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KinderpornografieLandgericht Köln verurteilt Burscheider zu acht Jahren Haft

Lesezeit 3 Minuten
Der besonders gut gesicherte Saal 210 im Kölner Landgericht. Foto: Ralf Krieger

Die auffällige Fassade des besonders gut gesicherten Saal 210 des Kölner Landgerichts

Der Burscheider Betreiber mehrerer Server war durch US-amerikanische Ermittlungen aufgefallen.

Der Fachinformatiker, der von Burscheid aus drei Server betrieben hat, über die Kinderpornos abrufbar waren, ist vom Landgericht Köln zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Dafür, dass der Mann diese Server zwischen Oktober 2017 und dem Tag des Polizeizugriffs am 16. Dezember 2022, also mehr als fünf Jahre lang, betrieben hat, muss er für acht Jahre hinter Gitter. Nutzer konnten von dort kinderpornografisches Material hochladen, anschauen oder herunterladen.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf sechs Jahren und fünf Monaten plädiert. Die Bilderspeicher, die Pädophile übers Darknet finden konnten, gehörten nach der Aussage eines Ermittlers zu den „Big Playern“ in dieser Sparte.

Der Burscheider bot 200 Terabyte Daten an

Der Richter präzisierte das in seinem Urteil: Der Burscheider Bilder- und Video-Server mit dem Namen „Pedoro“ sei von seiner Reichweite der zweitstärkste seiner Art weltweit gewesen. Ein anspruchsvolles Verfahren sei das gewesen, sagte der Richter, „ein Lehrstück, wie Kinder- und Jugendpornografie im Internet verbreitet wird, wie diese Szene funktioniert.“ Die Ermittler der Polizei hätten Außergewöhnliches geleistet.

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Es sei ein tragisches Verfahren in mehrfacher Hinsicht gewesen: im Hinblick auf die missbrauchten Kinder, die zum Zweck der sexuellen Befriedigung ausgenutzt würden. Tragisch sei aber auch der Angeklagte, der sein an sich wertvolles Computerwissen dafür genutzt habe. Er stehe vor den Trümmern seiner Existenz. Ob er nach acht Jahren Gefängnis noch mal Anschluss an die Branche finden könne, ob ihn jemand mit seiner Vorbelastung einstelle, das sei unsicher. „Sie haben schwere Schuld auf sich geladen, dafür gibt es heute die Quittung.“

Sie haben schwere Schuld auf sich geladen, dafür gibt es heute die Quittung.
Richter

Der heute 30-jährige Jörg W. (Name geändert) habe nach der zweiten bis zur neunten Klasse die Förderschule besucht. Er sei schon früh mit Computern und dem Internet in Kontakt gekommen, das sei im Elternhaus nicht kontrolliert worden –ein wesentlicher Punkt, der zu den Taten geführt habe.

Beachtlich sei sein Lebenslauf: Von der Förderschule sei er ohne Abschluss abgegangen, vom Berufskolleg ebenfalls, habe dann doch den Hauptschulabschluss gemacht, schließlich sei er 2017 doch noch IHK-geprüfter Fachinformatiker geworden, zum Schluss habe W. in einer Firma Personalverantwortung innegehabt. Sozial sei er durchaus engagiert gewesen, habe sich etwa in der Lambertsmühle engagiert haben, unter anderem habe er dort Führungen gemacht. Strafmildernd wirkte das wichtige Geständnis W.’s und seine Kooperation im Prozess.

Server auf technisch hohem Niveau betrieben

Die Server sollen technisch auf hohem Niveau betrieben worden sein. Darauf sollen 200 Terabyte Fotos und Videos mit oftmals verstörend brutalen Inhalten gespeichert gewesen sein: Missbräuche, Vergewaltigungen, auch Tötungsvideos hatte er angeboten. Die Server hätten dazu gedient, die Pädophilen-Szene am Laufen zu halten, sagte der Richter.

Wahrscheinlich hat der Burscheider kein Geld damit verdient. Er hatte Server in Düsseldorf gemietet, aber auch in Finnland. Unklar blieb auch, ob der Burscheider irgendwann selbst Kinder missbraucht hat, Dateien, die darauf hindeuten könnten, hat die Polizei nicht gefunden.

Auf Verbreitung und Besitz pornografischer Inhalte hatte die Anklage gelautet; der Paragraf des Strafgesetzbuches sieht bei der Verbreitung von Kinderpornografie bis zu zehn Jahre Gefängnis vor. Der Burscheider habe bandenmäßig gehandelt, weil seine Server nicht ohne entsprechende Internet-Foren funktionieren würden. Seine Dienste seien von „Power-Usern“ genutzt worden.

Die Ermittlungen waren durch einen Hinweis aus den USA in Fahrt gekommen: Die Fahnder haben dort mehr Möglichkeiten, Datenkriminalität zu entdecken und zu verfolgen. Dem SEK gelang am 16. Dezember 2022 der Zugriff so blitzartig, dass es dem Fachinformatiker nicht mehr möglich war, seinen Computer rechtzeitig zu schließen.

Dadurch hatten die IT-Fachleute der Kriminalpolizei Zugang zu allen offenen Servern und Programmen. Für die Ermittler war das auch ein wichtiger Fall: Am Mittwoch war eine große Gruppe von ihnen ins Gericht gekommen, um sich die fast 40-minütige Urteilsbegründung anzuhören.