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GlücksspielUnd wieder genehmigt die Stadt ein Wettbüro in Leverkusen

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Wetten im Vorbeigehen: An die Lützenkirchener Straße kann eine Annahmestelle ziehen, findet die Bauaufsicht. 

Leverkusen – Ob sie nun Wettbüros heißen oder Wettannahmestellen: Noch mehr davon soll es in der Stadt nicht geben. Dazu habe doch der Stadtrat mit vier Beschlüssen im Frühjahr und im Herbst vorigen Jahres „eine unmissverständliche Willenserklärung abgegeben und eine klare und konsequente Linie vorgegeben“, schreibt Tim Feister von der CDU. Umso mehr wundert ihn die Genehmigung aus dem Baudezernat, von der in diesen Wochen berichtet wurde.

Ein Lagerraum in der Lützenkirchener Straße 170 darf zur Wettannahmestelle umgebaut werden. Am 29. März sei der positive Bescheid in die Post gegangen, heißt es aus dem Technischen Rathaus. Der Antragsteller habe „einen gesetzlichen Anspruch auf diese Baugenehmigung, da die umfassende Prüfung ergeben hat, dass dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen stehen“. Was jetzt noch fehle, sei das Okay der Bezirksregierung: Sie müsse das Projekt nach dem Glücksspiel-Staatsvertrag prüfen – das laufe im Moment.

Wie gut wurde geprüft?

In der CDU-Fraktion ist man irritiert und hat ein paar Fragen: Zum Zeitablauf, zu den Rechtsgrundlagen, auf die sich die Stadtverwaltung beruft, wie denn die „umfassende Prüfung“ genau abgelaufen sei und welche rechtlichen Mittel geprüft worden seien, um das Projekt zu verhindern und so dem erklärten politischen Willen in der Stadt zu entsprechen? Die CDU fragt auch, ob das Baudezernat bei der Prüfung auf dem Schirm hatte, dass die Sekundarschule Luftlinie nur 140 Meter entfernt ist.

Zur Immobilie selbst gibt es auch Fragen. Wie es mit dem Brandschutz aussieht, wenn ein Lagerraum in eine Wettannahmestelle umfunktioniert werden soll und welche Vorgaben die Bauaufsicht dem Betreiber in dieser Hinsicht mache.

Schließlich: Wie es denn mit der „Wettbürosteuer“ stehe, die in Leverkusen eingeführt werden soll. Und wie viele Anträge auf Einrichtung von Wettbüros oder -annahmestellen zuletzt bei der Stadt eingegangen, wie viele genehmigt und abgelehnt worden seien.

Auch die SPD hat Fragen

Dazu gibt es Antworten, weil das Wettbüro-Thema auch die SPD-Ratsfraktion umtreibt. Für sie ist vor allem die Entwicklung nach dem 1. Juli vorigen Jahres interessant: Da trat der neue Glücksspiel-Staatsvertrag in Kraft, den CDU und FDP gegen den Willen der SPD-Landtagsfraktion und vieler Kommunen sowie den ausdrücklichen Rat von Suchtexperten beschlossen haben. Zwar nicht mit der Stimme des CDU-Abgeordneten Rüdiger Scholz, der sich in Leverkusen als Gegner von Spielhallen gibt.

Aber das Scholz-Votum gab es nur deshalb nicht, weil wegen der Corona-Pandemie jeweils nur ein Drittel der Abgeordneten in die Abstimmung gingen. Dass er mit Blick auf die Einstimmen-Mehrheit von Schwarz-Gelb aber auch zugestimmt hätte – daran ließ Scholz zuletzt gegenüber dem „Leverkusener Anzeiger“ keinen Zweifel.

Drei Fälle haben sich erledigt

In Leverkusen sieht es seit dem vorigen Sommer laut Stadtverwaltung so aus: Im April hätten sich bei der Bauaufsicht fünf Anträge für Wettvermittlungsstellen in Bearbeitung befunden, davon vier für Wettannahmestellen, einer für ein Wettbüro. Seit es den neuen Staatsvertrag gibt, seien drei neue Bauanträge gestellt worden. Genehmigt oder abgelehnt wurden keine – das diskutierte Projekt in der Lützenkirchener Straße kommt nicht vor.

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Drei geplante Wettläden erfüllten seit dem vorigen Juli nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen – daraufhin sei die „Rücknahmefiktion eingetreten. Damit sind diese Bauanträge nicht mehr existent.“

Thema erledigt? Keineswegs, wie der Fall Lützenkirchener Straße 170 zeigt.