Der Burscheider, der einen Anschlag auf den Opladener Weihnachtsmarkt geplant hat, steht vor Gericht.
Geplanter Anschlag auf Opladener WeihnachtsmarktBurscheider steht jetzt vor Gericht
Seit Mittwoch, 19. Juni 2024, beginnt der Prozess gegen den 16-jährigen Burscheider, der im Internet in einem „Telegram“-Kanal einen Anschlag angekündigt hat, bei dem er in Opladen auf dem Weihnachtsmarkt „Ungläubige“, also wahllos Menschen habe töten wollen, so die Anklage. Er muss sich wegen der Verabredung zu einem Verbrechen (unter anderem Mord) verantworten.
Wie hart er nach der Beweisaufnahme an vier Verhandlungstagen im Kölner Landgericht bestraft wird, wird man noch erfahren, Details allerdings nicht, denn der gesamte Prozess wird nicht-öffentlich ablaufen. Der Angeklagte fällt noch unters Jugendstrafrecht. Beobachter sind nicht zugelassen.
Der Junge soll ein gebürtiger Afghane sein. Er sei hinreichend verdächtig, am 17. November 2023 in einem Video, das er in eine Chatgruppe versendet haben soll, die Begehung eines islamistisch motivierten Anschlags zum Nachteil von Personen, die er als „Ungläubige“ bewertete, angekündigt zu haben. Das schrieb der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt anlässlich der Anklageerhebung am 18. März 2024 in einer Pressemitteilung.
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Tatverdächtige sollen Afghanistan als Fluchtziel gehabt haben
Ferner soll der Burscheider mit einem in Brandenburg wohnenden Mittäter die Begehung eines Anschlags auf den Weihnachtsmarkt in Leverkusen-Opladen ernstlich vereinbart haben. Der Mittäter wird in einem eigenen Verfahren angeklagt. Ihr hinterhältiger Plan war es, einen mit Gasflaschen gefüllten Kleintransporter auf dem Weihnachtsmarkt zur Explosion zu bringen – und so möglichst viele Menschen umzubringen. Eine Spezialeinheit der Polizei hatte die beiden Anfang Dezember 2023 festgenommen.
Die Inspiration zu ihrem Anschlag soll nach unbestätigten Informationen einem Aufruf der Terrormiliz „Islamischer Staat“ entstammen, die Tatverdächtigen sollen vorgehabt haben, sich nach der Tat von Opladen nach Afghanistan abzusetzen.
Das hier anzuwendende Jugendgerichtsgesetz sieht für die Verabredung zu einem Verbrechen (Mord) als Höchstmaß eine Jugendstrafe von zehn Jahren vor.
Der zur Tatzeit 15-Jährige ging auf die Burscheider Johannes-Löh-Gesamtschule, wo man nach dem Bekanntwerden der Tatpläne offen mit der Sache umging. Nach 2015 habe man in der Schule etwa 20 Geflüchtete aufgenommen, offenbar auch den Tatverdächtigen. Die Schule steht unter der Trägerschaft der evangelischen Kirche im Rheinland, es gibt evangelischen, katholischen und islamischen Religionsunterricht.
Der Burscheider und sein ein Jahr älterer Komplize sitzen seit der Entdeckung der Pläne in Untersuchungshaft