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ProzessGeld aus Leichlingen kam nicht in Nigeria an

Lesezeit 3 Minuten
Der Altbau des Amtsgerichts in Opladen

Vor dem Amtsgericht in Opladen musste sich 39-Jähriger wegen Geldwäsche verantworten. Die war ihm nicht nachzuweisen.

Einem Leverkusener war Geldwäsche nicht lückenlos nachzuweisen. Eine Buße muss der Afrikaner trotzdem bezahlen.

Ist das eine undurchsichtige Nigeria-Connection? Oder war es nur Dummheit, gar Gutgläubigkeit? Schwer zu sagen, aber vor Gericht sind Zweifel gut für den Beschuldigten. Einem 39 Jahre alten Leverkusener mit nigerianischen Wurzeln hatte die Staatsanwaltschaft Geldwäsche vorgeworfen.

Am 17. Januar vorigen Jahres waren auf seinem Konto hohe Beträge eingegangen. Ein Mann aus Leichlingen hatte 10.400 Euro überwiesen, eine Frau 1100. Dem Mann war von einem Unbekannten eine hohe Erbschaft in Aussicht gestellt worden, die gut 10.000 Euro sollten anscheinend irgendwelche Verfahrenskosten decken. Die Frau hatte 1100 Euro überwiesen, weil ihr ein Fremder gesagt hatte, dass ein Dritter in Not sei und Geld brauche. Klingt beides nach Varianten des Enkeltricks, aber das war am Donnerstag im Opladener Amtsgericht ohnehin nicht aufzuklären.

Der Plan: einem ausgewiesenen Landsmann helfen

Der Beschuldigte kam mit einer eigenen Geschichte: Er habe im Januar 2023 in München einen Bekannten getroffen. Dieser wiederum habe ihn von einem Afrikaner erzählt, der nach Nigeria ausgewiesen worden sei. Der Mann brauche nun Geld, um sich in seiner ursprünglichen Heimat eine neue Existenz aufzubauen.

Die Rolle des Beschuldigten: Geld in Empfang zu nehmen und es nach Nigeria zu überweisen. Um welche Summen es gehen sollte, habe man ihm nicht gesagt, erklärte er. Das Geld aus Leichlingen sollte er zunächst auf ein belgisches Konto überweisen.

Die Sparkasse stoppt den zweiten Geldtransfer

Ein erster Transfer über 4000 Euro habe auch geklappt, die zweite Überweisung weiterer 4000 Euro habe die Sparkasse aber abgelehnt. Stattdessen habe man verlangt, dass er die dubiosen Transaktionen der Polizei meldet, so der Angeklagte. Das habe er getan, zusätzlich wurde sein Konto gesperrt. Die Selbstanzeige war es auch, die das Strafverfahren wegen Geldwäsche erst in Gang brachte.

Blieben ein paar Fragen: Warum hatte der 39-Jährige nicht versucht, 11.500 Euro weiterzuleiten, sondern nur 8000? Habe man eine Provision verabredet? Nein, hieß es vom Angeklagten. Tatsächlich zeigten die Bewegungen auf seinem Konto, dass beide Geldgeber etwas zurückbekommen hatten: 5650 Euro waren an den Mann überwiesen worden, 783 an die Frau. Damit war zumindest der Schaden deutlich kleiner geworden.

Es drängt sich natürlich auf, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugegangen ist.
Anika Menger, Richterin

Und mangels konkreter Nachweise kam weder für die Staatsanwältin, noch für Richterin Anika Menger eine Verurteilung infrage. Sondern eine Einstellung des Strafverfahrens gegen eine Geldauflage. Obwohl: „Es drängt sich natürlich auf, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugegangen ist“, so die Richterin.

Blieb die Frage, wie viel man dem Mann, der nach eigenen Angaben 1500 Euro netto im Monat verdient, zumuten kann. 1000 Euro, war die erste Ansage – der Angeklagte wand sich. Schließlich wurden 780 Euro draus, zahlbar in sechs Raten à 130 Euro. Auch das Geld geht nach Afrika: an ein Kinderhilfswerk in Südafrika. Keine schlechte Lösung, fand auch der Mann aus Nigeria.