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VergewaltigungsprozessLeverkusener soll Freundin wegen verbrannten Gulaschs geschlagen haben

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Ein Blick in einen Gerichtssaal vom Flur im Landgericht Köln.

Ein Blick in einen Gerichtssaal vom Flur im Landgericht Köln.

Die Vetrteidiger des mutmaßlichen Leverkusener Vergewaltigers Mustafa J. haben Schwierigkeiten, gute Entlastungszeugen aufzutreiben.

Die Befürchtung, der angeklagte Leverkusener könnte sich nach Marokko abgesetzt haben, bewahrheitete sich nicht. Nachdem Mustafa J. am vorherigen Verhandlungstag Ende Juli in Marokko geblieben war und quasi unentschuldigt gefehlt hatte, erschien der Wiesdorfer nun wieder. Er stand auf und entschuldigte sich kurz bei der Richterin: „Das war keine Absicht.“ Die quittierte seinen Satz mit einem freundlichen Lächeln.

Nach längerer, urlaubsbedingter Verhandlungspause sich der Leverkusener vor dem Landgericht zu verantworten. Zugegeben hat er bereits, dass er seine Freundin Nadine L. (alle Namen geändert) misshandelt hatte, die noch schwerer wiegenden Vorwürfe, Vergewaltigungen, räumt er aber nicht ein. Der Geschlechtsverkehr sei immer einvernehmlich gewesen, hatte der Angeklagte über seine Anwälte erklären lassen. Die Geschädigte behauptet dagegen, dass sie schwerste Misshandlungen und Vergewaltigungen erleiden musste. Der Nachweis nach so langer Zeit ist schwierig, weshalb über den Fall schon elf Tage verhandelt wird.

Die Zeugin ist glaubhaft, daran zweifelt das Gericht nicht

Zentral für die Urteilsfindung ist, für wie glaubhaft die Kammermitglieder, zwei Richterinnen und zwei Schöffinnen, die Zeugenaussagen von Nadine L. halten. Und da sieht es eher schlecht aus für den Angeklagten. Denn eine Psychologin hatte klar festgestellt, dass ihre Aussagen auf echten Erlebnissen beruhen, dass die junge Frau die späte Anzeige gegen ihren Ex, mehrere Jahre nach der Tat, nicht aus Rache gemacht hat. Und die Kammer hat alle Versuche der Anwälte zurückgewiesen, die per Antrag das für eine mögliche Verurteilung des mutmaßlichen Täters zentrale Gutachten der Psychologin in Zweifel ziehen wollten.

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Es scheint, dass die Verteidigung verzweifelt nach Zeugen sucht, die ihren Mandanten entlasten. Am Mittwoch sollte ein ehemaliger Kumpel des Angeklagten etwas zu einem Essen an Ramadan 2014 sagen, zu dem er beim Angeklagten eingeladen gewesen war – und ob ihm was Besonderes aufgefallen ist.

Leverkusen: Kumpel spricht von harmonischem Paar

Die damals 16-jährige Nadine, in der Küche noch unerfahren, hatte ein Gulasch, das Abendessen, anbrennen lassen. Danach habe Mustafa sie so heftig geohrfeigt, dass sie mit dem Kopf gegen eine Zimmertür geknallt sei und sich verletzt habe. Das geschah in der Wohnung der Eltern von Mustafa J. in der Hamberger Straße.

Der Kumpel (32) sagte im Gerichtssaal aus, er könne sich an Nadine L., jedoch nicht an Verletzungen erinnern, geschweige denn, dass sie geblutet habe. Das aber ist nachweislich so gewesen. Nach dem missglückten Essen sei man noch in die Moschee gefahren, erinnert er sich. Wie die Kammer die Aussage bewerten wird, ist unklar.

Auffällig war, dass der Zeuge insgesamt fünfmal erwähnte, die Beziehung zwischen dem Angeklagten und Nadine L. habe „harmonisch“ auf ihn gewirkt. Das kam ein bisschen zu oft, es schien, als habe ihm jemand die Verwendung dieses Schlüsselwort zuvor ordentlich eingebläut.

Dennoch soll ein weiterer ehemaliger Kumpel J.s auf Antrag der Verteidigung als Zeuge aus dieser Gulasch-Runde an Ramadan 2014 geladen werden. Vielleicht auch, weil der Anwalt Abdou A. Gabbar anmerkte, dass bisher im Verfahren fast nur Zeugen der Anklage geladen worden seien. Ob der Zeuge seinen alten Nachbarn Mustafa J. vor dem Gefängnis retten kann? Der Prozess wird fortgesetzt.