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DienstanweisungStadt Leichlingen darf 2024 vorerst nur das ausgeben, was sie muss

Lesezeit 3 Minuten
Schilder weisen zum Rathaus Leichlingen.

Die Stadt Leichlingen darf ab 1. Januar 2024 vorerst nur das ausgeben, was sie muss.

Bis zum Jahreswechsel kann die Stadtverwaltung Leichlingen keinen genehmigten Haushalt vorlegen.

Was im Verwaltungssprech abstrakt „Dienstanweisung über die vorläufige Haushaltführung für das Jahr 2024“ heißt, hat für die Stadtverwaltung konkrete Auswirkungen: Ab dem 1. Januar des kommenden Jahres darf die Stadt Leichlingen nur Geld für Dinge ausgeben, die „unabweisbar“ sind. Das ist erneut Verwaltungssprech und heißt im Klartext: für Dinge, die die Stadt aus rechtlichen Gründen bezahlen muss. Wie Ausgaben zur Versorgung der Kindertagesstätten zum Beispiel oder Gehälter. Und für solche Dinge, die bereits beauftragt sind.

Einen „Shutdown“, wie man ihn aus der amerikanischen Politik kenne, werde es also nicht geben, betont Bürgermeister Frank Steffes im Gespräch mit dem „Leverkusener Anzeiger“. Überhaupt sei der Vorgang nicht ungewöhnlich. Wegen personeller Vakanzen in der Kämmerei und zuletzt auch wegen des Cyberangriffs auf den IT-Dienstleister der Stadt kann die Stadt zum Jahreswechsel keinen rechtskräftigen Haushalt vorlegen. In solchen Fällen greift dann nach Paragraf 82, Absatz 1, der NRW-Gemeindeordnung die entsprechende Dienstanweisung.

Leichlingen: Verwaltung muss Ausgaben einschränken

„Die Haushaltsführung ohne rechtskräftige Haushaltssatzung bedeutet, dass die Haushaltswirtschaft nur in einem eingeschränkten Umfang durchgeführt werden kann. Um die Haushaltswirtschaft auf das notwendige Minimum zu beschränken, werden daher entsprechende Bewirtschaftungsregeln festgelegt“, heißt es in der Dienstanweisung.

Steffes erklärt, was das genau heißt: „Dinge, für die man bereits Verpflichtungen eingegangen ist, gehen.“ Dazu zählt auch zum Beispiel die Umgestaltung des Stadtparks. Was ab 1. Januar 2024 vorerst nicht gehen wird: zum Beispiel der übliche Jahresempfang der Stadt, neue Bücher für die Bücherei oder ein neues Auto für den Fuhrpark, sagt Steffes.

Die Stadt darf „Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind“, so die Dienstanweisung. Bauten, Beschaffungen und andere Investitionsleistungen, die im Haushaltsplan des Vorjahres vermerkt seien, dürften fortgesetzt werden.

Leichlingen verbucht weniger Einkommensteuer

Die Regelung gilt so lange, bis der neue Haushalt genehmigt ist. Vielleicht könne man den Entwurf für 2024 im Februar 2024 einbringen, prognostiziert der Bürgermeister vorsichtig. Dann könnte es im März zur Ratsentscheidung kommen, der Rheinisch-Bergische Kreis müsste den Etat dann innerhalb von 30 Tagen genehmigen. Im besten Fall würde es also Mai.

Wie die Verwaltung dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am kommenden Montag um 17 Uhr mitteilen wird, fehlen der Stadt beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer rund 12,1 Millionen Euro. Mit knapp 22 Millionen hatte die Kämmerei geplant, hereingekommen sind dagegen rund 9,8 Millionen.

„Die Auswirkungen sind aber letztlich nicht so groß“, beschwichtigt Frank Steffes. Neben der Personallage in der städtischen Finanzabteilung habe auch der Cyberangriff dazu beigetragen, bis zum Jahreswechsel mit dem Haushalt nicht voranzukommen. Dafür nutzt die Verwaltung üblicherweise eine Finanzsoftware. „Wir machen jetzt die Wirtschaftsplanung auf Basis von Excel-Software“, sagt Steffes.

Ende Oktober hatten Hacker den kommunalen Dienstleister „Südwestfalen IT“ lahmgelegt. Neben Leichlingen ist auch Burscheid davon betroffen.