AboAbonnieren

Geplante AbschiebungGrüne fordern Aufklärung über Vorgehen der Stadt Leverkusen

Lesezeit 2 Minuten
Eine Gruppe von Menschen steht vor einem Rathaus und hält Schilder hoch.

Freunde und Kollegen von Sekou Sidibe unterstützen ihn vor dem Rathaus.

Die Fraktion der Grünen im Rat kritisiert das Verhalten der Stadt im Abschiebefall Sekou Sidibe.

In die nach wie vor im Raum stehende Abschiebung des Dachdecker-Auszubildenden Sekou Sidibe schalten sich jetzt die Grünen ein. Die Ratsfraktion der Partei veröffentlichte am Dienstag eine Stellungnahme dazu. Der Fall des jungen Mannes aus Guinea, der im dritten Ausbildungsjahr steckt und dem die Abschiebung in sein Herkunftsland droht, „bewegt aktuell die Herzen der Leverkusener Bürger*innen“, so die Grünen.

Die Fraktion kritisiert im Folgenden die Ausländerbehörde der Stadt. Diese habe dem 24-Jährigen, „genau wie anderen Geflüchteten, eine fragwürdige Bescheinigung ausgestellt“. Die Fraktion der Grünen fordert nun Auskunft von Oberbürgermeister Uwe Richrath, „warum und auf welcher rechtlichen Grundlage den Betroffenen eine solche Bescheinigung erteilt wird“.

Die Ausländerbehörde hatte Sidibe am Montag wie bereits in den Wochen zuvor eine „Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt ohne amtliche Aufenthaltsdokumente“ ausgestellt. Dazu sagt David Dettinger, Ratsherr und integrationspolitischer Sprecher der Grünen: „Eine solche Bescheinigung sieht das Aufenthaltsgesetz nicht vor. Unseres Wissens nach arbeiten andere Ausländerbehörden damit nicht.“ Auch der Kölner Rechtsanwalt Jonas Weßling, der Sidibe vertritt, hatte das Vorgehen der Leverkusener Ausländerbehörde fragwürdig genannt.

Die Grünen fragen den Oberbürgermeister nun, warum und auf welcher rechtlichen Grundlage die Ausländerbehörde eine derartige Bescheinigung ausstellt. Zudem wollen sie wissen, wie viele solcher Bescheinigungen bislang an geflüchtete Menschen in Leverkusen ausgestellt wurden. Schließlich fordern sie Auskunft darüber, warum den Betroffenen keine Duldungen ausgestellt würden, „mit denen beispiels-weise zumindest eine Arbeitsaufnahme beziehungsweise ein perspektivisch verfestigter Aufenthalt möglich wäre?“

Auch Jurist Weßling hatte darauf hingewiesen, dass der Behörde im Fall Sidibe diese Möglichkeit zu Gebote stünde. Aus Sicht von Fraktionschefin Claudia Wiese ist Eile geboten: „Aufgrund der Aktualität des Themas, für den Fall Sekou Sidibe, aber auch für alle anderen, möge uns die Ausländerbehörde bitte kurzfristig ihre Erteilungspraxis erläutern.“

Die an Sekou Sidibe ausgehändigte Bescheinigung gilt für genau eine Woche.