Mit einem sehr milden Urteil kam ein wegen Vergewaltigung angeklagter Leverkusener im Amtsgericht davon.
UrteilAmtsgericht Leverkusen verhängt Bewährungsstrafe für Vergewaltigung im Schlaf
Die Sache sei ein Paradebeispiel, was passieren könne, wenn von einer Seite mehr als Freundschaft gewünscht werde. Das Amtsgericht verurteilte einen 33-jährigen Leverkusener letztlich nur wegen sexueller Nötigung zu einem Jahr auf Bewährung; eine milde Strafe, denn angeklagt war eine Vergewaltigung. Dafür sind eigentlich zwei Jahre Mindeststrafe fällig. Zu der Tat war es während einer Urlaubsreise eines Paars nach Griechenland im Juli 2022 gekommen.
Sie wollte keine sexuelle Beziehung
Der Angeklagte Kevin M. (Name geändert) aus Rheindorf hatte als erster die Gelegenheit zur Aussage: Er und die 27-jährige geschädigte Solingerin pflegten seit ein paar Jahren eine Freundschaft. Die meiste Zeit lief die Sache ohne Sex, nur ein paarmal sei es dazu gekommen, sagt er. Irgendwann habe man sich darauf geeinigt, dass es eine rein freundschaftliche Beziehung sein sollte; maßgeblich hatte das die junge Frau so gewollt.
Bis zu dem gemeinsamen Urlaub schien es auch so, als habe Kevin M. das akzeptiert. Der 33-Jährige hatte sich aus freien Stücken bereit erklärt, 2022 eine gemeinsame Urlaubsreise nach Griechenland zu machen und diese auch zu bezahlen. Kosten: 1500 Euro pro Person. Dass die Freundin kein Geld hatte, war ihm klar, auch dass sie kein Taschengeld mitnehmen konnte. Man flog trotzdem.
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Annäherungsversuche in Griechenland
Unstreitig scheint, dass es vor der eigentlichen Tat im luxuriösen Hotel auf der westlichen Chalkidiki-Halbinsel zweimal zu Annäherungsversuchen des Mannes gekommen ist: Einmal zog er ihr sogar das Bikini-Oberteil herunter, entschuldigte sich aber dafür. Sie wollte das alles nicht. Die Folge war, dass er die letzten Tage im gemeinsamen Hotelzimmer auf der Couch schlafen musste, während seine Reisepartnerin im Doppelbett lag.
In der fraglichen Nacht sei er plötzlich um drei Uhr morgens vom Handy geweckt worden. Die Mutter seiner Reisepartnerin beschimpfte ihn und konfrontierte ihn aus heiterem Himmel am Telefon mit Vergewaltigungsvorwürfen, worauf er überstürzt und kopflos seinen Koffer gepackt und fluchtartig, drei Tage vor dem Urlaubsende, das Hotel verlassen habe, um vorzeitig nach Hause zu fliegen. Seine Erklärung wirkt beleidigt: „Weil ich keine Lust mehr auf diesen Urlaub hatte.“
Eine schlüssige Erklärung für die Geschehnisse konnte er aber nicht liefern. Er habe nichts gemacht, sagt er. Sein Verteidiger Bernd Wermuth bekam derweil eine zunehmend sorgenvolle Miene.
Aus dem Schlaf aufgeschreckt
Die Erklärung, weshalb es zu dem plötzlichen Urlaubs-Ende gekommen war, lieferte dann die Reisepartnerin. Sie sei mitten in der Nacht aus dem Tiefschlaf aufgeschreckt. Kevin M. habe bei ihr im Bett gelegen, ihr Schlüpfer hing ihr in den Kniekehlen und sie spürte, dass der Mann sie mit dem Finger vergewaltigte.
Das war eine so heftige Grenzüberschreitung, dass sie sich sofort im Badezimmer eingeschlossen und, ohne Zeit zu verlieren, ihre Mutter informiert habe, berichtete die junge Frau. Die weinende Tochter am Telefon, machte die entschlossene Mutter das einzige, was ihr von Deutschland aus möglich war: Sie drohte Kevin M. übers Handy, machte Druck, beschimpfte ihn. Der „Scheißkerl“ solle sofort die Tochter und das Hotelzimmer verlassen. Die Sprachnachrichten der verzweifelten Mutter wurden im Saal vorgespielt. Das wirkte: Kevin M. suchte das Weite, während die Tochter im Bad blieb.
Keinen Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Zeugin habe das Schöffengericht, sagte Richter Dietmar Adam. Das sei insgesamt eine merkwürdige Fahrt gewesen, die Vergewaltigung sei aber ganz sicher nicht erfunden, dafür spreche auch das Verhalten des Angeklagten nach der Tat. Kevin M. sei jedoch Ersttäter, er habe sich sofort zurückgezogen. Wahrscheinlich habe er jetzt aus der Sache gelernt und werde nie wieder übergriffig, erläuterte Adam das milde Urteil.