ArtenschutzInsektenfallen – in Leverkusen tabu, im Landkreis noch erlaubt
- Das Umweltamt in Leverkusen hält die Fallen für illegal.
- Im Kreis sieht man das anders.
- Das Landesumweltministerium will Genehmigungen für das Aufstellen.
Leverkusen – Der tatsächliche Umgang der Naturschutzbehörden mit Insektenfallen ist nicht einheitlich, wie sich im Nachgang zur Berichterstattung im „Leverkusener Anzeiger“ herausgestellt hat. Das Landesumweltministerium rät Behörden, die Fallen nicht zu bagatellisieren.
Bremsenfallen verboten
Während die Untere Naturschutzbehörde Leverkusen gegen die Fallen aktiv geworden ist und einen Aufsteller in Bergisch Neukirchen überzeugt hat, seine Bremsenfallen von den Pferdekoppeln herunterzunehmen, sieht man das bei der Kreisverwaltung noch anders.
Insektenfallen, wie sie auf vielen Pferdekoppeln stehen, sind den Naturschützern ein Graus. In ihnen sterben nicht nur die lästigen Bremsen, sondern viel mehr andere Insekten (wir berichteten).
Am Telefon herumgedruckst
In der Redaktion meldete sich ein enttäuschter Leser, der der Unteren Naturschutzbehörde des Rheinisch Bergischen Kreises den Standort von Insektenfallen in Witzhelden mitteilen wollte. Ein Mitarbeiter der Behörde habe am Telefon herumgedruckst und ausweichend geantwortet, sagt er. Tenor sei gewesen: „Wir sehen das Thema hier etwas anders als in Leverkusen.“ Der Leser sagt, er habe sich in dem Moment nicht gut gefühlt, er sei nicht ernst genommen worden.
Arten- gegen Tierschutz
„Wir befinden uns bei der Frage nach den Insektenfallen im Spannungsfeld zwischen Tier- und Artenschutz“, sagt eine Sprecherin der auch für Leichlingen und Burscheid zuständigen, in Bergisch Gladbach ansässigen Kreisverwaltung. Unter Tierschutz versteht die Behörde demnach, dass Bremsen für die Weidetiere lästig sind und mit den Fallen gefangen werden sollen. Artenschutz bezieht sich auf das Töten der Fluginsekten, die als unerwünschter Beifang gemeinsam mit Pferdebremsen in die Fallen gehen.
"Im Einzelfall"
Die Sprecherin äußerte sich unklar, ob die Behörde gegen Fallen auf den Weiden vorgehen wolle: Das müsse der Einzelfall ergeben. Ein Verbot der Fallen, wie es die Naturschutzverbände fordern und wie es sich in Leverkusen durchzusetzen scheint, spricht die Untere Naturschutzbehörde für den Rheinisch-Bergischen Kreis nicht aus. Man habe aber mit dem Umweltministerium Kontakt gehabt und die Frage erörtert, sagt die Sprecherin.
Ein eventuelles Rundschreiben an die Pferdehalter im Kreis sei nicht in der Planung. Im Landesumweltministerium dagegen hat man sich in der Frage klar zugunsten der Insekten entschieden, wie eine Nachfrage ergab. Dort sieht man die Sache anders als in Bergisch Gladbach und unterstützt die Leverkusener Vorgehensweise.
Kein blindes Töten
Pressesprecher Peter Schütz sagt, im Ministerium erkenne man, dass die Frage nach Insektenfallen zwar immer eine Abwägungsfrage sei.
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Er sagte, dass auch Insekten laut Gesetz nicht ohne einen vernünftigen Grund gefangen werden dürfen. Gebe es im Einzelfall dennoch einen vernünftigen Grund zum Aufstellen einer Falle, müsse das bei den unteren Naturschutzbehörden vorher beantragt werden. Das gelte zum Beispiel für Forschungsreihen, bei denen Tiere getötet werden müssten – und auch für die Bremsenfallen. Schütz sagte: „Die Zeiten sind vorbei, in denen jeder einfach Fallen aufstellen konnte, um damit Insekten zu fangen, weil sie ihn stören.“
In einer vorherigen Version dieses Artikels hatten wir den Artenschutz irrtümlich dem Ressort des Umweltdezernenten zugeordnet. Tatsächlich untersteht der Tier- und Artenschutz aber dem Dezernat II (Ordnung). Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.