das hat der Rat so beschlossen.

Hundehalterinnen und Hundehalter in Leichlingen müssen ab Anfang dieses Monats deutlich mehr Geld für ihre vierbeinigen Lieblinge an die Stadt bezahlen als bisher. Die Hundesteuer sah bislang einen Obolus von 84 Euro pro Jahr vor, wenn nur ein Hund in einem Haushalt lebt.

Dieser Betrag hat sich mit Beginn des Juli auf satte 125 Euro erhöht. Das entspricht einer Erhöhung dieser Abgabe um annähernd 50 Prozent. Bei zwei Hunden waren bisher 120 Euro je Hund jährlich fällig. Hier fällt die vom Stadtrat beschlossene Erhöhung zurückhaltender aus: 135 Euro je Hund und Jahr bedeuten eine Gebührenerhöhung um knapp 13 Prozent.

Für Halter von drei oder mehr Hunden werden 175 je Tier und Jahr fällig. Richtig teuer ist ab sofort die Haltung von als gefährlich eingestuften Hunderassen. Halter solcher Tiere erhielten schon bisher in der Blütenstadt einen Bescheid über 288 Euro. Diesen Betrag hat der Rat mit seinem Beschluss um mehr als 300 Prozent auf nun 875 Euro heraufgesetzt. Wer mehr als ein gefährliches Tier hält, muss gar 1080 Euro zahlen – pro Hund. Nach dem Hundegesetz für Nordrhein-Westfalen gelten Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

Der Grund dafür, Hundebesitzer deutlich kräftiger zur Kasse zu bitten als bisher, ist einfach: Die Stadt Leichlingen muss ihre Einnahmen erhöhen. Deshalb seien Steuererhöhungen erforderlich, schreibt die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage für den Rat. Bislang lag das Hundesteueraufkommen in der Blütenstadt bei 232.682,50 Euro. In diesem Jahr soll es – da die neuen, höheren Sätze ja erst für das zweite Halbjahr gelten – um 45.000 Euro auf dann 278.000 Euro steigen. Ab 2025 rechnet die Stadtverwaltung dann mit jährlich 323.000 Euro Einnahmen aus der Hundesteuer, also einem Beitrag von 90.000 Euro zur Konsolidierung des städtischen Haushalts.

In der nun beschlossenen Hundesteuersatzung gibt es freilich weiterhin auch Ausnahmen von der Pflicht, die Steuer zu entrichten. Wer als Blinder, Tauber oder sonst hilflose Person einen Hund zu seinem Schutz und zu seiner Hilfe hält, wird auf Antrag von der Hundesteuer befreit. Das gilt allerdings nicht für gefährliche Hunde. Das gilt auch für die Halter von Rettungshunden. Und die Satzung enthält auch weiterhin eine den Tierschutz unterstützende Klausel: Wer nämlich einen Hund aus einem gemeinnützigen Tierheim oder Tierschutzverein übernimmt, wird auf Antrag für die Dauer eines Jahres ebenfalls auf Antrag von der Hundesteuer befreit.