Kündigungsbutton seit 1. JuliVerbraucherzentrale Leverkusen informiert zu neuer Regel
Leverkusen – Seit dem 1. Juli ist es durch den sogenannten Kündigungsbutton auf Websites leichter, aus Verträgen herauszukommen. Dies teilt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit. „Es ist wichtig, dass den Menschen bei der Kündigung keine unnötigen Steine in den Weg gelegt werden“, sagt Nina Joost, Beraterin der Verbraucherzentrale in Leverkusen.
Laut Verbraucherzentrale NRW wird der Kündigungsbutton für sogenannte entgeltliche Dauerschuldverhältnisse zur Pflicht. Das seien beispielsweise Abos, Versicherungs- oder Unterrichtsverträge oder auch Streamingdienste. Unternehmen, die den Vertragsabschluss über ihre Website anbieten, müssten ab sofort auch eine Kündigung auf diesem Wege ermöglichen. Ob Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Vertrag tatsächlich online abgeschlossen haben, sei dabei nicht relevant: Sie können ihren Vertrag in jedem Fall über den Kündigungsbutton beenden. Dies gelte auch für Verträge, die vor dem 1. Juli 2022 geschlossen wurden, ausgenommen seien Verträge, die nach gesetzlicher Vorgabe schriftlich gekündigt werden müssen, wie zum Beispiel Miet- oder Arbeitsverträge. Auch Websites, die Verträge über Finanzdienstleistungen betreffen, sind von der Pflicht befreit.
Aussehen nicht festgelegt
Wie der Kündigungsbuttons auszusehen hat, ist gesetzlich nicht festgelegt, jedoch müsse es sich um eine deutlich gestaltete Schaltfläche handeln, die die Bezeichnung „Verträge hier kündigen“ oder eine entsprechend eindeutige Formulierung beinhaltet. Darüber hinaus sollte diese zu einer Bestätigungsseite führen, auf der die Verbraucherinnen und Verbraucher konkrete Angaben zum Vertrag machen können, den sie kündigen möchten. Hier müsse wiederum eine Bestätigungsschaltfläche mit dem Hinweis „jetzt kündigen“ oder einer ebenso klaren Formulierung eingebaut werden, um die Kündigung abschließend zu bestätigen.
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Beide Schaltflächen, die zur Kündigung und die zur Kündigungsbestätigung, müssten ständig verfügbar und leicht zugänglich sein. Eine Anmeldung auf der Website dürfe dafür beispielsweise nicht erforderlich sein. Was Kündigungsfristen angehe, sollte man die im Vertrag gemachten Angaben beachten. Wurde kein Kündigungszeitpunkt festgelegt, gelte die Kündigung im Zweifel immer zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Wer für die Kündigung den Kündigungsbutton nutzt, könne davon ausgehen, dass die Kündigung dem Unternehmen unmittelbar zugehe. Die Firmen müssten den Eingang der Kündigung sofort auf elektronischem Weg in Textform bestätigen, was meist über eine automatische Eingangsbestätigung erfolge. Auch in Zukunft kann man Verträge weiterhin über die bisher gewohnten Wege, beispielsweise schriftlich oder per E-Mail kündigen. Der Kündigungsbutton bietet für bestimmte Verträge nun eine zusätzliche Kündigungsmöglichkeit. (dre)